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Jahresbericht 2006

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005

LIBYEN


Amtliche Bezeichnung: Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamaharija
Staatsoberhaupt: Muammar al-Gaddafi
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: ratifiziert


     
Im Berichtszeitraum wurde der Volksgerichtshof abgeschafft. Die Schuldsprüche gegen 85 Mitglieder der verbotenen Libyschen Islamischen Gruppe – auch unter dem Namen Muslimbruderschaft bekannt –, die im Jahr 2002 nach einem unfairen Prozess zum Tode oder zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, wurden vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Ihr Wiederaufnahmeverfahren fand vor einem eigens zu diesem Zwecke eingesetzten Gericht statt und dauerte bei Jahresende noch an. Fünf gewaltlose politische Gefangene, die seit 1998 inhaftiert gewesen waren, kamen frei, zahlreiche andere politische und gewaltlose politische Gefangene blieben hingegen allem Anschein nach in staatlichem Gewahrsam. Auch trafen Meldungen über neue Festnahmen ein. Nach wie vor blieb das Schicksal vermeintlicher Regierungsgegner ungeklärt, die in den Vorjahren »verschwunden« waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin massiven Einschränkungen unterworfen. Ein Journalist wurde unter Umständen getötet, die eine Beteiligung offizieller Stellen vermuten ließen. Mindestens sechs Personen, allesamt ausländische Staatsbürger, wurden hingerichtet. Ferner setzten sich die libyschen Behörden über die Rechte von Asylbewerbern und Flüchtlingen unverhohlen hinweg.

Hintergrundinformationen

Die Beziehungen Libyens zu den USA und anderen westlichen Ländern verbesserten sich weiter. Im Oktober einigten sich Libyen und Großbritannien auf ein Abkommen, in dem Libyen die diplomatische Zusicherung gab, in Großbritannien unter Terrorismusverdacht festgenommene libysche Staatsbürger im Falle ihrer Rückführung nach Libyen vor Folterungen zu schützen. Im September hoben die USA Waffenexportbeschränkungen gegenüber Libyen zum Teil auf, um es US-Firmen zu ermöglichen, sich an der Vernichtung des libyschen Chemiewaffenarsenals zu beteiligen sowie acht Transportflugzeuge zu überholen.

Menschenrechtsreformen

Die Regierung trieb den Reformprozess weiter voran. Der Volksgerichtshof, vor dem extrem unfaire Prozesse gegen zahlreiche politisch verdächtige Personen stattgefunden hatten, wurde im Januar offiziell abgeschafft. Die Behörden erklärten, dass in Zukunft die normalen Strafgerichte für solche Verfahren zuständig seien. Allerdings wurde dem Vernehmen nach im September ein Sondergericht eingesetzt, um gegen 85 Mitglieder der Muslimbruderschaft zu verhandeln, deren Strafen vom Obersten Gerichtshof aufgehoben worden waren. Im August erklärte Saif al-Islam al-Gaddafi, der Vorsitzende der Internationalen Gaddafi-Stiftung für Wohltätigkeitsorganisationen (GIFCA) und Sohn des libyschen Staatschefs Oberst Muammar al-Gaddafi, gegenüber dem Fernsehsender Al-Jazeera, dass Libyen nach der Auflösung der Revolutions- und Volksgerichtshöfe eine unabhängige Justiz aufbauen wolle und neue Gesetze in Vorbereitung seien, um »eine freie Atmosphäre zu schaffen, die einem normalen politischen Leben in Libyen förderlich ist«.

Im April gaben die Behörden bekannt, man habe eine Kommission eingerichtet, um einen Vorfall im Abu-Selim-Gefängnis in Tripolis vom Juni 1996 zu untersuchen, bei dem eine unbekannte Zahl von Insassen getötet worden oder dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen waren. Die Schätzungen über die Zahl der getöteten Gefangenen lagen zwischen einigen Dutzend bis hin zu mehreren Hundert. amnesty international rief dazu auf, die Kommission mit umfassenden Ermittlungsbefugnissen auszustatten, die strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlichen Täter sicherzustellen sowie Entschädigungszahlungen an die Opfer oder deren Familien zu leisten. Des Weiteren empfahl die Organisation dringend, die Ermittlungsergebnisse der Kommission öffentlich bekannt zu machen.

Im November erklärten die Behörden in einer Reaktion auf das Libyen-Kapitel im Jahresbericht 2005 von amnesty international, dass sowohl die Gesetze des Landes als auch die Verfassungserklärung Vorkehrungen zum Schutz der Menschenrechte enthielten. Zudem bestritten sie, dass in Libyen gewaltlose politische Gefangene inhaftiert seien, und wiesen darauf hin, die Existenz von 57 »in den verschiedensten Bereichen aktiven Vereinigungen« beweise, dass das Recht auf freie Meinungsbildung und -äußerung respektiert werde.

Politische Gefangene

Fünf seit 1998 inhaftierte gewaltlose politische Gefangene kamen im September frei, wenige Wochen nachdem Saif al-Islam al-Gaddafi im Fernsehsender Al-Jazeera erklärt hatte, dass möglicherweise in Kürze 131 politische Gefangene aus der Haft entlassen würden. Zu den Freigelassenen zählten Ramadan Shaglouf, Tariq al-Dernawi, Tawfiq al-Jehani, Ali Be’aou und Musa al-Ziwi, die allesamt wegen ihrer vermeintlichen Mitgliedschaft in der verbotenen islamischen Gruppierung Islamic Alliance Movement zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren. Berichten zufolge legten sie als Bedingung für ihre Freilassung das Versprechen ab, sich nicht wieder politisch zu engagieren.

Zahlreiche andere politische Gefangene blieben hingegen inhaftiert, unter ihnen auch gewaltlose politische Gefangene.

Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen zählte Fathi al-Jahmi, der im März 2004 festgenommen worden war, nachdem er in Interviews für internationale Medien den libyschen Staatschef kritisiert und politische Reformen gefordert hatte. Dem Vernehmen nach hielt ihn der Innere Sicherheitsdienst (Internal Security Agency – ISA) in einer speziellen Hafteinrichtung am Stadtrand von Tripolis in Gewahrsam.

Abdurrazig al-Mansouri, ein Schriftsteller und Journalist, wurde im Oktober wegen unerlaubten Besitzes einer Pistole zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt. Die Waffe soll einen Tag nach seiner Festnahme im Januar in seinem Haus in Tobruk gefunden worden sein. Der wahre Grund für seine Inhaftierung dürften seine kritischen Artikel über Politik und Menschenrechte in Libyen gewesen sein, die er kurz vor seiner Festnahme im Internet veröffentlicht hatte.

Weiterhin in Haft befanden sich ferner 85 Mitglieder der Muslimbruderschaft, deren Wiederaufnahmeverfahren vor einem Sondergericht Ende 2005 noch nicht abgeschlossen war. Der Oberste Gerichtshof hatte die 2002 gegen sie verhängten Strafen, darunter zwei Todesurteile und lange Freiheitsstrafen, im September aufgehoben. Zahlreiche Mitglieder anderer politischer Gruppierungen wie zum Beispiel der Libyschen Islamischen Kampfgruppe (Libyan Islamic Fighting Group) verbüßten ebenfalls nach wie vor Haftstrafen, zu denen sie in den Vorjahren nach unfairen Prozessen verurteilt worden waren.

Es trafen Meldungen über mehrere neue Festnahmen ein, von denen unter anderem langjährige Regierungskritiker betroffen waren, die nach Libyen zurückgekehrt waren, nachdem man ihnen offenbar von offizieller Seite versichert hatte, dass sie nicht verhaftet würden.

Mahmoud Mohamed Boushima wurde zwei Wochen nachdem er im Juli von Großbritannien, wo er seit 1981 gelebt hatte, nach Libyen zurückgekehrt war, in Tripolis festgenommen. Die Behörden verweigerten ihm den Kontakt zu seiner Familie und gaben weder den Grund noch die Rechtsgrundlage für seine Festnahme bekannt. Auch über seinen Haftort hüllten sie sich in Schweigen, was Anlass zur Sorge hinsichtlich seiner Sicherheit und seiner Behandlung gab. Ende 2005 befand sich Mahmoud Mohamed Boushima nach wie vor in Gewahrsam des ISA.

Kamel el-Kailani wurde von ISA-Beamten in Haft genommen, als er im Juli von Großbritannien nach Tripolis flog. Er ist im Besitz der britischen wie der libyschen Staatsbürgerschaft und hatte von libyschen Diplomaten in London und der GIFCA die Zusicherung erhalten, dass man ihn bei einer Rückkehr nach Libyen nicht festnehmen werde. Ende des Berichtsjahrs befand er sich nach wie vor in Gewahrsam, ohne dass die Behörden eine Begründung für seine Inhaftierung lieferten oder die Rechtsgrundlage offen legten.

Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit

Das Recht auf freie Meinungsäußerung unterlag weiterhin strikten Kontrollen der Behörden. Unabhängige einheimische Menschenrechtsorganisationen waren nicht zugelassen. Die in staatlicher Hand befindlichen Medien wurden streng überwacht, während die Gründung unabhängiger Zeitungen außer-

halb des bestehenden politischen Systems gesetzlich verboten blieb. Journalisten und Schriftsteller, die die Behörden kritisierten, wurden festgenommen oder anderweitig schikaniert.

Am 2. Juni wurde die verstümmelte Leiche von Dhaif al-Gazzal mit Einschusswunden am Kopf in der Nähe von Benghazi aufgefunden. Zwölf Tage zuvor war er Berichten zufolge von zwei Männern festgenommen worden, die sich als Mitarbeiter des ISA ausgegeben hatten. Im März hatte er offenbar wegen seines Eintretens gegen Korruption seine Stelle als Journalist bei der Zeitung al-Zahf al-akhdar (Der Grüne Marsch) aufgegeben, dem offiziellen Organ der Revolutionskomitees. Doch hatte er auch weiterhin Korruption angeprangert und politische Reformen eingefordert, unter anderem im Internet. Im Juli erklärten die Behörden, dass offizielle Ermittlungen zur Aufklärung des Mordes an Dhaif al-Gazzal eingeleitet worden seien.

Todesstrafe

Nach wie vor wurde die Todesstrafe angewandt, obwohl sich Oberst al-Gaddafi dagegen ausgesprochen hatte. Die genaue Zahl verhängter oder vollstreckter Todesurteile ließ sich allerdings nicht ermitteln. Mindestens sechs Ausländer – zwei Türken und vier Ägypter – wurden im Juli hingerichtet.

Die im Mai 2004 gegen fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt verhängten Todesurteile wurden im Dezember vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, der eine Neuverhandlung vor einem Gericht unterer Instanz anordnete. Die sechs waren verurteilt worden, nachdem sie der Volksgerichtshof für schuldig befunden hatte, im Zuge ihrer Arbeit an einem Krankenhaus in Benghazi absichtlich 426 Kinder mit HIV infiziert zu haben. Sie gaben an, in der Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Gegen acht Polizeibeamte, einen Militärarzt und einen Dolmetscher, die für die Folterungen verantwortlich gewesen sein sollen, wurde ein Prozess angestrengt, der jedoch im Juni ausnahmslos mit Freisprüchen endete. Die sechs Heilberufler blieben bis zur Neuverhandlung ihres Falles weiterhin in Haft. Die bulgarische Regierung und viele andere Beobachter, darunter auch amnesty international, hatten Mängel im Gerichtsverfahren gegen die sechs angeprangert.

Frühere Fälle von »Verschwindenlassen«

Keine Fortschritte waren hinsichtlich der Aufklärung von Schicksal oder Verbleib von Häftlingen zu verzeichnen, die in den Vorjahren »verschwunden« waren. Die Einleitung einer Untersuchung der Vorgänge im Abu-Selim-Gefängnis ließ allerdings die Hoffnung aufkommen, dass dabei auch Erkenntnisse über die Schicksale einiger »Verschwundener« gewonnen werden. Der Fall des im Iran geborenen Schiitenführers Imam Musa al-Sadr, der Berichten zufolge während eines Libyen-Besuchs im Jahr 1978 dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen war, führte im Libanon, wo er seinerzeit gelebt hatte, zu einer erichtlichen Klage. Ein libanesischer Untersuchungsrichter forderte Oberst al-Gaddafi und andere libysche Regierungsvertreter auf, im März vor seinem Gericht zu erscheinen, was die Genannten jedoch ablehnten.

Migranten und Asylbewerber

Die libyschen Behörden behandelten Asylbewerber weiterhin unmenschlich und verweigerten ihnen selbst den minimalsten Schutz. Im August wurden im Südosten des Landes in der Nähe der Grenze zum Sudan etwa 300 Eritreer in Gewahrsam genommen, die keinen Zugang zu Anwälten oder Vertretern des UN-Flüchtlingskommissariats erhielten.

Im November beanstandete der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte das Fehlen eines gesetzlichen Rahmens zum Schutz von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Libyen, deren Rechte er als »deutlich geschwächt« bezeichnete.

Berichte von amnesty international

Libya: Abolition of People’s Courts is an important step (ai-Index MDE 19/001/2005)

EU-Libya cooperation: No safeguards for refugees (ai-Index: MDE 19/044/2005)

amnesty international

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