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Jahresbericht 2003

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA


Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Staaten von Amerika
Staats- und Regierungschef: George W. Bush
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof: Statut unterzeichnet, Ratifizierung abgelehnt



     

Auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba befanden sich mehr als 600 ausländische Staatsbürger ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zu ihren Familien oder rechtlichem Beistand in Haft. Die meisten waren während des militärischen Konflikts in Afghanistan festgenommen worden. Die US-Regierung weigerte sich, die auf dem Stützpunkt inhaftierten Ausländer als Kriegsgefangene anzuerkennen oder in Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen ein »zuständiges Gericht« über ihren Status entscheiden zu lassen. Die Situation anderer Gefangener, die in US-amerikanischen Einrichtungen in ausländischen Staaten in Gewahrsam gehalten wurden, gab ebenfalls Anlass zur Sorge, zumal die USA über den Aufenthaltsort einiger von ihnen zu keinerlei Angaben bereit waren. Im Zuge der nach den Anschlägen auf Pentagon und World Trade Center vom 11. September 2001 durchgeführten Ermittlungen wurden auch in den USA rund 1200 ausländische Staatsangehörige festgenommen, denen die Behörden vielfach völkerrechtlich verankerte Schutzgarantien vorenthielten. Gleiches galt für zwei zu »feindlichen Kämpfern« erklärte US-amerikanische Staatsbürger, die sich in den USA ohne Kontakt zur Außenwelt in Militärgewahrsam befanden. Auf der Grundlage bundes- wie einzelstaatlicher Gesetze wurden erneut Todesurteile verhängt und vollstreckt. Darüber hinaus erreichten amnesty international Berichte über Polizeibrutalität und Todesfälle in Haft sowie Meldungen über Misshandlungen in den Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten des Landes.

Hintergrundinformationen

Die in Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 unter US-amerikanischer Führung in Afghanistan gestarteten Militäraktionen der internationalen Gemeinschaft setzten sich bis in das Jahr 2002 hinein fort. Im Kontext des Konflikts wurden Tausende Menschen in Haft genommen. Zwischen den Behörden der USA, Afghanistans und Pakistans fanden in der Folge häufig Gefangenentransfers statt. amnesty international rief dazu auf, die für die Anschläge vom 11. September und andere Verbrechen Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, gab aber zugleich ihrer von verschiedenen Seiten geteilten Kritik an der US-Regierung Ausdruck, sie enthalte den im Zuge des von ihr erklärten »Krieges gegen den Terrorismus« festgenommenen Personen international verbriefte Rechte vor (siehe unten).

Festnahmen außerhalb der USA

Von Januar an verlegten die Behörden mehr als 600 ausländische Staatsbürger auf den US-amerikanischen Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba. Dort wurden die Gefangenen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und ohne Zugang zu Gerichten, Rechtsanwälten oder Familienangehörigen in Haft gehalten. Obwohl die meisten während der militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan festgenommen worden waren, weigerten sich die USA, sie im Sinne der Genfer Konventionen als Kriegsgefangene anzuerkennen. Ebenso wenig waren die USA bereit, ihnen andere Rechte zuzugestehen, auf die die Gefangenen gemäß internationalen Menschenrechtsgesetzen Anspruch hatten. Versuche, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor US-amerikanischen und ausländischen Gerichten anzufechten, verliefen erfolglos, wenngleich zum Ende des Berichtszeitraums noch mehrere Verfahren anhängig waren. Von einem eindringlichen Appell der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, den rechtlichen Status der Gefangenen durch ein zuständiges Gericht klären zu lassen, zeigte sich die US-Regierung unbeeindruckt.

Die Art des Transports der Gefangenen nach Guantánamo Bay und ihre dortige Unterbringung lösten harsche Kritik aus. So waren sie während des 22-stündigen Fluges an Händen und Füßen gefesselt und mussten dicke Handschuhe, Chirurgenmasken, Ohrenschützer und undurchsichtige Brillen tragen. Außerdem hatte man ihnen die Bärte rasiert und den Kopf geschoren. Anfänglich wurden die Gefangenen im Lager X-Ray auf Guantánamo Bay festgehalten, einer provisorischen Hafteinrichtung, die aus kleinen, mit Maschendraht befestigten Zellen bestand, in denen die Insassen der Witterung ausgesetzt waren und während der Nacht von starken Strahlern beleuchtet wurden. Soweit die Gefangenen überhaupt ihre Zellen verlassen durften, was ihnen äußerst selten gestattet wurde, mussten sie stets Fußfesseln tragen.

Nach Fertigstellung des für eine längere Nutzung errichteten Lagers Delta wurden die Gefangenen von April an dort untergebracht. Sie mussten weiterhin 24 Stunden am Tag in ihren Zellen ausharren, die sogar noch kleiner waren als die im Lager X-Ray. Einige der Insassen traten im Berichtszeitraum in den Hungerstreik. Darüber hinaus wurden Berichte über mehrere Selbstmordversuche bekannt.

Wiederholte Anfragen von amnesty international, Guantánamo Bay besuchen zu dürfen, blieben unbeantwortet.

Im Dezember bekräftigte amnesty international in einem Schreiben an die US-Regierung ihre Kritik, die sie bereits in einem Memorandum vom April ausführlich dargelegt hatte. Die Organisation rief dazu auf, die Gefangenen auf freiwilliger Basis in ihre Heimat zurückzuführen oder aber einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen und ihnen in Übereinstimmung mit internationalen Standards ein ordentliches Gerichtsverfahren zu gewähren.

Mehrere vermeintliche Mitglieder des Netzwerks al-Qaida, die von US-amerikanischen Stellen festgenommen worden sein sollen, blieben an unbekannten Orten inhaftiert. Die US-Regierung schwieg sich über den Aufenthaltsort der Gefangenen ebenso wie über ihren rechtlichen Status aus und verwehrte ihnen ihre völkerrechtlich verbrieften Rechte. Dazu zählte beispielsweise das Recht, Familienangehörige über den Haftort unterrichten zu dürfen und Kontakt zu Vertretern der Außenwelt zu erhalten. Eine unbekannte Anzahl von Gefangenen, die sich anfänglich im Gewahrsam der US-Behörden befunden hatten, sollen später an Drittstaaten überstellt worden sein, was Befürchtungen weckte, dass sie während der Verhöre von Folterungen gefährdet sein könnten.

Ende des Berichtszeitraums saßen zwei zu »feindlichen Kämpfern« erklärte US-amerikanische Staatsbürger ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zur Außenwelt in Einrichtungen des US-Militärs ein. Bei dem einen handelte es sich um Yaser Esam Hamdi, der sich Berichten zufolge Ende 2001 in Afghanistan den Kämpfern der Nordallianz gestellt hatte und im April 2002 von Guantánamo Bay in den US-Bundesstaat Virginia verlegt wurde. Der Zweite war José Padilla, den die Behörden im Mai 2002 auf dem Flughafen von Chicago festgenommen hatten und anfänglich mit der Begründung, er sei ein unentbehrlicher Zeuge, unter dem Verdacht in Haft hielten, an Plänen für einen Anschlag mit einer »schmutzigen Bombe« auf ein US-Ziel beteiligt gewesen zu sein. Während der ersten Wochen seiner Haft erhielt José Padilla noch Zugang zu seiner Anwältin. Dies änderte sich jedoch, als er am 9. Juni in Militärgewahrsam verlegt wurde, ohne dass die Behörden die Anwältin hierüber informierten. Am 4. Dezember entschied ein Bundesbezirksrichter, dass José Padilla die Kontaktaufnahme zu seiner Rechtsanwältin unter bestimmten Auflagen gestattet werden müsse. Eine Einigung über die Art der Auflagen war bis Ende 2002 nocht nicht erzielt worden.

Militärkommissionen

Im März gab das Verteidigungsministerium die Verfahrensregeln für Prozesse gegen ausländische Staatsbürger vor Militärkommissionen bekannt, deren Einrichtung Präsident Bush 2001 per Rechtsverordnung beschlossen hatte. Bis Ende des Berichtszeitraums war noch niemand von diesen Tribunalen vorgeladen worden. Nach Überzeugung von amnesty international würden von den Militärkommissionen geführte Prozesse internationale Standards der Fairness in eklatanter Weise unterlaufen, was angesichts der Tatsache, dass sie zur Verhängung von Todesurteilen befugt sind, umso bedenklicher stimmen muss.

Übergriffe von US-Einheiten in Afghanistan und Jemen

US-amerikanische Bodentruppen sollen bei Razzien in Afghanistan Zivilisten misshandelt haben. Im Januar töteten Sondereinheiten der US-Streitkräfte in der Provinz Uruzgan mindestens 16 Dorfbewohner, von denen einige später mit auf dem Rücken gefesselten Händen aufgefunden wurden. Die US-Soldaten nahmen im Zuge der Razzia weitere 27 Dorfbewohner fest, denen sie Berichten zufolge Kapuzen überstülpten, die Augen verbanden und Fesseln anlegten, bevor sie sie zum US-Stützpunkt nach Kandahar flogen. Dort sollen die Gefangenen mit Schlägen, Fußtritten und Fausthieben traktiert worden sein. Ein 17 Jahre alter Jugendlicher gab zudem an, acht Tage lang in einem Schiffscontainer in Einzelhaft verbracht zu haben. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Gefangenen weder al-Qaida noch den Taliban angehörten, kamen sie nach zwei Wochen sämtlich wieder frei. amnesty international äußerte in einem Schreiben an die US-Behörden Zweifel, ob die von den Häftlingen erhobenen Misshandlungsvorwürfe angemessen untersucht worden sind, erhielt jedoch keine Antwort. Im Zuge einer Razzia in der Nähe von Kandahar nahmen US-Soldaten am 17. März weitere 31 Menschen in Haft, die später ebenfalls geltend machten, misshandelt worden zu sein.

Ein 18-jähriger als Telefonist tätiger Mann namens Baryalai, den US-Truppen im November in Sharan in der afghanischen Provinz Paktika festgenommen hatten, soll rund sechs Stunden lang gezwungen worden sein, mit einer Maske über dem Gesicht und mit auf dem Rücken gefesselten Händen in kniender Position auszuharren, bevor man ihn an einen unbekannten Ort brachte. Erst zwei Wochen später bestätigten die US-Behörden, den jungen Mann auf dem Luftwaffenstützpunkt Bagram zu Verhörzwecken in Gewahrsam zu halten.

Im Dezember meldete die Tageszeitung Washington Post, auf dem Stützpunkt Bagram tätige Mitarbeiter des US-Geheimdienstes CIA würden Gefangene während der Vernehmungen so genannten »Druck- und Nötigungstechniken« unterwerfen. Genannt wurden beispielsweise stundenlanges Stehen oder Knien, das Überstülpen von Kapuzen oder das Verbinden der Augen, Schlafentzug und Dauerlicht rund um die Uhr.

Im November fanden im Jemen sechs Männer, unter ihnen ein vermeintliches Führungsmitglied von al-Qaida, den Tod, als ihr Fahrzeug von einer ferngesteuerten Rakete getroffen wurde, abgeschossen von einer Drohne der CIA vom Typ Predator. Es hatte den Anschein, als seien die Männer extralegal hingerichtet worden.

Inhaftierungen in den USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001

Im Zuge der nach den Anschlägen vom 11. September aufgenommenen Ermittlungen wurden rund 1200 ausländische Staatsbürger – zumeist männliche Moslems arabischer oder südasiatischer Herkunft – festgenommen. Mehr als 700 von ihnen wurden wegen formalen Verstoßes gegen die Visavorschriften in Haft gehalten, viele auf der Grundlage einer Verordnung, die es der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde ermöglicht, Menschen ohne Anklageerhebung für unbestimmte Zeit zu inhaftieren. Den Festgenommenen blieb es oftmals verwehrt, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Einige mussten noch Monate, nachdem Richter der Einwanderungsbehörde ihre Freilassung gegen Kaution angeordnet oder ihre Ausweisung beziehungsweise »freiwillige Ausreise« verfügt hatten, in Haft zubringen, weil die Regierung die Überprüfung ihrer Fälle noch nicht abgeschlossen hatte. Darüber hinaus wurden Berichte über Misshandlungen an Häftlingen sowohl verbaler als auch körperlicher Art bekannt. Gefangene sollen des Weiteren über lange Zeiträume hinweg in Einzelhaft gehalten worden sein, und es wurden ihnen, wenn sie Besuch erhielten oder Gerichten vorgeführt wurden, schwere Ketten angelegt.

Die Geheimhaltung, von der die Inhaftierungen umgeben waren, gab Anlass zur Sorge. Im August wies ein Bundesrichter die US-Regierung an, Namen und Haftort sämtlicher Gefangenen bekannt zu geben, die im Zuge der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem 11. September in den Gewahrsam der Einwanderungsbehörde überstellt worden sind. Der Richterspruch ging auf ein Verfahren zurück, das eine Gruppe von Menschenrechtsorganisationen, der sich auch amnesty international angeschlossen hatte, auf der Grundlage des Gesetzes über die Informationsfreiheit angestrengt hatte. Da die Regierung gegen das Urteil Berufung einlegte, konnte es vorläufig nicht in Kraft treten.

Im Oktober entschied ein Bundesberufungsgricht, das Vorgehen der Regierung, die angeordnet hatte, Hunderte Ausweisungsanhörungen hinter verschlossenen Türen vorzunehmen, rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Im September forderte die Interamerikanische Menschenrechtskommission die US-Regierung zu »vorsorglichen Maßnahmen« auf, »um die Grundrechte der [im Zusammenhang mit dem 11. September einsitzenden] Häftlinge zu schützen, gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen oder denen eine freiwillige Ausreise gestattet worden war«.

Über etwaige Ergebnisse einer Untersuchung der Behandlung von Gefangenen, die der Generalinspektor im Justizministerium angeordnet hatte, lagen Ende des Berichtszeitraums noch keine Informationen vor. Gegenstand der Untersuchung waren unter anderem die Haftbedingungen in zwei Gefängnissen im Bundesstaat New Jersey, die eine Delegation von amnesty international im Februar besucht hatte, sowie die Situation im Bundesgefängnis Metropolitan Detention Center in New York, wo mehr als 40 Häftlinge in einem Isolationstrakt untergebracht waren. Dem Antrag von amnesty international, auch die New Yorker Haftanstalt besuchen zu dürfen, erteilten die Behörden eine Absage.

Bis Ende des Berichtszeitraums waren die meisten der im Zuge der ersten Verhaftungswellen festgenommenen Personen freigelassen, aus den USA ausgewiesen oder wegen Straftaten unter Anklage gestellt worden, die mit den Anschlägen vom 11. September oder mit »terroristischen« Aktivitäten in keinem Zusammenhang standen. Das Justizministerium gab Anfang Dezember bekannt, von den 765 in den ersten Wochen nach den Anschlägen wegen Visavergehen verhafteten Ausländern befänden sich nur noch sechs in staatlichem Gewahrsam; 500 seien ausgewiesen, 134 weitere nach Bundesrecht unter Strafanklage gestellt und 99 für schuldig befunden und verurteilt worden. Die Washington Post hatte zuvor auf der Grundlage eigener Recherchen berichtet, es seien mindestens 44 Menschen als so genannte »unentbehrliche Zeugen« festgesetzt worden. Über diese Fälle machte das Justizministerium keine Angaben. Einige Personen wurden in Länder wie Ägypten, Jemen und Pakistan ausgewiesen, wo die Gefahr bestand, dass sie Menschenrechtsverletzungen wie etwa Folterungen oder Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt ausgesetzt sein könnten.

Menschenrechtsorganisationen und zugunsten von Einwanderern tätige Gruppen kritisierten den diskriminierenden Charakter einer neuen Bundesverordnung, mit der Männer im Alter ab 16 Jahren aus bestimmten arabischen und moslemischen Staaten sowie aus Nordkorea, die über keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verfügten, verpflichtet wurden, sich bei der Einwanderungsbehörde zu melden, um sich dort einer Befragung zu unterziehen und Fotos wie Fingerabdrücke zu hinterlassen. Im Zuge der ersten Registrierungsrunde im Dezember wurden mehrere hundert Jugendliche und Erwachsene aus dem Nahen und Mittleren Osten, die der Aufforderung nachgekommen waren, wegen angeblicher Visaverstöße verhaftet und vielfach harter Behandlung unterworfen, indem man ihnen beispielsweise Handschellen und Fußketten anlegte und sie ohne warme Kleidung oder Decken in kalte Zellen einsperrte. Einige der Häftlinge sollen immer wieder in andere Einrichtungen verlegt worden sein, ohne dass sie Gelegenheit erhielten, zu ihren Familien oder Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. Zwar kamen die meisten nach wenigen Tagen wieder frei, vielen drohte jedoch ein Ausweisungsverfahren, unter ihnen auch Personen, die Berichten zufolge zum Zeitpunkt ihrer Festnahme einen Anspruch auf rechtmäßigen Status hatten.

Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Polizei- und Strafvollzugsbeamte

In Berichten wurden Polizei- und Gefängnisbeamte für Misshandlungen, Todesfälle in Haft und die Anwendung übermäßiger Gewalt verantwortlich gemacht. Mindestens drei Menschen kamen zu Tode, nachdem Elektroschockwaffen vom Typ Taser M26 gegen sie eingesetzt worden waren. Diese pistolenartigen Waffen, mit denen über hakenbesetzte Elektroden Stromstöße von hoher Voltzahl ausgelöst werden können, befanden sich in einer wachsenden Anzahl US-amerikanischer Polizeibehörden in Gebrauch. Obwohl der Tod der meisten der nach dem Einsatz des Taser M26 verstorbenen Personen auf andere Faktoren zurückgeführt wurde, blieben doch Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken, die von Elektroschockwaffen ausgehen, bestehen. Auch ihr Missbrauchspotenzial musste als Gefahr angesehen werden.

Im Juli kam in Orange County im Bundesstaat Florida der unbewaffnete Gordon Randall Jones ums Leben, nachdem ihm die Polizei mit einer Taserwaffe vom Typ M26 zwölf Stromstöße versetzt hatte. Der Obduktionsbericht nannte als Todesursache einen »positionsbedingten Atemstillstand, herbeigeführt durch die Anwendung von Zwangsmaßnahmen wegen akuter Kokainvergiftung«.

Die Polizei von Miramar in Florida ging mit Pfefferspray und einer Taserwaffe gegen die 15-jährige Schülerin Chiquita Hammonds vor, nachdem es in einem Schulbus zu einer Streiterei gekommen war. amnesty international ist der Meinung, dass der Einsatz von chemischen und Elektroschockwaffen in dem vorliegenden Fall als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung angesehen werden muss.

Es wurden Forderungen laut, im Zusammenhang mit einem Vorfall vom November in Los Angeles, bei dem zwei 16-jährige Latinos ums Leben gekommen waren, ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Bürgerrechten einzuleiten. Die Jugendlichen waren gestorben, nachdem ein Polizeibeamter das Feuer auf ihr Fahrzeug eröffnet und die beiden durch Schüsse verletzt hatte. Der Wagen war daraufhin verunglückt, was den Tod der 16-Jährigen zur Folge hatte. Zwei weitere jugendliche Insassen und der 20-jährige Fahrer wurden bei dem Vorfall verletzt. Nach Angaben der Polizei, die kurze Zeit zuvor zwei in einem Wagen flüchtende Jugendliche zu verhören versucht hatte, feuerte der Beamte auf das Fahrzeug der Latinos, als dieses sich mit beschleunigtem Tempo auf ihn zu bewegte. Die Familien der Opfer bezweifelten indes, dass die Anwendung tödlicher Gewalt unter den gegebenen Umständen gerechtfertigt gewesen sei. Ende des Berichtszeitraums war der Fall noch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

Im März starb im County Prince George im Bundesstaat Maryland ein unbewaffneter, geistesgestörter Mann durch Ersticken, nachdem ihn die Polizei mit körperlichen Zwangsmaßnahmen ruhigzustellen versucht hatte. Eine von den Bundesbehörden eingeleitete Untersuchung von Vorwürfen, wonach in dem genannten County ein systematisches Muster von Polizeibrutalität zu erkennen sei, war offenbar Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen. Zumindest lag noch kein Abschlussbericht vor.

Chad Boggess, ein Insasse des Haftzentrums von Boyd County im Bundesstaat Kentucky, erlag seinen Verletzungen, die er sich im März unter Schlägen des Wachpersonals zugezogen haben soll. Der mit der Untersuchung des Todes von Chad Boggess beauftragte Beamte gelangte zu dem Schluss, dass er als Folge der Art und Weise, wie gegen ihn Zwangsmittel angewandt worden waren, erstickt sei und dass unter »stumpfer Gewalteinwirkung« herbeigeführte Verletzungen zu seinem Tod beigetragen haben. In der Folge wurden drei Gefängnisbeamte aus dem Vollzugsdienst entlassen und ein weiterer wegen Körperverletzung unter Anklage gestellt.

Bedingungen in den Hochsicherheitsgefängnissen

Von Menschenrechtsorganisationen angestrengte Gerichtsverfahren führten in zwei Hochsicherheitsgefängnissen des Landes zu einer Verbesserung der Haftsituation. In diesen in den USA als Supermax-Gefängnisse bezeichneten Einrichtungen werden die Insassen unter Vernachlässigung ihrer sensorischen Stimulation 23 und mehr Stunden am Tag in Einzelhaft gehalten. In anderen Hochsicherheitsgefängnissen saßen jedoch weiterhin mehr als 70 000 Häftlinge unter Bedingungen ein, die nach Einschätzung von amnesty international grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen könnten.

Im Februar urteilte ein Bundesbezirksrichter, dass die im Staatsgefängnis von Ohio, einer Hochsicherheitseinrichtung mit rund 500 Insassen, herrschenden Haftbedingungen eine »atypische und erhebliche Härte« darstellen. Den für die Einweisung von Personen in das Staatsgefängnis praktizierten Verfahren, die die Kläger als willkürlich angefochten hatten, bescheinigte er ein »großes Fehlerpotenzial«. Der Prozess war von den beiden Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union und Center for Constitutional Rights angestrengt worden, die in Vorverhandlungen mit den Behörden bereits die Zusicherung hatten erwirken können, schwer geisteskranke Insassen in andere Einrichtungen zu verlegen und eine Reihe weiterer Verbesserungen der Haftbedingungen vorzunehmen.

Im Mai konnte ein Rechtsstreit über die Haftbedingungen im Hochsicherheitsgefängnis von Boscobel im Bundesstaat Wisconsin außergerichtlich beigelegt werden. Entsprechende Vereinbarungen sahen neben einem Verbot der Unterbringung schwer geisteskranker Menschen in der Vollzugseinrichtung vor, die Angebote zu körperlicher Ertüchtigung und zu Rehabilitation geringfügig zu erweitern und den Einsatz von Elektroschockvorrichtungen und anderen Zwangsmitteln zur Ruhigstellung von Gefangenen zurückzufahren. Erlaubt blieb die Anwendung derartiger Mittel allerdings weiterhin. Einigen Insassen wurde zudem gestattet, Besuche von Familienangehörigen von Angesicht zu Angesicht – wenngleich hinter Glasscheiben – zu empfangen, während die meisten Gefangenen nach wie vor nur über Video mit ihren Besuchern kommunizieren durften.

Todesstrafe

Im Berichtsjahr wurden 69 Männer und zwei Frauen hingerichtet, womit sich die Zahl der seit 1976, als der Oberste Gerichtshof ein bis dahin bestehendes Hinrichtungsmoratorium aufgehoben hatte, vollstreckten Todesurteile auf 820 erhöhte. Nach wie vor verstießen die USA gegen internationale Standards, indem sie die Todesstrafe gegen zur Tatzeit Minderjährige anwandten und Gefangene exekutierten, die während ihres Prozesses über keinen angemessenen Rechtsbeistand verfügt hatten. Am 20. Juni 2002 entschied der Oberste Gerichtshof des Landes, die Hinrichtung von geistig zurückgebliebenen Menschen verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Verbot »grausamer und ungewöhnlicher Strafen«. Die Richter führten des Weiteren aus, dass »in der Weltgemeinschaft« solche Hinrichtungen »überwiegend auf Ablehnung stoßen«.

In Illinois hatte ein Hinrichtungsmoratorium weiterhin Bestand, das der Gouverneur des Bundesstaates im Januar 2000 unter Hinweis auf die hohe Zahl von Fehlurteilen in Todesstrafenprozessen erlassen hatte. Im Mai des Berichtszeitraums kündigte auch der Gouverneur von Maryland an, er werde bis zur Fertigstellung einer Studie über rassische und geographische Unterschiede bei der Verhängung von Todesurteilen in dem Bundesstaat vorläufig keine Hinrichtungen mehr zulassen. Die Studie war bis Ende 2002 noch nicht veröffentlicht worden.

In 13 anderen Bundesstaaten der USA fanden hingegen Hinrichtungen statt, allen voran in Texas, wo im Berichtsjahr 33 Menschen exekutiert wurden. In Mississippi wurde erstmals seit 1989 wieder ein Todesurteil vollstreckt.

Im Oktober gab die Interamerikanische Menschenrechtskommission ihre Entscheidung im Fall des in Nevada einsitzenden Todestraktinsassen Michael Domingues bekannt, der wegen eines Verbrechens zum Tode verurteilt worden war, das er im Alter von 16 Jahren begangen hatte. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass das Verbot der Hinrichtung von zur Tatzeit minderjährigen Personen »von ausreichend unumkehrbarer Natur ist, so dass es inzwischen eine zwingende Rechtsnorm darstellt«, die alle Staaten bindet. Des Weiteren führte die Kommission aus: »Von dieser Norm darf nicht abgewichen werden, weder vertraglich noch durch den Einspruch eines Staates.«

Am 28. Mai sowie am 9. und 28. August wurden in Texas die Gefangenen Napoleon Beazley, TJ Jones und Toronto Patterson hingerichtet, die wegen Mordes, begangen im Alter von 17 Jahren, zum Tode verurteilt worden waren.

Ebenfalls in Texas starb im August der mexikanische Staatsbürger Javier Suárez Medina durch die Giftspritze. Die Regierungen von 16 Staaten hatten zu seinen Gunsten Gnadenappelle an die US-Behörden gerichtet oder sich einer Petition der mexikanischen Regierung an den Obersten Gerichtshof der USA angeschlossen, die Hinrichtung auszusetzen, da Javier Suárez Medina nach seiner Festnahme das Recht auf konsularische Betreuung verweigert worden war. Mexiko hatte in der Petition an den Obersten Gerichtshof eine Anhörung gefordert, um die rechtlichen Implikationen der im vorliegenden Fall eingetretenen Verletzung völkerrechtlicher Verträge klären zu lassen.

Der pakistanische Staatsangehörige Mir Aimal Kasi wurde im November in Virginia hingerichtet, nachdem ihn ein Gericht des Mordes an zwei Agenten des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA im Jahr 1993 für schuldig befunden hatte. Mir Aimal Kasi war 1997 festgenommen worden. Damals hatten ihn Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei FBI aus einem Hotel in Pakistan verschleppt, an einem geheimen Ort in Haft gehalten und später in die USA geflogen.

Internationaler Strafgerichtshof

Am 6. Mai ließ die US-Regierung UN-Generalsekretär Kofi Annan in einem Schreiben wissen, dass sie nicht die Absicht habe, Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu werden. Deshalb, so hieß es in dem Schreiben weiter, »leiten sich aus der am 31. Dezember 2000 erfolgten Unterzeichnung keine rechtlichen Verpflichtungen ab«. Im Berichtszeitraum versuchten die USA, mit mehreren Regierungen bilaterale Vereinbarungen zu treffen, in denen sich diese verpflichten, US-amerikanische Staatsbürger, denen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, nicht an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen. In einigen Fällen drohten die US-Behörden vertragsunwilligen Regierungen an, ihnen die Militärhilfe zu streichen. amnesty international kritisierte das Vorgehen der USA als Aushöhlung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.

Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

USA: Arbitrary, discriminatory, and cruel – an aide-mémoire to 25 years of judicial killing (ai-Index: AMR 51/003/2002)

USA: The restraint chair – how many more deaths? (ai-Index: AMR 51/031/2002)

USA: Amnesty International’s concerns regarding post September 11 detentions in the USA (ai-Index: AMR 51/044/2002)

USA: Memorandum to the US Government on the rights of people in US custody in Afghanistan and Guantánamo Bay (ai-Index: AMR 51/053/2002)

USA: Joseph Amrine: Facing execution on tainted testimony (ai-Index: AMR 51/085/2002)

USA: Amnesty International’s Concerns on Police Abuse in Prince George’s County, Maryland (ai-Index: AMR 51/126/02)

USA: Indecent and internationally illegal – the death penalty against child offenders (ai-Index: AMR 51/143/2002)

USA: James Colburn – mentally ill man scheduled for execution in Texas (ai-Index: AMR 51/158/2002)

USA: Beyond the Law – Update to Amnesty International’s April Memorandum to the US Government on the rights of detainees held in US custody in Guantánamo Bay and other locations (ai-Index: AMR 51/184/2002)

Besuche

Delegationen von amnesty international hielten sich in den Monaten Januar, Oktober und November in den USA auf. Im Februar besuchten Vertreter der Organisation Gefängnisse in New Jersey, in denen Einwanderer inhaftiert waren. Im Juli entsandte amnesty international einen Beobachter zu den Vorverhandlungen im Prozess gegen John Walker Lindh.

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