suchen / sitemap / kontakt / shop
suchen  

Kampagnen & Aktionen

HUNGERKATASTROPHE IN NORDKOREA

In den vergangenen Jahren verhungerten in Nordkorea hunderttausende Menschen. In einem neuen Bericht, den amnesty international Anfang des Jahres beim Weltsozialforum in Mumbai/Indien vorgestellt hat, macht ai die nordkoreanische Regierung dafür mitverantwortlich: Sie setzt die Nahrungsmittelknappheit zur Unterdrückung von Kritik ein und reagiert auf Überlebensstrategien der Bevölkerung mit drakonischen Strafen.


Jahrelange Misswirtschaft, Umweltkatastrophen und der Verlust der Unterstützung durch die ehemalige Sowjetunion gelten als Hauptursachen für die nun schon ein Jahrzehnt andauernde Hungersnot in Nordkorea, die bereits hunderttausende Menschenleben gefordert hat.
Die nordkoreanische Regierung macht mit dem Hunger Politik – Angehörige der „feindlichen“, weil regierungskritischen Klasse werden bei der staatlichen Nahrungsverteilung benachteiligt. Hungernde werden für den Diebstahl von Lebensmitteln öffentlich hingerichtet. Verzweifelte Menschen, die sich zur Nahrungssuche heimlich ins benachbarte China begeben und dabei erwischt werden, landen in nordkoreanischen Arbeitslagern, wo unvorstellbare Grausamkeiten an der Tagesordnung sind. [mehr...]


So wie das Recht auf Leben ein grundlegendes Menschenrecht ist, hat jeder Mensch das Recht auf genügend Nahrung, um zu überleben. Die nordkoreanische Regierung, die nicht einmal ausländische Hilfsorganisationen ohne massive Auflagen und Kontrollen ins Land lässt, ist nach dem Völkerrecht dazu verpflichtet, ihre Bevölkerung vor Hunger zu schützen.



Hunger ist kein Schicksal!

amnesty international hat die nordkoreanische Regierung wiederholt aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in ihrem Land zu ergreifen. Die Ernährungskrise ist ein zentrales Menschenrechtsproblem, dessen Lösung nicht aufgeschoben werden darf.

Im neuen ai-Bericht „Starved of Rights. Human Rights and the Food Crisis in the Democratic People´s Republic of Korea (North Korea)” richtet ai zahlreiche Empfehlungen an die nordkoreanische Regierung sowie an die internationale Gemeinschaft, deren Umsetzung zu deutlichen Verbesserungen für die nordkoreanische Bevölkerung führen würde.

Das Recht auf Freiheit von Hunger und Unterernährung muss für alle nordkoreanischen Bürgerinnen und Bürger ohne Diskriminierung gewährleistet werden – in Übereinstimmung mit den Prinzipien der internationalen Menschenrechtsverträge, die von Nordkorea ratifiziert wurden.


Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende!
Beteiligen Sie sich an unserer Appellaktion!


Das Ausmaß der Hungerkatastrophe

Erste Informationen über eine Nahrungsmittelkrise in Nordkorea drangen 1991 ins Ausland, als die Regierung die Kampagne „Lasst uns zweimal täglich essen“ startete. 1992 wurden die von der staatlichen Nahrungsverteilungsbehörde ausgegebenen Rationen um zehn Prozent gekürzt, bald darauf erfolgte die Verteilung nur mehr unregelmäßig und im Sommer 1994 wurde sie Berichten zu Folge gänzlich – mit Ausnahme hoher Feiertage – eingestellt. In den Jahren zwischen 1990 und 1999 stieg die Kindersterblichkeit von 45 auf 58 pro Tausend Kindern an.

Einen Höhepunkt erreichte die Hungersnot zwischen März und September 1998 – viele Menschen fanden keine andere Nahrung mehr als Gras, Wurzeln, Baumrinde und Getreidehalme.
Da die nordkoreanische Regierung jegliche unabhängige Berichterstattung bzw. Datenerhebung unmöglich macht, ist es schwer, verlässliche Angaben über das wahre Ausmaß der Hungerkatastrophe zu machen. Die Schätzungen liegen bei 220.000 bis 3,5 Millionen Hungertoten allein in den neunziger Jahren.

Das UNO-Welternährungsprogramm geht davon aus, dass auch 2004 ein Viertel der koreanischen Gesamtbevölkerung, also ca. 6,5 Millionen Menschen – insbesondere Frauen und Kinder – von Nahrungshilfe abhängig sein werden.





Ungleicher Zugang zu Nahrung

Die nordkoreanische Bevölkerung ist von der Nahrungskrise in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Offenbar ist die städtische Bevölkerung – mit Ausnahme jener der Hauptstadt Pjöngjang – noch stärker von staatlichen Nahrungsrationen abhängig als die ländliche.

Eine in der Stadt wohnende Durchschnittsfamilie musste in den vergangenen zwei Jahren zwischen 75 und 85 Prozent ihres Gesamteinkommens für Nahrungsmittel ausgeben, während dieser Betrag bei bäuerlichen Familien bei nur 33 Prozent lag.

Besonders vom Hunger gefährdet sind auch weit abgelegene Regionen wie die nordöstlichen Provinzen von Nord- und Süd Hamgyong und Kangwon. Aufgrund ihrer Berglage und fehlender landwirtschaftlicher Anbaugebiete waren sie auch schon vor dem Ausbruch der landesweiten Hungersnot von staatlicher Nahrungshilfe abhängig.

Viele werden aufgrund ihrer Klassenzugehörigkeit bzw. dem damit verbundenen sozialen Status diskriminiert und sind daher von der Hungersnot besonders bedroht. Obwohl die nordkoreanische Verfassung allen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Rechte gewährleistet, teilt die Regierung die Bevölkerung in drei Klassen ein: Ein Viertel der Bevölkerung gilt als „feindliche Klasse“ und hat den niedrigsten sozialen Status von allen. Darunter sind insbesondere Menschen, die als regierungskritisch gelten oder die Familienangehörige haben, die sich in Haft befinden. Diese Gruppe umfasst auch sogenannte „unreine Elemente“ wie z.B. südkoreanische Kriegsgefangene, die Berichten zufolge während 1953 und 1960, also unmittelbar nach dem Koreakrieg, in weit abgelegenen Bergregionen in Provinzen wie Nord Hamgyong zwangsangesiedelt wurden.

Opfergruppe Frauen

Eine aufgrund der ihnen zugeschriebenen sozialen Rolle besonders vom Hunger belastete Bevölkerungsgruppe sind Frauen, die in Nordkorea traditionell für den Haushalt bzw. die Nahrungsbeschaffung zuständig sind. Tausende verzweifelte Frauen durchstreiften in den letzten Jahren das vom Hunger heimgesuchte Land auf der Suche nach etwas Nahrung für ihre Familie oder wagten die gefährliche – weil verbotene – Reise nach China.

Immer mehr Frauen arbeiten als Prostituierte, um sich und ihre hungernden Familien durchzubringen. Und auch der Handel mit Frauen hat in den letzten Jahren zugenommen: Nordkoreanerinnen werden an chinesische „Brauthändler“ verkauft, die sie nach China an dort lebende koreanische Bauern als Ehefrauen und/oder Arbeitskräfte weiter verkaufen.

Politischer Hintergrund

Gestützt auf die viertgrößte Armee der Welt bzw. die herrschende „Partei der Arbeit Koreas“ regiert Kim Jong-il, der Sohn des Staatsgründers Kim-Il-sung, Nordkorea mit eiserner Hand. Bis heute sind nur wenige Informationen über die genaue Struktur seiner Regierung, das System der Legislative und die Aktivitäten der WPK ins Ausland gedrungen. Das politische System basiert auf kommunistischen Prinzipien bzw. einer „Ideologie des Vertrauens auf die eigenen Kräfte“, die die Unabhängigkeit von der übrigen Welt dogmatisiert. Es gestattet keinerlei Opposition, verhängt strenge Reisebeschränkungen und behält die uneingeschränkte Kontrolle über jede Art von Information.

Nach wie vor sind unabhängige Untersuchungen zu Menschenrechtsfragen unmöglich. Es gibt keine Menschenrechtsorganisationen und keine funktionierende Zivilgesellschaft. Die BürgerInnen sind in der Lage von Gefangenen, die keinerlei Möglichkeit haben, ihre Situation klar einzuschätzen, und die sie weder verändern noch dagegen Protest erheben können. Auch der volle Umfang der Hungerkatastrophe entzieht sich dem Blick der Öffentlichkeit.

International wird das Land vor allem im Zusammenhang mit seinem Atomprogramm mit großer Skepsis betrachtet. Auch wenn in den letzten fünf Jahren diplomatische Beziehungen mit einer zunehmenden Anzahl von Staaten aufgenommen wurden, bleiben die Aktivitäten die internationalen Gemeinschaft in Nordkorea nach wie vor extrem eingeschränkt, auch auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe.

Weitere Informationen

Die lautlose Katastrophe (ai-JOURNAL 04/2004)

ai-Pressemitteilung (20.1.2004)

ai-Jahresbericht 2003 / Nordkorea

Bericht in engl. Sprache

letzte Aktualisierung: 1. April 2004

amnesty international

Zurück Druckversion

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36
Spendenkonto: 80 90 100 - Bank für Sozialwirtschaft - BLZ 370 205 00

E-mail:info@amnesty.de