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Jahresbericht 2004

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003


TUNESIEN

Amtliche Bezeichnung: Republik Tunesien
Staatsoberhaupt: Zine el-Abidine Ben ’Ali
Regierungschef: Mohamed Ghannouchi
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet




     
Ein im Dezember verkündetes Gesetz zur Bekämpfung des »Terrorismus« erweckte Befürchtungen, dass die Menschenrechte weiter ausgehöhlt würden. Berichte über Folterungen, unter anderem im Gebäude des Innenministeriums, rissen nicht ab. Hunderte von politischen Gefangenen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, blieben inhaftiert. Viele befanden sich bereits seit über zehn Jahren in Haft. Tatsächliche und vermeintliche Regierungsgegner sahen sich weiterhin unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt, die häufig lange Freiheitsstrafen zur Folge hatten. Freigelassene politische Gefangene waren langfristig behördlichen Kontrollen und anderen Willkürmaßnahmen ausgesetzt, die ihre Bewegungsfreiheit und ihr Recht auf Arbeit beeinträchtigten. Die Regierung befürwortete, die Bedingungen in Gefängnissen und Haftanstalten zu verbessern, jedoch gab es weiterhin Berichte über Einzelhaft und die Verweigerung medizinischer Versorgung.

Hintergrundinformationen

Im Juli erklärte Staatspräsident Zine el-Abidine Ben ’Ali seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2004 und strebte damit eine vierte fünfjährige Amtszeit an. Die durch ein Referendum im Mai 2002 bestätigte neue Verfassung gestattete dem amtierenden Präsidenten, sich unbegrenzt oft zur Wiederwahl zu stellen, und hob die Altersgrenze von 70 auf 75 Jahre an. Im August wurde eine Ergänzung des Wahlgesetzes verabschiedet. Auf der Grundlage dieser neuen gesetzlichen Bestimmung war es untersagt, in privaten oder ausländischen Rundfunk- oder Fernsehsendern die Wähler aufzufordern, nicht zur Wahl zu gehen oder für einen Kandidaten oder eine Kandidatenliste zu stimmen. Auf Verstöße gegen dieses Gesetz steht eine Geldstrafe in Höhe von 25 000 Dinar (umgerechnet etwa 17 000 Euro).

Im September tagte der Assoziationsrat der Europäischen Union und Tunesiens unter dem Vorsitz des tunesischen Außenministers. amnesty international gab ein Positionspapier heraus, in dem die Organisation ihre Bedenken im Hinblick auf den Entwurf zu einem »Anti-Terrorismus-Gesetz« äußerte (siehe unten). Auf der Tagung forderte die Europäische Union dem Vernehmen nach die tunesischen Behörden auf, Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation einzuleiten und unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten.

Hunderte illegaler Migranten, überwiegend aus den südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Ländern, wurden bei Versuchen, das Mittelmeer zu überqueren, von den tunesischen Behörden festgenommen. Italien und Tunesien unterzeichneten ein Abkommen zur Bekämpfung der illegalen Migration. Laut diesem Abkommen sollen die Festgenommenen bei ihrer Rückkehr nach Tunesien strafrechtlich verfolgt werden. Im Juni kündigte die Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur Kontrolle des Zustroms von Menschen an, die ihre illegale Ausreise nach Europa planten.

»Anti-Terror«-Maßnahmen höhlen Menschenrechte aus

Am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, verkündete Staatspräsident Ben ’Ali ein neues »Anti-Terrorismus-Gesetz«. Dieses Gesetz basiert auf einer sehr breiten Definition von »Terrorismus« und überlässt den Begriff weit gehend der Auslegung, was die Menschenrechte weiter untergraben könnte. Es wurden Bedenken laut, dass die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung als »terroristischer« Akt betrachtet werden und damit zu langen Haftstrafen nach unfairen Verfahren vor Militärgerichten führen könnte. Das Gesetz sieht die Ausweitung der Untersuchungshaft auf einen unbegrenzten Zeitraum vor und enthält keine Rechtsschutzgarantien

in Bezug auf Personen, denen die Auslieferung an Länder droht, in denen sie gravierende Menschenrechtsverletzungen befürchten müssen. Bereits die aktuellen Bestimmungen in den tunesischen Gesetzen über »Terrorismus«, insbesondere Artikel 123 des Militärgesetzbuchs und Paragraph 52 des Strafgesetzbuchs, wurden immer wieder benutzt, um gewaltlose Aktivitäten der Opposition zu kriminalisieren.

Folterungen

Immer wieder gab es Berichte über Folterungen und Misshandlungen Gefangener in Hafteinrichtungen, unter anderem auch im Gebäude des Innenministeriums in Tunis.

Etwa 20 im Februar in der südlich von Tunis gelegenen Region Zarzis festgenommene Personen, denen man das Aufrufen islamistischer Internetseiten zur Last legte, sollen in der Staatssicherheitsabteilung des Innenministeriums ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden sein. Vier der Männer gaben an, dass sie in den ersten zehn Tagen ihrer Inhaftierung verschiedene Formen physischer und psychischer Folterungen erleiden mussten. Unter anderem habe man sie geschlagen, an der Decke aufgehängt und mit Elektroschocks bedroht. Ein Gefangener gab an, man habe ihm gedroht, seine Mutter und Schwester hereinzubringen, nackt auszuziehen und vor seinen Augen zu foltern. Bis Ende des Berichtsjahres hatte das Gerichtsverfahren gegen die Beschuldigten noch nicht begonnen.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger, darunter auch Rechtsanwälte, sahen sich nach wie vor im Zuge ihrer Arbeit Einschüchterungen und Schikanen ausgesetzt. Mehreren Menschenrechtsorganisationen blieb weiterhin die Zulassung versagt, und man behinderte ihre Arbeit. Die Justizbehörden verweigerten Berichten zufolge die Annahme mehrerer Anzeigen, die Menschenrechtsverteidiger eingereicht hatten, nachdem sie von Sicherheitskräften misshandelt worden waren.

Am 13. Juli wurde Radhia Nasraoui, eine Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin, dem Vernehmen nach gegen eine Wand gestoßen und geschlagen, nachdem sie eine Polizeiabsperrung vor einem Empfang überschritten hatte, den der nicht zugelassene Tunesische Verband freier Schriftsteller (Ligue tunisienne des écrivains) organisiert hatte. Im Juni hatten die Behörden es abgelehnt, die Vereinigung gegen Folter in Tunesien (Association de lutte contre la torture en Tunisie) zuzulassen, eine von Radhia Nasraoui gegründete Menschenrechtsorganisation.

Grausame und unmenschliche Haftbedingungen

Nach vermehrtem Druck durch einheimische und internationale Menschenrechtsorganisationen legte eine Untersuchungskommission für Haftbedingungen, die Präsident Ben ’Ali im Dezember 2002 angekündigt hatte, im Februar ihren Bericht vor. Dem Vernehmen nach erkannte die Kommission Überbelegung als gravierendes Problem und schloss daraus, dass eine bessere Ausstattung sowie mehr qualifiziertes Personal benötigt werde, um den Gesundheitszustand der Häftlinge zu verbessern. Es war nicht die Rede von einer Verbesserung der Situation politischer Gefangener sowie gewaltloser politischer Gefangener, die nach wie vor unter Diskriminierungen litten. Politische Gefangene sahen sich weiterhin Willkürmaßnahmen ausgesetzt wie zum Beispiel anhaltender Einzelhaft und der Verweigerung des Zugangs zu medizinischer Versorgung.

Habib Raddadi, der wegen Mitgliedschaft in der nicht zugelassenen Islamistenbewegung al-Nahda eine 17-jährige Freiheitsstrafe verbüßte, starb am 22. März im Gefängnis al-Haouareb, nachdem man ihm die nötige medizinische Versorgung sowie die wegen Bluthochdrucks erforderliche Diät verweigert haben soll. Am 11. März erlitt er eine Gehirnblutung und kam ins Krankenhaus, zuerst in Kairouan und dann in Sousse. Seiner Familie zufolge verhinderten die Gefängnisaufseher, die mit seiner Bewachung betraut waren, seine von Ärzten empfohlene Verlegung nach Tunis. Als seine Angehörigen ihn am 21. März zum letzten Mal sahen, war er immer noch mit einem Arm und beiden Beinen ans Bett gekettet. Am Tag darauf starb er.

Zouheir Yahiaoui, der 2002 nach einem unfairen Gerichtsverfahren wegen der Verbreitung falscher Informationen und Missbrauchs des Internets zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden war, begann Mitte Mai einen 42-tägigen Hungerstreik, um gegen seine anhaltende Inhaftierung und die Haftbedingungen zu protestieren. Berichten zufolge hielt man ihn in einer überbelegten Zelle fest und verweigerte ihm die angemessene medizinische Versorgung und Wasser. Im Juli bestätigte das Kassationsgericht seine Strafe. Nach Protesten im In- und Ausland kam er am 18. November unter Auflagen frei.

Schikanen und Einschüchterungsversuche gegen ehemalige politische Gefangene

Nach wie vor waren zahlreiche frühere politische Gefangene und gewaltlose politische Gefangene nach ihrer Entlassung Willkürmaßnahmen ausgesetzt. Manchen von ihnen wurden grundlegende Rechte verweigert, wie etwa das Recht zu arbeiten und eine Krankenversicherungskarte zu besitzen.

Abdel-Majid Ben Tahar, ein ehemaliger Gefangener, starb am 12. Oktober. Man hatte ihn wegen eines Gehirntumors im April 2002 unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, nachdem er acht Jahre einer Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen Mitgliedschaft in der al-Nahda verbüßt hatte. Ein Jahr lang hatte er offenbar über starke Kopfschmerzen geklagt, bevor man ihm eine ärztliche Untersuchung genehmigte. »In den Wochen nach meiner Freilassung erschien die Polizei mehrmals in der Woche bei mir zu Hause. Sie kamen in mein Schlafzimmer und an mein Bett, um zu sehen, ob ich schon tot war«, berichtete Abdel-Majid Ben Tahar amnesty international, bevor er starb. Da man ihm das Recht auf einen Reisepass verweigert hatte, konnte er nicht ins Ausland reisen, um sich dort ärztlich behandeln zu lassen.

Frühere politische Gefangene, die ihre gewaltlosen politischen Aktivitäten wieder aufnahmen oder die Behörden kritisierten, wurden routinemäßig unter polizeiliche Überwachung gestellt und liefen Gefahr, nach unfairen Gerichtsverhandlungen erneut festgenommen und inhaftiert zu werden.

Abdallah Zouari, ein Journalist und ehemaliger politischer Gefangener, wurde im Oktober von einem Berufungsgericht der im Süden des Landes gelegenen Stadt Médenine zu 13 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht bestätigte damit zwei zuvor verhängte Freiheitsstrafen – eine neunmonatige Gefängnisstrafe, weil er gegen die für ehemalige Gefangene geltenden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verstoßen hatte, sowie eine viermonatige Haftstrafe wegen Diffamierung. Im September 2002 war er zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er sich nicht an die Bedingungen der behördlichen Überwachung gehalten hatte, doch setzte man ihn infolge einer nationalen und internationalen Kampagne zu seinen Gunsten am 5. November 2002 wieder auf freien Fuß.

Berichte von amnesty international

Tunisia: The cycle of injustice (ai-Index: MDE 30/001/2003)

Tunisia: Breaking the cycle of injustice – recommendations to the European Union (ai-Index: MDE 30/014/2003)

Tunisia: New draft »anti-terrorism« law will further undermine human rights (ai-Index: MDE 30/021/2003)


amnesty international

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