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Jahresbericht 2003

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

RUMÄNIEN


Amtliche Bezeichnung: Rumänien
Staatsoberhaupt: Ion Iliescu
Regierungschef: Arian Nastase
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof: Statut ratifiziert




     
Es trafen zahlreiche Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch die Polizei ein. Mindestens fünf Männer kamen unter umstrittenen Umständen in der Haft ums Leben. Polizisten machten in Situationen von der Schusswaffe Gebrauch, in denen dies nach internationalen Standards verboten ist. Bei den Opfern polizeilicher Übergriffe handelte es sich vielfach um Roma. Trotz einer Reform des Strafgesetzbuchs blieben weit reichende Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung bestehen. In einigen Gefängnissen kamen die Haftbedingungen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. Darüber hinaus wurde von Misshandlungen an Häftlingen berichtet.

Hintergrundinformationen

Es konnte in Rumänien nur ein geringfügiger Fortschritt bei der Angleichung innerstaatlicher Gesetze an internationale Menschenrechtsstandards festgestellt werden. Im Mai empfahl ein Komitee des Europarats, die Gespräche mit Rumänien über die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Europarat abzuschließen, nachdem die Regierung das Komitee informiert hatte, dass alle noch offenen Probleme unter anderem durch die Änderung einiger Bestimmungen des Strafgesetzbuchs gelöst seien. Tatsächlich jedoch nahm die Regierung erst eine Woche nach der Tagung des Komitees durch Erlass einer Notverordnung Ergänzungen zum Strafgesetzbuch vor, die zudem nicht alle der weit reichenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung beseitigten, wie es notwendig gewesen wäre, um die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erfüllen. Im Oktober verwies Präsident Ion Iliescu die Gesetzesänderungen zurück an das Parlament.

Im Juni gründete das Parlament einen Ausschuss, der Vorschläge für Verfassungsänderungen ausarbeiten sollte, die zu einer effektiveren Arbeit staatlicher Institutionen führen. Verbesserungsbedürftige Punkte waren unter anderem der exzessive Erlass von Verordnungen anstelle von Gesetzen sowie mangelnde Vorkehrungen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Regierung.

Im August ernannte die Regierung Vorstandsmitglieder für den Rat zur Bekämpfung der Diskriminierung, wobei keiner der Ernannten Minderheiten oder Nichtregierungsorganisationen angehörte.

Rumänien gab dem Druck der USA nach und sicherte in einem bilateralen Abkommen zu, keine US-amerikanischen Staatsbürger an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen.

Folterungen und Misshandlungen

Unvermindert trafen Berichte über Schläge durch die Polizei ein, die in manchen Fällen Folterungen gleichkamen. Mindestens fünf Männer kamen unter umstrittenen Umständen in der Haft zu Tode.

In den meisten Fällen wurden die Opfer von Polizisten geschlagen und misshandelt, um »Geständnisse« zu erzwingen. Gelang es den Polizeibeamten nicht, ein solches »Geständnis« zu erpressen, rechtfertigten sie die Anwendung von Gewalt, indem sie gegen die Opfer Klage wegen tätlichen Angriffs oder Beleidigung erhoben. Vielfach wurden die Opfer nicht angemessen medizinisch versorgt und vor tätlichen Übergriffen durch Mitinsassen nicht geschützt.

Im März wurde der 32-jährige Mihai Iorga verhaftet, um eine Freiheitsstrafe abzusitzen, weil er ein Bußgeld nicht bezahlt hatte. Er wurde im Polizeigefängnis von Ploiesti in eine Zelle gesperrt, wo Mithäftlinge – Berichten zufolge auf Weisung von Polizeibeamten hin – auf ihn einprügelten. Am nächsten Tag wurde Mihai Iorga zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht und anschließend in eine andere Zelle gesteckt, wo er erneut geschlagen wurde. Es hieß, die Dienst habenden Beamten hätten den 32-Jährigen später wieder aus der Zelle herausgeholt und nun ihrerseits auf ihn eingeprügelt. Daraufhin verlor er das Bewusstsein und starb nach vier Tagen im Krankenhaus. Die Polizeibehörden teilten zunächst mit, Mihai Iorga sei infolge eines »alkoholbedingten Komas« gestorben; später erklärten sie, er sei von anderen Häftlingen geschlagen worden. Die Militärstaatsanwaltschaft von Ploiesti leitete Vorermittlungen gegen die Polizeibeamten und das medizinische Personal des Polizeigefängnisses ein, die sie in dem ungewöhnlich kurzen Zeitraum von zwei Wochen zum Abschluss brachte. Die Staatsanwaltschaft befand, dass keine Gründe vorlägen, die eine strafrechtliche Untersuchung gegen die beschuldigten Polizeibeamten rechtfertigen würden.

Es lagen Berichte vor, denen zufolge Minderjährige misshandelt worden sind. Derartige Vorfälle ereigneten sich meist während der Verhöre auf Polizeistationen, die ohne Anwesenheit der Eltern oder eines Vertreters der Jugendbehörde stattfanden. Anklagen gegen der Misshandlung verdächtigte Beamte wurden nur in Ausnahmefällen erhoben.

Im Juni wurde ein Beamter der Gemeinde Hidis der Misshandlung des 13-jährigen F. P. im Juli 2001 angeklagt. Der Junge, den man des Bagatelldiebstahls verdächtigte, wurde von zwei Beamten zu einer Polizeistation gebracht, in der er Berichten zufolge nackt ausgezogen wurde. Ihm wurden Handschellen um seine beiden Hände unter den Knien angelegt. Er soll dann über eine auf zwei Tischen liegende Eisenstange gehängt und mit einem Schlagstock geprügelt worden sein. Vor diesem jüngsten Vorfall war der Beamte wegen »groben Verhaltens im Amt« verurteilt und mit einer Geldbuße belegt worden.

Im Oktober stellte die Europäische Kommission in ihrem Jahresbericht über Rumäniens Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union fest, dass »kein nennenswerter Rückgang von Fällen exzessiver Gewalt durch Polizeibeamte – insbesondere gegen Mitglieder der Roma-Gemeinschaft – zu beobachten sei«. Die Kommission führte weiter aus, dass »eine erfolgreiche Strafverfolgung von Polizeibeamten selten ist und interne polizeiliche Ermittlungen häufig zu keinem Ergebnis geführt haben«. Die Kommission legte der Regierung nahe, den Bericht des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter über seinen Besuch Rumäniens im Jahr 1999 zu veröffentlichen, der darüber Auskunft gibt, inwieweit Empfehlungen des Ausschusses zur Verhütung von Folterungen und Misshandlungen in die Praxis umgesetzt worden sind.

Roma

Bei vielen der Opfer von Folterungen und Misshandlungen handelte es sich um Angehörige der Roma. Polizeiliche Misshandlungen gingen oftmals mit rassistischen Beleidigungen einher. Trotz der Häufigkeit solcher Vorfälle wurde nur selten offiziell Beschwerde eingelegt. In einem amnesty international bekannt gewordenen Fall hat die Mutter eines 14-jährigen Jungen, der von zwei Polizisten geschlagen worden war, keine Anzeige erstattet, nachdem ein Beamter vor Ort ihr angeboten hatte, einen gegen sie verhängten Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Sie hätte eine Geldstrafe wegen Ruhestörung zahlen müssen, nachdem sie die Polizisten angeschrien hatte, damit aufzuhören, ihren Sohn zu schlagen.

Im April wurden der 18-jährige Nelu Balasoiu, der 17-jährige D. D. und der zwei Jahre jüngere M. C. in Tîrgu Carbunesti Berichten zufolge wegen eines gestohlenen Autoreifens festgenommen und in der Haft wiederholt von Beamten geschlagen. Am 14. Mai verlegte man die drei Roma in die Strafvollzugsanstalt von Tîrgu Jiu. In der gleichen Zelle wie Nelu Balasoiu untergebrachte Männer gaben gegenüber Vertretern des rumänischen Helsinki-Komitees APADOR-CH an, dass er Schwellungen an den Beinen und am Kopf aufgewiesen habe, sich übergeben musste und Blut gespuckt habe. Offensichtlich war er einem Mitarbeiter des medizinischen Personals des Gefängnisses am 28. und 29. Mai vorgeführt, aber erst am 3. Juni ins Krankenhaus gebracht worden. Er wurde in das Gefängnishospital Jilava verlegt, wo er am 5. Juni starb. Laut Berichten sind Ermittlungen zur Aufklärung seines Todes und der von D. D. und M. C. erhobenen Foltervorwürfe eingeleitet worden.

Im April veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI ihren zweiten Bericht über Rumänien und äußerte darin Besorgnis über anhaltende und häufig auftretende Probleme »hinsichtlich der Einstellung und dem Verhalten von Polizisten gegenüber Angehörigen der Gemeinschaft der Roma und Zigeuner«. Die Kommission forderte die Behörden auf, die Tätigkeit der Justiz einer Überprüfung zu unterziehen, um so das Ausmaß an Diskriminierung in der Rechtspflege festzustellen. Ebenfalls empfahl die Kommission, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung diskriminierender Praktiken seitens der Polizei zu ergreifen. Die ECRI sprach sich für die Schaffung einer unabhängigen Ermittlungsbehörde aus, die Berichten über Misshandlungen durch die Polizei nachgehen soll und die die Befugnis besitzt, nötigenfalls dagegen einzuschreiten.

Rechtswidriger Schusswaffengebrauch durch die Polizei

Mindestens drei Personen wurden erschossen und mehrere andere bei Vorfällen verletzt, bei denen Polizeibeamte unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben. Ein im Mai in Kraft getretenes Gesetz über die Organisation und Tätigkeit der Polizei enthielt weiterhin Bestimmungen, die es Polizeibeamten erlaubten, auf flüchtige Straftatverdächtige zu schießen, selbst wenn von ihnen keine Gefahr für das Leben von Menschen ausgeht. Es lagen weder offizielle Angaben über die Zahl der Fälle vor, in denen Polizeibeamte von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben, noch waren Informationen über etwaige Ermittlungen von Vorfällen erhältlich, bei denen Personen verwundet oder tödlich verletzt worden sind. Die einzige bekannte Ausnahme bildete das Verfahren gegen Major Ion Nicolae, der im Februar vom Obersten Gerichtshof wegen Mordes an Tudor Palcu im Mai 1996 zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde. Allerdings brachte dasselbe Gericht den im März 2000 begonnenen Prozess gegen einen Offizier, der des Mordes an Andrei Frumusanu und Aurica Crainiceanu im September 1991 angeklagt war, nicht zum Abschluss.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Bei der Novellierung des Strafgesetzbuchs blieben zwei Paragraphen unverändert, die das Recht auf freie Meinungsäußerung erheblich einschränkten. Es handelte sich um Paragraph 168 über die »Verbreitung falscher Nachrichten« und Paragraph 236 über die »Diffamierung eines Staates oder einer Nation«.

Die Behörden hielten Ovidiu Cristian im Januar drei Tage lang auf Grundlage von Paragraph 168 in Haft und leiteten anschließend gegen ihn und Mugur Ciuvica strafrechtliche Ermittlungen ein, weil ihnen die Verbreitung eines Berichts über das Internet mit dem Titel Armageddon II vorgeworfen wurde. Darin war behauptet worden, der Ministerpräsident sei in korrupte Geschäfte verwickelt.

Im geänderten Strafgesetzbuch drohten für Beleidigung, Verleumdung und Diffamierung von Staatsbeamten gemäß den Paragraphen 205, 206 und 239 nach wie vor Haftstrafen. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation »Academia Catavencu« waren mehr als 400 Verfahren gegen Journalisten anhängig, die sich kritisch über Personen des öffentlichen Lebens und regionale Behördenvertreter geäußert hatten. In den meisten Fällen ging es um die Anklagepunkte Beleidigung oder Verleumdung.

Einige Journalisten mussten Schikanen und Einschüchterungsmaßnahmen hinnehmen. In einem Fall wurde eine Journalistin erpresst, die über illegale Aktivitäten eines Geschäftsmanns berichtet hatte, der die Unterstützung der regierenden Sozialdemokratischen Partei genoss. Daraufhin wurde ein für die Journalistin peinliches Videoband von einem Bukarester Fernsehsender ausgestrahlt.

Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde auch durch wirtschaftlichen Druck auf regionaler Ebene eingeschränkt, da Politiker entweder die Lokalpresse kontrollierten oder in enger Verbindung zu ihr standen.

Haftbedingungen

Aus mehreren Gefängnissen trafen Berichte über die Überbelegung von Zellen, schlechte Lebensbedingungen, fehlende Freizeitmöglichkeiten und eine ungenügende medizinische Versorgung ein.

In Juni saßen im Untersuchungsgefängnis Poliesti 1136 Häftlinge ein, denen 760 Betten zur Verfügung standen. Offiziell war die Einrichtung für nur 574 Insassen vorgesehen. In dem Minderjährigen und Wiederholungstätern vorbehaltenen Trakt war die Überbelegung besonders hoch. Hier teilten sich durchschnittlich zwei bis drei Gefangene ein Bett. Berichten zufolge gab es mindestens einen Vorfall, bei dem Vollzugsbeamte Minderjährige geschlagen haben.

Im Juli befanden sich im Gefängnis in Târgu Jiu 1251 Insassen in Haft, die sich 892 Betten teilen mussten. Die offizielle Bettenkapazität lag bei 500 Betten. Hitze und mangelnde Luftzufuhr wurden noch dadurch verstärkt, dass manche Räume Fenster hatten, die mit Paneelen vernagelt waren.

Im Oktober gab es im Codlea-Gefängnis 1291 inhaftierte Männer, obwohl die Einrichtung lediglich für 640 Gefangene gebaut ist. Den in Einzelhaft gehaltenen Gefangenen wurde Lektüre verweigert, und ihre Matratzen und ihr Bettzeug wurden von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends aus den Zellen geräumt.

Berichte von amnesty international

Romania: Death in custody in suspicious circumstances (ai-Index: EUR 39/002/2002)

Romania: Ill-treatment of children (ai-Index: EUR 39/005/2002)

amnesty international

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