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Länderkurzinfo

Koordinationsgruppe Kolumbien

11/01/2002

Kolumbien

Die Menschenrechtssituation in Kolumbien bleibt Besorgnis erregend. Angehörige der Sicherheitskräfte sowie mit ihnen zusammenarbeitende paramilitärische Gruppen sind für extralegale Hinrichtungen, "Verschwindenlassen" und Folter verantwortlich. Diese systematischen Menschenrechtsverletzungen dauern bereits seit Jahren an und haben in den letzten Jahren noch dramatisch zugenommen. Auch bewaffnete Oppositionsgruppen haben in den letzten Jahren unzählige Menschen vorsätzlich oder willkürlich getötet, Hunderte wurden als Geiseln genommen. Bewaffnete Oppositionsgruppen beziehen einen Teil ihrer Einnahmen aus Lösegeldzahlungen und Schutzgelderpressungen. 2001 wurden über 4000 Zivilisten Opfer von politischem Mord, 300 "verschwanden" und über 1700 wurden entführt. Die ersten für das Jahr 2002 vorliegenden Daten zeigen eine weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage und eine Zunahme der Opferzahlen.

Am 26. Mai gewann Álvaro Uribe Vélez auf Anhieb die Präsidentschaftswahl. Mit seiner rechtsstehenden Partei "Movimiento Primero Colombia" kam zum ersten Mal eine dritte Kraft neben Konservativen und Liberalen in Kolumbien an die Macht. Durch eine Politik der "harten Hand" will Alvaro Uribe den Konflikt unter Kontrolle bekommen, nachdem sein Vorgänger Andrés Pastrana Arango mit seiner Verhandlungsstrategie gescheitert ist.

Anfang August wurde Álvaro Uribe Vélez als neuer Staatspräsident für vier Jahre vereidigt. Noch während der Antrittszeremonie explodierten in verschiedenen Stadtteilen Bogotás Bomben, die mindestens 17 Menschen töteten und mehr als sechzig verletzten. Daraufhin erklärte Uribe am 11. August unter Bezugnahme auf Artikel 213 der kolumbianischen Verfassung den Ausnahmezustand (Conmoción Interior, Dekret Nr. 1837). Dieser erlaubt es Einschränkungen in der Bewegungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit vorzunehmen, GesprächeKommunikationen abzuhören, Personen auch ohne Haftbefehl festzunehmen und die Steuersätze zu erhöhen sowie den Staatshaushalt zu modifizieren.

Im Rahmen des "Plan Colombia", einem hauptsächlich von den USA finanzierten Programm, welches offiziell der Bekämpfung des Drogenanbaus dienen soll, sieht der neue Präsident eine Modernisierung und Aufstockung des staatlichen Sicherheitsapparates vor. Die Zahl der Soldaten und Polizisten soll auf 400 000 verdoppelt, die Wehrpflichtsarmee in eine professionelle Streitmacht umgewandelt werden. Darüber hinaus sollen rund eine Million BürgerInnen als Informanten für den Staat angeheuert werden. Da die neuen Spitzel mit Waffen ausgestattet werden sollen, ist zu befürchten, dass die Zivilbevölkerung noch weiter in den Konflikt hineingezogen wird. Weiterhin sollen Polizeiaufgaben dem Militär übertragen und das Verfassungsgericht reformiert werden. Der Schutz der Menschenrechte wirdkönnte dadurch weiter ausgehöhlt werden.

Noch unter Pastrana wurden die Besprühungsaktionen gegen illegalen Anbau von Kokapflanzen verstärkt. Es wird von erheblichen gesundheitlichen Nebenwirkungen der verwendeten Chemikalien berichtet. Aus Gebieten, in denen diese Chemikalien verwendet wurden, sowie aus Regionen, in denen bewaffnete Aktionen gegen den Drogenanbau gemeldet wurden, stieg die Zahl der Binnenflüchtlinge.

Nachdem trotz der Einräumung eines eigenen Gebiets für die FARC um den Ort San Vicente del Caguán keine substantiellen Fortschritte bezüglich eines Waffenstillstandes erreicht wurden, brach die Regierung Pastrana Mitte Februar 2002 die Friedensgespräche Mitte Februar 2002 mit den FARC ab und ließ die den FARC seit 1999 überlassene entmilitarisierte Zone wieder von ihren Sicherheitskräften besetzen. Gespräche mit dem ELN brachten ebenfalls keine substantiellen Ergebnisse. Seit dem Amtsantritt von Präsident Uribe gehen die Sicherheitskräfte in einer Großoffensive gegen die FARC und das ELN vor. Mit der "Operation Orion" besetzte die Armee einige Armenviertel in Medellín, um den Krieg zwischen Guerilla und Paramilitärs einzudämmen. Im Zuge politisch motivierter Gewalt kamen allein im Jahr 2001 mehr als 4000 Personen ums Leben.

Extralegale Hinrichtungen, Folter und „Verschwindenlassen“

Zu den Opfern extralegaler Hinrichtungen und „Verschwindenlassen“ durch Sicherheitskräfte und paramilitärische Gruppen zählen nicht nur vermeintliche Unterstützer von bewaffneten aufständischen Gruppen, sondern auch Mitglieder legaler Oppositionsgruppen, Gewerkschafter, Menschenrechtsaktivistenverteidiger, Bauern, Angehörige von „Verschwundenen“, Rechtsanwälte, Führer von indigenen Gemeinschaften sowie kritische Journalisten.

In den Städten werden "sozial unerwünschte Personen" wie Homosexuelle, Prostituierte, Drogenabhängige, Obdachlose, Kleinkriminelle, Straßenkinder und geistig Behinderte getötet. Diese Aktionen werden im Allgemeinen als "soziale Säuberung" bezeichnet, die von Polizisten und von durch sie gedeckte "Todesschwadrone" sowie mit Unterstützung durch paramilitärische Gruppen durchgeführt werden.

Folter und Misshandlungen sowohl von politischen als auch von Strafgefangenen sind in Armeegefängnissen und Polizeieinrichtungen weit verbreitet.

Allein im Jahr 2001 gab es über 300 Fälle von "Verschwindenlassen". Verantwortlich für das "Verschwindenlassen" sind die Sicherheitskräfte, besonders die "Mobilen Brigaden" der Armee, deren Aufgabe in der Aufstandsbekämpfung besteht, sowie mit ihnen verbündete paramilitärische Gruppen. Insbesondere in ländlichen Gebieten und in Barrancabermeja gibt es zahlreiche Beweise für die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Sicherheitskräften und Paramilitärs.

Flucht und interne Vertreibung

Hunderttausende von Kolumbianern sind durch die gravierende Menschenrechtslage in den letzten Jahren gezwungen worden, ihre Heimatdörfer zu verlassen und in anderen Gegenden Schutz zu suchen. amnesty international geht davon aus, dass durch Verwüstungen und Morddrohungen hervorgerufene Vertreibungen Teil einer bewussten Strategie der paramilitärischen Einheiten sind, um von der Guerilla kontrolliertes Land von der Zivilbevölkerung zu "säubern" und so eine vermeintliche oder tatsächliche Kooperation zwischen Dorfbewohnern und der Guerilla zu unterbinden. Ebenso liegen amnesty international Belege vor, dass auch bewaffnete Oppositionsgruppen aus gleichen Beweggründen für Vertreibungen von Zivilisten verantwortlich sind. Ein großer Anteil der vertriebenen Landbevölkerung flieht vor dem bewaffneten Konflikt zwischen der Guerilla und dem Militär sowie seinen verbündeten paramilitärischen Gruppen in die Großstädte. Dort haben sie kaum Perspektiven und vergrößern die ohnehin aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage vorhandenen sozialen Probleme. Internationaler Schutz kann ihnen kaum gewährt werden, da sie Flüchtlinge im eigenen Land sind und internationale Normen nur für grenzüberschreitende Flüchtlinge gelten. Insbesondere die Situation von Frauen, Kindern und Angehörigen indigener Gemeinschaften ist Besorgnis erregend. Hilfsprogramme des Staates sind vorhanden, jedoch ineffektiv. Sie kommen selten bei den Betroffenen an und sind zudem unterfinanziert. Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist im Jahr 2001 weiter gestiegen. Rund 375.000 Menschen wurden gezwungen, ihre Heimat zu verlassen.

Straflosigkeit

Nach wie vor können Mitglieder der Sicherheitskräfte oder paramilitärischer Gruppen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden, mit weitestgehender Straflosigkeit rechnen. Dies ist das Schlüsselproblem in Kolumbien, denn die Straflosigkeit ermutigt die Täter, weitere Straftaten zu begehen (oftmals gegen Angehörige der Opfer, die sich für eine Verurteilung engagieren). In den Fällen, in denen es doch ernsthafte Ermittlungen gegen Angehörige der Sicherheitskräfte gibt, müssen die ermittelnden Beamten und Richter mit Pressionen aus den Reihen des Sicherheitsapparates rechnen. Wesentliche Ursachen der Straflosigkeit sind auch eine inkonsequente Strafverfolgung und die jedenfalls bis November 2001 gegebene Zuständigkeit der Militärgerichte auch in Fällen von Menschenrechtsverletzungen. Hierbei kommt es äußerst selten zu einer Verurteilung, weil die Richter ebenso wie die Angeklagten Angehörige des Militärs sind. Im November 2001 entschied das Verfassungsgericht im Fall des ehemaligen General Uscateguí, dass für Menschenrechtsverletzungen durch Militärs die Ziviljustiz zuständig sei. Ob nun dauerhaft Menschenrechtsverletzungen vor Zivilgerichten verhandelt werden, bleibt abzuwarten. Insbesondere wird abzuwarten sein, ob die Militärgerichte nicht doch im Einzelfall die Zuständigkeit für Verfahren an sich ziehen werden.

Paramilitärische Gruppen

Die kolumbianische Regierung und Befehlshaber der kolumbianischen Streitkräfte leugnen das Bestehen institutioneller Verbindungen zwischen den Sicherheitskräften und paramilitärischen Gruppen. In Fällen, wo die Beweislage für solche Verbindungen erdrückend ist, werden sie als Einzelfälle dargestellt. Dies entspricht jedoch in keinerlei Weise der tatsächlichen weitverbreiteten und systematischen Zusammenarbeit, die durch wiederkehrende Beweise nicht nur von amnesty international sondern auch von vielen anderen Organisationen wie z. B. der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch und den Vereinten Nationen dokumentiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kooperation nach wie vor in vielen Fällen auf der Ebene der Brigaden erfolgt. Allerdings haben sich im Jahr 2001 Hinweise verdichtet, wonach zumindest Teile der staatlichen Sicherheitskräfte auch gegen paramilitärische Gruppierungen vorgehen. Über die Effektivität dieser Einsätze liegen noch keine endgültigen Informationen vor. In vielen Fällen wurden von den Sicherheitskräfte festgenommene Paramilitärs wieder auf freien Fuß gesetzt, bzw. konnten aus Haftanstalten entfliehen. Auch berichteten die Justizbehörden, dass sie oft nicht die erforderliche Unterstützung von Seiten der Armee für Aktionen gegen Paramilitärs erhalten hätten.

In Teilen des Landes versuchen die paramilitärischen Gruppen mit passiver oder sogar aktiver Unterstützung der Sicherheitskräfte die Kontrolle über das gesamte soziale und zivile Leben der Bevölkerung zu gewinnen, so in weiten Teilen von Barrancabermeja und in einigen Außenbezirken von Medellín. Dies geht soweit, dass der Bevölkerung das Tragen bestimmter Haartrachten untersagt wird.

Im April fielen mehr als 40 Zivilisten in Alto Naya im Departement Cauca einem von Paramilitärs verübten Massaker zum Opfer. Obwohl in der Gegend Soldaten der dritten Brigade der kolumbianischen Armee stationiert waren und es vorher Warnungen, so u. a. von der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission, gegeben hatte, konnten die Paramilitärs ungehindert agieren. Dieser Vorfall ist typisch für eine von großen Teilen der Sicherheitskräfte immer noch praktizierte „Arbeitsteilung“ zwischen staatlichen Sicherheitskräften und Paramilitärs: Paramilitärs „säubern“ eine Region oder einen Ort, welcher zumeist in einem Konfliktgebiet liegt, von tatsächlichen oder vermeintlichen Anhängern der Guerilla. Die Sicherheitskräfte ignorieren Warnungen und erscheinen erst nach dem Verbrechen am Tatort.

Bewaffnete Oppositionsgruppen

Bewaffnete Oppositionsgruppen sind in Kolumbien für zahlreiche Tötungen und Geiselnahmen sowie für Vertreibungen verantwortlich. Das humanitäre Völkerrecht wird von den bewaffneten Oppositionsgruppen weitgehend ignoriert. amnesty international verurteilt dies, weist jedoch darauf hin, dass sich hieraus niemals eine Rechtfertigung dafür herleiten lässt, dass Sicherheitskräfte und paramilitärische Einheiten Menschenrechtsverletzungen begehen. In den letzten Jahren haben die zwei Guerillaorganisationen, Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens (FARC) und das Nationale Befreiungsheer (ELN), gewalttätige Offensiven durchgeführt. Seit Beginn des Jahres 1999 haben sich die FARC und das ELN durch zahlreiche Geiselnahmen der Verletzung des humanitären Völkerrechts schuldig gemacht. In mehr als der Hälfte der Regierungsbezirke sind die Guerillaorganisationen präsent und kontrollieren weite Landstriche. Ihnen wird ein Fünftel aller politisch motivierten Morde zugeschrieben. Zudem halten die FARC eine Zahl von Abgeordneten in ihrer Gewalt, um einen Gefangenenaustausch zwischen der Regierung und der Guerilla zu erpressen. Mitte April überfielen sie das Provinzparlament von Cali und verschleppten zwölf Abgeordnete. Am 23. Februar ist die Grüne Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt von den FARC entführt worden. Die Senatorin hat sich der Bekämpfung der in der kolumbianischen Politik großflächig verbreiteten Korruption verschrieben. Bei einer Auseinandersetzung zwischen der FARC und der AUC in Bojayá, Departement Chocó, starben am 2. Mai 119 Zivilisten, die in eine Kirche geflüchtet waren, als die FARC ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung zu nehmen, die AUC mit Gaszylindern angriff.

Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen

Im Juli 1997 hob der damalige Liberale Präsident Ernesto Samper die Rechtmäßigkeit der Menschenrechtsarbeit hervor und wies die staatlichen Behörden und das Militär an, mit Menschenrechtsorganisationen zusammenzuarbeiten und diese zu schützen. Offiziell ist diese Politik fortgesetzt worden. Jedoch sind Morde, Drohungen und Einschüchterungen von Menschenrechtsverteidigern und -organisationen an der Tagesordnung. Sie sind Teil einer Kampagne der staatlichen Sicherheitskräfte und deren paramilitärischen Verbündeten, um die Menschenrechtsarbeit im Land zu schwächen. Ein Beispiel für die stetig zunehmende Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern ist die Ermordung von Yolanda Cerón, der Direktorin von „Pastoral Social“, einer Menschenrechtsorganisation der katholischen Kirche im Departement Nariño, im September 2001. amnesty international geht davon aus, dass es sich bei den Tätern um Mitglieder einer von der Armee unterstützten paramilitärischen Einheit gehandelt hat. Ein Menschenrechtsschutzprogramm der Regierung, welches Maßnahmen bis hin zur Bereitstellung von Leibwächtern vorsieht, erweist sich bislang als zu wenig effektiv, zu bürokratisch, zu langsam und darüber hinaus unterfinanziert. In manchen Teilen des Landes ist Menschenrechtsarbeit, wenn überhaupt, nur noch unter ständiger internationaler Beobachtung möglich. Im Zuge der unter Uribe verschärften Gesetzgebung und militärischen Aufrüstung zur Bekämpfung der bewaffneten Oppositionsgruppen sehen sich die MenschenrechtsverteidigerInnen in ihrer Arbeit einem Klima wachsender Feindseligkeit und Gefährdung ausgesetzt. In manchen Teilen des Landes ist Menschenrechtsarbeit, wenn überhaupt, ohnehin nur noch unter ständiger internationaler Beobachtung möglich.

Forderungen von amnesty international an die bewaffneten Oppositionsgruppen

amnesty international fordert die bewaffneten Oppositionsgruppen auf,

  • das internationale humanitäre Völkerrecht einschließlich des 2. Fakultativprotokolls der Genfer Konvention von 1949 anzuerkennen und umzusetzen;
  • alle vorsätzlichen und willkürlichen Tötungen sowie Geiselnahmen und Schutzgelderpressungen umgehend einzustellen und die über 1700 entführten Zivilpersonen und Geiseln sofort und bedingungslos freizulassen;
  • die Grundrechte der Zivilbevölkerung, einschließlich deren Recht, nicht gewaltsam aus ihren Wohnorten vertrieben zu werden, zu respektierten


amnesty international

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