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Urgent Action

UA-Nr: UA-189/2003
AI-Index: AMR 51/093/2003
Datum: 06/26/2003

HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT / DROHENDE MISSHANDLUNG / RECHTSLAGE

Malawi / USA:

Ibrahim Habaci, türkischer Staatsbürger
Arif Ulusam, türkischer Staatsbürger
Faha al Bahli, saudi-arabischer Staatsbürger
Mahmud Sardar Issa, sudanesischer Staatsbürger
Khalifa Abdi Hassan, kenianischer Staatsbürger

Am 24. Juni 2003 wurden die fünf oben genannten Männer im Gewahrsam von US-Agenten insgeheim aus Malawi in die USA gebracht. Dies stellt sowohl einen Verstoß gegen malawische Gesetze als auch gegen internationale Menschenrechtsnormen zum Schutz von Inhaftierten dar. Der derzeitige Aufenthaltsort der fünf Männer ist nicht bekannt. Seit ihrer Festnahme am 22. Juni 2003 haben sie keinen Zugang zu Rechtsanwälten.

Die fünf Männer wurden in Blantyre in Malawi wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der al-Qaida festgenommen. amnesty international vorliegenden Informationen zufolge nahmen Angehörige des malawischen Geheimdienstes „National Intelligence Bureau“ zusammen mit US-Behördenvertretern, offenbar Angehörige des US-Geheimdienstes „Central Intelligence Agency“ (CIA), die Festnahmen vor. Zunächst wurden die fünf Männer an einem nicht genannten Ort in Malawi festgehalten. Nach malawischem Recht müssen Straftatverdächtigte innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Festnahme einem Richter vorgeführt oder andernfalls gegen Kaution freigelassen werden. Nach einer Intervention von Anwälten für die Inhaftierten ordnete das Strafgericht (High Court) von Blantyre an, die Männer innerhalb von 48 Stunden dem Gericht zu präsentieren. Diese Frist lief am 24. Juni 2003 um 19:30 Uhr Ortszeit ab, ohne dass dem Folge geleistet worden wäre. Wie es sich später herausstellte, wurden die fünf Männer am selben Tag vor Ablauf der Frist mit einem von den USA gecharterten Flugzeug aus Malawi ausgeflogen. Sie werden derzeit an einem unbekannten Ort in US-Gewahrsam gehalten und verhört.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Seit den Angriffen auf die USA vom 11. September 2001 sind nach Angaben der US-Regierung über 3000 mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer der al-Qaida in über 100 Ländern der Erde festgenommen worden. Wie viele von ihnen immer noch in Haft sind und wo sie sich befinden, entzieht sich der Kenntnis von amnesty international.

Über 650 ausländische Staatsbürger befinden sich ohne Anklage oder Prozess auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba im Gewahrsam des US-Verteidigungsministeriums. Sie haben weder Zugang zu einem Gericht, noch zu einem Rechtsbeistand oder zu ihren Familienangehörigen. Vielen von ihnen sind bereits seit über einem Jahr in Haft. Während die meisten dieser Personen im Zuge des bewaffneten Konflikts in Afghanistan gefangengenommen wurden, hat man einige an anderen Orten inhaftiert. So wurden sechs Algerier von den USA im Januar 2002 in Bosnien-Herzegowina in Gewahrsam genommen. Die USA beabsichtigen bestimmte Personen vor Militärkommissionen zu stellen. Derartige Verfahren würden gegen internationale Standards für einen fairen Prozess verstoßen; unter anderem deswegen, weil sie keine Möglichkeit einräumen, gegen ein Urteil Rechtsmittel vor einem ordentlichen Gericht einzulegen. Die Militärkommissionen sind zudem ermächtigt, Todesurteile zu verhängen.

Andere Personen in US-Gewahrsam befinden sich auf der US-Luftwaffenbasis in Bagram in Afghanistan. Aus diesem Stützpunkt sind Vorwürfe der Misshandlung und Folter durch Vernehmungsbeamte der CIA lautgeworden. So sollen als „Druck und Härte“ (stress und duress) bezeichnete Verhörtechniken eingesetzt worden sein. Dazu gehören das Verharren in einer stehenden, knienden oder schmerzhaften Position über lange Zeiträume, das Überstreifen einer Kapuze, das Verbinden der Augen, Schlafentzug und Zellen mit 24-stündiger Beleuchtung. Andere Personen werden von den US-Behörden an anderen nicht bekanntgegebenen Orten außerhalb der USA ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten.

Des Weiteren sollen Inhaftierte von den USA in andere Länder gebracht worden sein, darunter Marokko, Jordanien and Ägypten. Die US-Regierung hat versichert, dass „falls der Kampf gegen den globalen Terrorismus die Verbringung inhaftierter feindlicher Kombattanten in andere Staaten zwecks weiterer Inhaftierung erfordert, laut US-Bestimmungen die entsprechende Zusicherung einzuholen ist, dass die feindlichen Kombattanten nicht gefoltert werden“. In einer Meldung der US-Zeitung „Washington Post” wird jedoch ein direkt an der „Verbringung” von Inhaftierten in andere Länder beteiligter US-Beamte mit den Worten zitiert: „Wir schlagen sie nicht zu Brei, sondern schicken sie andere Länder, damit sie dort zu Brei geschlagen werden können“. Artikel 3 des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verbietet die Ausweisung, Abschiebung oder Auslieferung einer Person an einen anderen Staat, „wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden“.

Die Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt wird immer wieder von Menschenrechtsorganisationen und -gremien als eine Form der Haftbedingungen genannt, die Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten. Der UN-Menschenrechtsausschuss, welcher die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) überwachen soll, hat in seiner maßgeblichen Auslegung des Artikels 7 des IPBPR („Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“) folgendes festgestellt: „Um den wirksamen Schutz inhaftierter Personen zu gewährleisten, sind Vorkehrungen zu treffen, denen gemäß Inhaftierte in offiziell als Haftanstalten ausgewiesenen Orten unterzubringen sind und ihre Namen, der Haftort sowie die Namen der für die Inhaftierung verantwortlichen Personen in für die Betreffenden, einschließlich Familienangehörigen und Freunden, zugänglichen und einsehbaren Registern festgehalten werden.“

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die Pflicht von Regierungen würdigen, für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und die Ermittlung von Straftaten zu sorgen, und anerkennen, dass zu diesem Zweck eine Notwendigkeit der Kooperation zwischen Regierungen besteht, wenn betreffende Bedrohungen oder Verbrechen landesübergreifend sind;
  • gleichzeitig jedoch betonen, dass bei jeglichen Bemühungen um Gerechtigkeit und Sicherheit die Menschenrechte im Mittelpunkt stehen müssen;
  • beanstanden, dass mit der Verbringung von Ibrahim Habaci, Arif Ulusam, Faha al Bahli, Mahmud Sardar Issa und Khalifa Abdi Hassan wegen der Missachtung der Anordnung des Strafgerichts von Blantyre gegen malawisches Recht verstoßen und formelle Mechanismen des Menschenrechtsschutzes umgangen wurden;
  • sich nach dem gegenwärtigen Aufenthaltsort der fünf Männer erkundigen und um die Zusicherung bitten, dass die Gefangenen in vollem Einklang mit internationalen Rechtsnormen und Menschenrechtsstandards behandelt werden;
  • fordern, dass sie umgehend vor ein Gericht gestellt werden, damit sie die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anfechten können;
  • ihre Freilassung fordern, sofern sie nicht ohne Verzug einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und gemäß internationalen Standards für einen fairen Prozess vor Gericht gestellt werden;
  • verlangen, dass sie Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten;
  • um die Zusicherung bitten, dass keiner von ihnen in ein Land gebracht wird, in dem der Person Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen.

APPELLE AN:

George J. Tenet, Director of Central Intelligence, Office of Public Affairs, Washington DC 20505, USA
(Direktor des Geheimdienstes CIA – korrrekte Anrede: Dear Mr Tenet)
Telefax: (001) 703 482 1739

Donald Rumsfeld, Secretary of Defense, Office of the Secretary of Defense, The Pentagon, Washington, DC 20301, USA (Verteidigungsminister – korr. Anrede: Dear Secretary of Defense)
Telefax: (001) 703 697 9080

KOPIEN AN:

Lorne Craner, Assistant Secretary of State, Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor, 2201 C Street, NW, Room 7802, Washington, DC 20520, USA (für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit zuständiger Staatssekretär im Außenministerium - korrekte Anrede: Dear Assistant Secretary)
Telefax:(001) 202 647 5283
E-Mail: cranerlw@state.gov

Kanzlei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, (S. E.Herrn Daniel Coats)
Neustädtische Kirchstr. 4 – 5, 10117 Berlin
Telefax: 030-238 6290

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. August 2003 keine Appelle mehr zu verschicken.

- acknowledging the duty of governments to protect public safety and to investigate crime, and recognizing that governments will need to cooperate to this end where the threats or crimes in question cross national boundaries;

- stressing, however, that human rights must be at the centre of the search for justice and security;

- expressing concern that the transfer of Ibrahim Habaci, Arif Ulusam, Faha al Bahli, Mahmud Sardar Issa and Khalifa Abdi Hassan out of Malawi violated Malawi law, in failing to comply with the Blantyre High Court’s order, and bypassed any formal human rights protections;

- urging that the whereabouts of the five men be made public and seeking assurances that they will be treated humanely in full accordance with international law and standards;

- urging that they be promptly brought before a court of law to be able to challenge the lawfulness of their detention;

- urging that they be charged with recognizably criminal offences, and brought to trial within a reasonable time in accordance with international fair trial norms, or else released;

- urging that they be given access to legal counsel; // - seeking assurances that none of the men will be transferred to countries where they would be at risk of torture or other human rights violations.

amnesty international

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amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36
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