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Jahresbericht 2005

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

MALEDIVEN

Amtliche Bezeichnung: Republik Malediven
Staats- und Regierungschef: Maumoon Abdul Gayoom
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet


     
Großdemonstrationen im August, auf denen politische Reformen gefordert wurden, hatten Massenverhaftungen von aktiven Mitgliedern und führenden Vertretern der Opposition zur Folge. Im Polizeigewahrsam soll es zu Misshandlungen gekommen sein. Zahlreiche Personen wurden ohne Anklage oder Prozess über zwei Monate lang in Haft gehalten, unter ihnen auch mehrere Parlamentsabgeordnete. Die Reformversprechen der Regierung wurden durch Festnahmen politischer Gegner im Februar und im August sowie die Verhängung des Ausnahmezustands zwischen August und Oktober ausgehöhlt.

Hintergrundinformationen

Präsident Maumoon Abdul Gayoom, seit 1978 Staatsoberhaupt, gab im Juni Pläne bekannt, Verfassungsreformen auf den Weg zu bringen, um die Bildung politischer Parteien zu ermöglichen und die Justiz zu stärken. Dennoch wurde das neu gewählte Parlament im Juli suspendiert, nachdem sich 24 Abgeordnete geweigert hatten, an einer offenen Abstimmung zur Wahl des Vorsitzenden teilzunehmen. Im Oktober trat das Parlament wieder zu einer Sitzung zusammen, jedoch ohne die Abgeordneten der Opposition, da sich diese in Haft befanden.

Die Regierung erklärte erneut ihre Absicht, eine Reform des Strafjustizwesens herbeizuführen. Nach vorliegenden Meldungen wurde im Berichtszeitraum mit der Erarbeitung eines neuen Strafgesetzbuchs sowie eines neuen Polizeigesetzes begonnen. Bereits bestehende gesetzliche Schutzvorschriften für Häftlinge wie zum Beispiel Zugang zu Anwälten und unabhängigen medizinischen Untersuchungen wurden ignoriert oder im Rahmen der Notstandsverordnungen außer Kraft gesetzt.

Im Januar wurden die Statuten für die Menschenrechtskommission der Malediven bekannt gegeben, die Präsident Gayoom im Dezember 2003 eingerichtet und ernannt hatte. Sie sahen vor, dass die Kommission Ermittlungen und Strafverfahren in die Wege leiten sowie einen jährlichen Bericht über ihre Tätigkeit veröffentlichen soll. Bis zum Ende des Berichtsjahres war noch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden.

Im April traten die Malediven dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe bei.

Die Flutkatastrophe vom 26. Dezember im Indischen Ozean forderte auf den Malediven mindestens 82 Tote und Vermisste. Mehr als 20 bewohnte Inseln des Landes wurden verwüstet.

Inhaftierungen und Misshandlungen

Nach Massenprotesten wegen des langsamen Voranschreitens demokratischer Reformen am 12. und 13. August in der Hauptstadt Malé verhängte die Regierung den Ausnahmezustand. Etwa 200 Personen wurden festgenommen, die meisten von ihnen Anhänger der oppositionellen Maledivischen Demokratischen Partei (MDP). Die Behörden erklärten, bis Mitte September seien 128 der Festgenommenen ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der Ausnahmezustand wurde im Oktober aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich nach vorliegenden Meldungen noch mehr als 50 Personen ohne offizielle Anklage in Haft. Bis Ende des Berichtszeitraums waren alle freigekommen, auch die Parlamentsabgeordneten.

Im Rahmen der Notstandsverordnungen setzte die Regierung die gesetzlich verankerten Schutzvorschriften außer Kraft, darunter auch das Recht von Häftlingen auf Zugang zu einem Rechtsanwalt. Die Gefangenen durften noch Wochen nach ihrer Festnahme nur in eingeschränktem Maße Verwandtenbesuche empfangen. Einige Familienangehörige wurden schikaniert und ihrerseits vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Es trafen übereinstimmende Berichte ein, denen zufolge mehrere Häftlinge mit Schlägen traktiert worden sind, nachdem man sie mit gefesselten Händen und verbundenen Augen auf die Insel Girifushi gebracht hatte, auf der die Polizei ein Ausbildungslager unterhält. Darüber hinaus sollen mindestens drei Frauen sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sein. Auch wenn einige Gefangene aufgrund ihrer Verletzungen in einem Krankenhaus behandelt wurden, verweigerte man anderen dem Vernehmen nach jeden medizinischen Beistand.

Mindestens vier gewaltlose politische Gefangene – Fathimath Nisreen, Mohamed Zaki, Ahmed Ibrahim Didi und Naushad Waheed – verbüßten lange Freiheitsstrafen, zu denen sie 2002 nach unfairen politischen Prozessen verurteilt worden waren. Anfang 2004 hatten die Behörden sie in den Hausarrest entlassen, doch waren sie nach Verhängung des Ausnahmezustands erneut in Polizeigewahrsam genommen worden. Im Oktober verlegte man sie wieder in den Hausarrest zurück.

Jennifer Latheef, eine freie Filmemacherin, und der Geschäftsmann Mohamed Mahir, die beide bereits in den Vorjahren schon mehrmals als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert gewesen waren, zählten ebenfalls zu den im August festgenommenen Personen. Jennifer Latheef wurde Berichten zufolge mit Faustschlägen ins Gesicht gequält, mehrere Stunden lang in eng angelegten Handfesseln gehalten, sexuell belästigt und mit Fußtritten traktiert, während ihre Augen verbunden und ihre Füße gefesselt waren. Sie wurde im November in den Hausarrest verlegt. Auch Mohamed Mahir wurde im November in den Hausarrest entlassen, nachdem er zuvor Berichten zufolge drei Monate in Einzelhaft verbracht hatte. Ende 2004 erhielten sie ihre Freiheit uneingeschränkt zurück.

Politisch motivierte Anklagen und Gerichtsverfahren

Nachdem man sie auf freien Fuß gesetzt oder in den Hausarrest entlassen hatte, wurde gegen mindestens 17 Personen wegen ihrer Teilnahme an den Massenkundgebungen vom August Anklage erhoben. Unter ihnen befanden sich die vier Parlamentsabgeordneten Ibrahim Hussein Zaki, Mohamed Munawwar, Gasim Ibrahim und Ibrahim Ismail, denen Hochverrat zur Last gelegt wurde. Ende des Berichtszeitraums wurden die Anklagen gegen sie fallen gelassen.

Der islamische Prediger Ibrahim Fareed wurde im August festgenommen. Im September soll ihn ein Gericht in einem im Schnellverfahren geführten Prozess des versuchten Regierungsumsturzes schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt haben..

Untersuchung von Todesfällen in Haft

Im Januar wurde der Bericht einer Ermittlungskommission veröffentlicht, die den Tod des Häftlings Hassan Evan Naseem im September 2003 im Gefängnis von Maafushi untersucht hatte. Gegenstand der Ermittlungen waren auch die Vorgänge tags darauf gewesen, als die Polizei das Feuer auf protestierende Gefängnisinsassen eröffnet und dabei vier weitere Häftlinge erschossen und zahlreiche andere verletzt hatte. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Sicherheitskräfte gegen Vorschriften für die Behandlung von Gefangenen und den Einsatz von Schusswaffen verstoßen hatten. Daraufhin gab die Regierung Pläne bekannt, die Polizeiarbeit und die Ausbildung des Personals zu verbessern sowie die Einrichtungen zur Gesundheitsfürsorge in dem Gefängnis zu reformieren. Etwa zwölf im Jahr 2003 im Zusammenhang mit den Todesfällen festgenommene Verdächtige waren bis zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht vor Gericht gestellt worden.

Berichte und Missionen von amnesty international

Bericht

Maldives: Yet another crackdown on peaceful political activity (ai-Index: ASA 29/003/2004)

Missionen

Delegierte von amnesty international besuchten die Malediven im Oktober und trafen mit Vertretern der Regierung und nichtstaatlicher Organisationen zu Gesprächen zusammen. Darüber hinaus erhielten sie Zugang zu politischen Gefangenen, die im August festgenommen worden waren.

amnesty international

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