Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006
NEPAL
Amtliche Bezeichnung: Nepal
Staatsoberhaupt: König Gyanendra Bir Bikram Shah Dev
Regierungschef: Girija Prasad Koirala (übernahm das Amt im April von König Gyanendra Bir Bikram Shah Dev)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht ratifiziert
Der politische Wandel, die Einstellung der Feindseligkeiten und die Wiederaufnahme des Friedensprozesses führten nach den landesweiten Protesten im April zu einer deutlichen Verbesserung der Menschenrechtslage und ließen Hoffnung aufkommen, seit langem bestehende Probleme wie die Diskriminierung aufgrund von Kaste, ethnischer Zugehörigkeit und Geschlecht würden nun endlich angegangen. Die neue Koalitionsregierung und die bewaffnete Opposition, die Kommunistische Partei Nepals (KPN, Maoisten), verpflichteten sich in einer Reihe von Vereinbarungen zur Wahrung der Menschenrechte und unterzeichneten im November ein umfassendes Friedensabkommen. Einige kritische Punkte blieben weiter ungeklärt, so zum Beispiel die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass beide Parteien ihre Versprechen einhalten, und wie die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe der Vergangenheit zur Rechenschaft gezogen werden können.
Hintergrundinformationen
Das Jahr begann mit wachsender Opposition gegen die Herrschaft von König Gyanendra, der im Februar 2005 die Regierung übernommen und die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit immer rigider eingeschränkt hatte. Zwischen Mitte Januar und Mitte Februar wurden mehr als 3000 Personen wegen ihrer Teilnahme an politischen Demonstrationen inhaftiert, darunter führende Politiker und bekannte Vertreter der Friedensbewegung. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen die Demonstranten vor und setzte Häftlinge Misshandlungen aus.
Im April gewann der Protest wieder an Stärke und manifestierte sich in der Volksbewegung Jana Andolan II. Eine Koalition der wichtigsten politischen Parteien, die sogenannte Sieben-Parteien-Allianz (Seven Party Alliance – SPA), organisierte zahlreiche Demonstrationen, an denen sich schließlich ein breiter Querschnitt der Bevölkerung beteiligte und die auch von der KPN (Maoisten) unterstützt wurden.
Die königliche Regierung traf strikte Maßnahmen zur Einschränkung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, während zugleich die Sicherheitskräfte bei der Unterdrückung der Proteste mit exzessiver Gewalt vorgingen. Sie setzten Schlagstöcke und Tränengas und auch auf kurze Entfernung Gummigeschosse und scharfe Munition ein, so dass mindestens 18 Personen getötet und mehr als 4000 verletzt wurden. Unter den Verhafteten befanden sich Hunderte von politisch und gesellschaftlich engagierten Bürgern.
Am 24. April gab König Gyanendra die Wiedereinsetzung des Parlaments bekannt. Zum Ministerpräsidenten wurde der Vorsitzende der Nepalesischen Kongresspartei, Girija Prasad Koirala, ernannt, der eine SPA-Koalitionsregierung bildete. Das Parlament, das einige Tage danach zum ersten Mal seit 2002 wieder zusammentrat, billigte den Vorschlag zur Durchführung von Wahlen für eine verfassunggebende Versammlung, die die Verfassung von 1990 überarbeiten und über das Schicksal der Monarchie entscheiden sollte.
Am 26. April verkündete die KPN (Maoisten) eine dreimonatige Waffenruhe. Die SPA-Regierung reagierte am 3. Mai mit einem unbefristeten Waffenstillstand. Am 26. Mai wurden offizielle Friedensgespräche aufgenommen, die zu einer Reihe von Vereinbarungen führten und den Weg für ein umfassendes Friedensabkommen bereiteten, das am 21. November unterzeichnet wurde. Dieses Friedensabkommen beendete den jahrzehntelangen bewaffneten Konflikt in Nepal und zeigte Wege für die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Umgestaltung des Landes auf. Es verpflichtete beide Parteien zur Bildung einer Übergangsregierung, der auch Vertreter der KPN (Maoisten) angehören sollten, und zur Durchführung von Wahlen für eine verfassunggebende Versammlung bis Mitte Juni 2007.
In einer Vereinbarung von Ende November wurde festgelegt, dass sich die Kämpfer der KPN (Maoisten) in provisorische Lager zurückziehen und ihre Waffen unter UN-Aufsicht in Container verschließen sollten. Die Armee wurde verpflichtet, in den Kasernen zu bleiben und eine gleich große Zahl von Waffen einzulagern.
Beide Parteien ersuchten die Vereinten Nationen um die Bereitstellung von Wahlbeobachtern und um die weitere Überwachung der Menschenrechtslage im Land.
Friedensprozess und Menschenrechte
Alle im Zuge der Friedensgespräche getroffenen Vereinbarungen enthielten auch eine Menschenrechtskomponente. Allerdings waren die entsprechenden Verpflichtungen oft sehr vage gefasst und nur wenige davon am Ende des Jahres bereits vollständig umgesetzt.
Im Mai einigten sich die SPA-Regierung und die KPN (Maoisten) auf einen Verhaltenskodex für den Waffenstillstand. Mitte November erklärte die zur Sicherung des Abkommens eingerichtete Überwachungskommission zwar, sie habe bei 1425 eingegangenen Beschwerden 913 Verstöße gegen den Verhaltenskodex festgestellt. Maßnahmen blieben gleichwohl aus. Ende des Monats wurde die Überwachungskommission aufgelöst.
Die Rolle der Nationalen Menschenrechtskommission (National Human Rights Commission – NHRC) war nach wie vor unklar. Ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit war seit der Ernennung neuer Kommissionsmitglieder durch König Gyanendra im Jahr 2005 stark beschädigt. Im Juli traten der Vorsitzende und weitere Mitglieder der Kommission zurück, Nachfolger waren bis Ende des Jahres noch nicht benannt worden.
Das Friedensabkommen vom 21. November enthielt auch wichtige Menschenrechtsverpflichtungen. So sollte die Praxis der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen beendet und die Rechte auf Nahrung, Gesundheitsversorgung und Bildung sichergestellt werden. Darüber hinaus sah das Abkommen eine Wahrheits- und Versöhnungskommission zur Untersuchung der »gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit« während des bewaffneten Konflikts vor sowie eine Wiedergutmachungskommission, die die Opfer des Konflikts unterstützen sollte. Und schließlich enthielt das Friedensabkommen das Versprechen, innerhalb von 60 Tagen Angaben zum Verbleib »verschwundener« Personen zu veröffentlichen und dafür zu sorgen, dass intern Vertriebene an ihre Wohnorte zurückkehren können.
Die benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen waren im Friedensprozess nicht ausreichend repräsentiert. Weder die SPA-Regierung noch die Führung der KPN (Maoisten) hatten Frauen in ihre Verhandlungskommissionen aufgenommen. In der 31-köpfigen Überwachungskommission saßen nur zwei Frauen, während der zunächst ausschließlich mit Männern besetzte sechsköpfige Ausschuss zur Erarbeitung einer Übergangsverfassung erst nach öffentlichen Protesten um vier weibliche Mitglieder und einen Vertreter der kastenlosen Dalits erweitert wurde.
Übergriffe der KPN (Maoisten)
Obwohl sich die KPN (Maoisten) öffentlich zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards verpflichtete, sollen ihre Mitglieder weiterhin für ungesetzliche Tötungen, Entführungen, Folterungen und Misshandlungen, Erpressungen, Drohungen und Schikanen verantwortlich gewesen sein. Ermittlungen des Amts der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Nepal ergaben, dass viele dieser Verstöße im Zuge von »Strafverfolgungsmaßnahmen« der KPN (Maoisten) und ihrer »Volksgerichte« begangen worden waren. Im November versprach die Partei, die »Vereinigte Revolutionäre Volksregierung« und die »Volksgerichte« nach der Bildung eines Übergangsparlaments unverzüglich aufzulösen.
Auch nach Vereinbarung der Waffenruhe soll die KPN (Maoisten) weiterhin Kinder rekrutiert haben, vor allem in den Tagen und Wochen vor Unterzeichnung des Friedensabkommens. In dem Abkommen verpflichteten sich beide Parteien dazu, bei ihren militärischen Operationen keine Jugendlichen unter 18 Jahren einzusetzen und Unterstützung bei der Rehabilitierung solcher Kindersoldaten zu leisten.
Menschenrechtsverstöße anderer bewaffneter Gruppen
Auch andere bewaffnete Gruppen, insbesondere die anti-maoistischen »Dorfverteidigungskräfte« und die maoistische Splittergruppe Terai Janatantrik Mukti Morcha (TJMM), waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und ungesetzliche Tötungen verantwortlich. Im Juli erklärte die KPN (Maoisten) den »Krieg« gegen die TJMM, die sich für die Selbstbestimmung der Volksgruppe der Madhesi in der an Indien angrenzenden Region Terai einsetzte. Bis zum Ende des Jahres 2006 gab es keine systematischen Bemühungen zur Entwaffnung der »Dorfverteidigungskräfte«, die im Vorjahr mit Unterstützung der Sicherheitskräfte an Stärke gewonnen hatten.
Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte
Die Sicherheitskräfte trugen Verantwortung für zahlreiche im Verlauf des jahrzehntelangen Konflikts begangene Menschenrechtsverletzungen wie ungesetzliche Tötungen und Fälle von »Verschwindenlassen« oder willkürlicher Inhaftierung sowie für die verbreitete Anwendung der Folter, auch in Form von Vergewaltigungen. Das Vorgehen der Armee gegen die KPN (Maoisten) war in der Regel wahllos und unverhältnismäßig und hatte zu zahlreichen Todesopfern unter der Zivilbevölkerung und zur Zerstörung von Wohngebäuden, Schulen und anderen zivilen Einrichtungen geführt.
Im gesamten Jahr 2005 und bis zum Frühjahr 2006 setzte der König die Sicherheitskräfte verstärkt zur Unterdrückung der gewaltfreien politischen Opposition ein. Bei den politischen Demonstrationen Anfang 2006 kamen die Zivilpolizei, die paramilitärische Polizeieinheit Armed Police Force (APF) und die Königliche Armee Nepals (Royal Nepalese Army) – im Mai umbenannt in Nepalesische Armee (Nepal Army) – zum Einsatz. Nach Ermittlungen des Amts der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte gingen dabei alle Einheiten der Sicherheitskräfte mit exzessiver Gewalt vor. Die Zivilpolizei und die paramilitärische APF verhafteten während der Demonstrationen willkürlich Tausende von Menschen.
Mit den Feindseligkeiten endeten im Mai weitgehend auch die konfliktbedingten Menschenrechtsverletzungen. Das im September vom Parlament verabschiedete Armeegesetz enthielt die erforderlichen Bestimmungen, um die Armee unter zivile Kontrolle zu stellen, doch die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit für Verstöße des Militärs gegen die Menschenrechte und gegen das humanitäre Völkerrecht wurde darin nicht ausreichend geregelt.
Aufarbeitung früherer Menschenrechtsverletzungen
Die Maßnahmen zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und -verstöße aus früheren Jahren waren ungenügend.
Im Mai richtete die SPA-Regierung einen Untersuchungsausschuss unter Vorsitz eines früheren Richters des Obersten Gerichtshofs ein, der Ermittlungen zur Aufklärung der im Zuge der Unterdrückung der Volksbewegung begangenen Menschenrechtsverletzungen anstellen sollte. Der Ausschuss legte der Regierung im November seinen Abschlussbericht vor, doch wurden die Ergebnisse nicht veröffentlicht. Er soll Maßnahmen gegen mehr als 200 Personen empfohlen haben, darunter König Gyanendra sowie mehrere Minister und hochrangige Vertreter der Sicherheitskräfte. Die SPA-Regierung beauftragte ein Komitee mit der Überprüfung des Berichts.
Anfang Juni richtete der Innenminister einen Ausschuss zur »Verschwundenen«-Problematik ein, der mit nur einer einzigen Person besetzt wurde und somit nicht in der Lage war, die nötigen Ermittlungen zur Aufklärung Hunderter ungelöster Fälle von »Verschwindenlassen« durchzuführen.
Selbst wenn örtliche Menschenrechtsverteidiger oder das Amt der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte detaillierte Berichte über frühere Menschenrechtsverletzungen vorlegten, stellten die Behörden nur sehr widerstrebend Strafermittlungen an. Weder die Sicherheitskräfte noch die KPN (Maoisten) ergriffen konkrete Maßnahmen, um Täter aus ihren Reihen zur Rechenschaft zu ziehen.
Rechte von Frauen
Gewalt gegen Frauen wurde in Nepal vielfach nicht als Menschenrechtsproblem gesehen. Nicht zuletzt aus Furcht vor Vergeltung und wegen fehlender Schutz- und Hilfsangebote wurde nur selten Anzeige erstattet. Besonders Witwen und alleinstehende Frauen liefen Gefahr, Opfer von Schikanen und Gewaltakten zu werden.
Verteidiger der Menschenrechte der Frauen sahen im politischen Übergangsprozess eine Gelegenheit, die Vertretung der Frauen in der Regierung zu verbessern und auf Gesetzesreformen zu drängen. Nach Einschätzung von Rechtsanwälten enthielt das nepalesische Recht in 54 verschiedenen Gesetzen, auch in der Verfassung von 1990, mindestens 118 frauendiskriminierende Bestimmungen.
Intern Vertriebene
Zwischen 100000 und 250000 Menschen waren im Zuge der bewaffneten Auseinandersetzungen aus ihren Wohnorten vertrieben worden. Nach Einstellung der Feindseligkeiten im Mai begannen die ersten von ihnen, in ihre Gemeinden zurückzukehren, zu einer größeren Rückkehrwelle kam es wegen der Angst der Menschen um die eigene Sicherheit jedoch nicht. Zwar verpflichteten sich beide Konfliktparteien wiederholt dazu, die Sicherheit der Rückkehrer zu garantieren, doch für zuverlässigen Schutz und für die notwendige Unterstützung sorgten sie nicht.
Flüchtlinge aus Bhutan
Gegen Ende des Jahres waren Anstrengungen zu erkennen, die Situation der etwa 106000 bhutanischen Flüchtlinge zu verbessern, die seit ihrer Vertreibung aus dem Nachbarland Anfang der 1990er Jahre in Lagern im Südosten Nepals lebten. Die SPA-Regierung bemühte sich um die Wiederaufnahme der seit 2003 unterbrochenen Gespräche mit der bhutanischen Regierung. Im Oktober boten die USA an, bis zu 60000 bhutanische Flüchtlinge aufzunehmen, andere Staaten erklärten sich ebenfalls zur Aufnahme bereit. Berichten zufolge wurden die Flüchtlinge auf die verschiedenen Länder verteilt, viele der Betroffenen befürchteten allerdings, dass sie damit jede Hoffnung auf eine Rückkehr nach Bhutan aufgeben müssten und die »ethnische Säuberung« auf diese Weise legitimiert würde.
Missionen von amnesty international
Im Februar, März und Dezember hielten sich Vertreter von amnesty international zu Besuchen in Nepal auf.