Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006
DEUTSCHLAND
Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Horst Köhler
Regierungschefin: Angela Merkel
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert
Die deutschen Behörden gerieten in den konkreten Verdacht, im Zusammenhang mit dem von den USA geführten »Krieg gegen den Terror« ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen missachtet zu haben. Personen, deren Flüchtlingsstatus auf der Grundlage der geltenden Asylgesetze widerrufen worden war, liefen Gefahr, in unsichere Staaten abgeschoben zu werden.
Hintergrundinformationen
Im September unterzeichnete Deutschland das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
»Außerordentliche Überstellungen«
Die Verwicklung deutscher Stellen in das von den USA praktizierte System geheimer und »außerordentlicher Überstellungen« – gemeint sind rechtswidrige und ohne Einschaltung der Gerichte vorgenommene Gefangenentransfers zwischen Staaten – war Gegenstand von Ermittlungen, die jedoch bis Ende 2006 noch nicht zur Feststellung individueller Verantwortlichkeiten geführt hatten.
Im Mai setzte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein, der den Fall des deutschen Staatsbürgers Muhammad Zammar untersuchen sollte. Dieser war im Dezember 2001 in Marokko vermutlich von den dortigen Sicherheitsdiensten festgenommen und anschließend nach Syrien gebracht worden, Berichten zufolge in einem Flugzeug des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA. Nach seiner Ankunft in Syrien soll er vom Militärgeheimdienst in der Palästinaabteilung (Far’ Falastin) in Damaskus in Gewahrsam gehalten worden sein, wo er offenbar etwa fünf Jahre lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert war. Berichten zufolge wurde Zammar während längerer Verhörmethoden gefoltert. Im November 2002 reiste ein Team von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesverfassungsschutzes und des Bundeskriminalamts nach Syrien, um Muhammad Zammar drei Tage lang zu verhören. Obwohl er ohne Kontakt zu seiner Familie, zu einem Rechtsanwalt oder Vertretern der deutschen Botschaft in Haft gehalten wurde, sah die Delegation anscheinend keine Notwendigkeit, zu seinen Gunsten zu intervenieren oder zumindest die deutsche Botschaft und die Familie von Muhammad Zammar über seine Situation in Kenntnis zu setzen. Im Oktober 2006 wurde gegen den Gefangenen offenbar vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht Syriens Anklage erhoben, unter anderem wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Muslimbruderschaft. Ende des Berichtszeitraums befand sich Muhammad Zammar nach vorliegenden Meldungen im Sednaya-Gefängnis am Rande von Damaskus weiterhin in Haft. Bis Ende 2006 war von den deutschen Behörden nicht aufgeklärt worden, inwiefern deutsche Beamte der Geheimdienste und Ermittlungsbehörden direkt oder indirekt mitverantwortlich sind für die von Zammar erlittenen Menschenrechtsverletzungen.
Der Auftrag des Untersuchungsausschusses umfasste auch den Fall von Khaled el-Masri. Der deutsche Staatsbürger war im Dezember 2003 in Mazedonien festgenommen, später US-amerikanischen Diensten übergeben und über den Irak nach Afghanistan ausgeflogen worden. Dort wurde er inhaftiert und nach eigenen Angaben mit Schlägen traktiert und ohne ausreichende Nahrung gelassen. Neben wiederholten Verhören durch US-Fahnder wurde Khaled el-Masri auch von einem deutschsprachigen Mann vernommen, der eine Uniform trug. Im Mai 2004 kam er schließlich wieder frei und konnte über Albanien nach Deutschland zurückkehren. Am 1. Juni 2006 räumte der Bundesnachrichtendienst ein, einer seiner Mitarbeiter habe bereits im Dezember 2003 von der Festnahme el-Masris erfahren, diese Information jedoch nicht weitergegeben.
Folterungen und Misshandlungen
Im Umgang mit terrorismusverdächtigen Personen unterliefen deutsche Behörden das absolute Verbot von Folterungen und Misshandlungen.
Nach Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung wurde im August der in Deutschland geborene türkische Staatsbürger Murat Kurnaz aus dem US-amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba freigelassen und nach Deutschland ausgeflogen. Bereits im März waren vertrauliche Aktenvermerke an die Medien gelangt, wonach die US-Behörden schon 2002 die Freilassung von Murat Kurnaz angeboten hatten, die Bundesregierung darauf jedoch nicht eingegangen war und sich für seine Abschiebung in die Türkei ausgesprochen hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten deutsche Geheimdienstmitarbeiter Murat Kurnaz bereits in Guantánamo befragt und waren zu dem Schluss gekommen, dass er nicht in terroristische Aktivitäten verwickelt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Bremen stellte das Ermittlungsverfahren gegen Kurnaz ein. Nach seiner Freilassung gab er an, während seiner anfänglichen Haft im Gewahrsam der USA im afghanischen Kandahar von deutschen Soldaten mit dem Kopf gegen den Boden geschleudert worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft Tübingen leitete in dem Fall Ermittlungen gegen zwei Soldaten der Bundeswehr ein, die im Gefängnis von Kandahar zur Verstärkung des Wachpersonals eingesetzt waren. Der Fall Kurnaz war gleichfalls Gegenstand des vom Bundestag einberufenen Untersuchungsausschusses.
Im November endete vor dem Bundesgerichtshof das Revisionsverfahren gegen den Marokkaner Mounir el-Motassadeq. Das Gericht befand den Angeklagten im Zusammenhang mit den Anschlägen auf das World Trade Center vom 11. September 2001 der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig. Gegen ihn erging eine siebenjährige Freiheitsstrafe. Im Juni 2005 hatte es das Hanseatische Oberlandesgericht für zulässig erklärt, in die Neuverhandlung gegen Mounir el-Motassadeq Beweismittel einzubringen, die möglicherweise unter Folterungen oder durch grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erlangt worden sind. Mit der Berücksichtigung dieser Beweismittel verstießen die Hamburger Richter gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.
Universelle Gerichtsbarkeit
Im März beschloss der Generalbundesanwalt, von der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen usbekischen Innenminister Sakir Almatow abzusehen. Dieser war Berichten zufolge Befehlshaber eines Teils der Truppen gewesen, die im Mai 2005 in der usbekischen Stadt Andischan ein Massaker angerichtet hatten. Sakir Almatow hatte sich vorübergehend zu medizinischer Behandlung in Deutschland aufgehalten, war aber wieder ausgereist, als er von dem Versuch erfuhr, Generalbundesanwalt Nehm dazu zu bewegen, auf der Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs Ermittlungen gegen ihn aufzunehmen. Dieses Gesetz ermöglicht deutschen Gerichten die Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord nach dem Weltrechtsprinzip und damit unabhängig sowohl vom Ort der Tat als auch von der Nationalität von Täter und Opfer.
Im November wurde ebenfalls auf der Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs Strafanzeige gegen den ehemaligen US-amerikanischen Verteidigungsminister Ronald Rumsfeld und andere hohe Vertreter der US-Administration erstattet. Der Vorwurf gegen sie lautete, sich im Irak und im Gefangenenlager Guantánamo Bay Völkerrechtsverbrechen schuldig gemacht zu haben.
Flüchtlinge von Abschiebung bedroht
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzte seine Praxis fort, Personen den Flüchtlingsstatus wieder abzuerkennen, obwohl ihre Sicherheit im Falle ihrer Rückkehr nicht gewährleistet war. Vom Widerruf betroffen waren vor allem Flüchtlinge aus dem Irak, der Türkei, Serbien und Montenegro sowie Afghanistan. Dem Widerruf des Flüchtlingsstatus folgte oftmals der Entzug des Aufenthaltsrechts, so dass die Betroffenen Gefahr liefen, in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden. Im November beschloss die Innenministerkonferenz, mit Abschiebungen in den Norden Iraks zu beginnen.
Die Bundesregierung brachte im Berichtszeitraum Änderungen der Asylgesetze auf den Weg, die teilweise mit internationalem Flüchtlingsrecht und Vorgaben der Europäischen Union nicht vereinbar waren. Beispielsweise sahen die vorgeschlagenen Änderungen gemessen an den internationalen Standards keinen ausreichenden Schutz vor religiöser Verfolgung vor. Die Innenministerkonferenz fand keine dauerhafte Lösung für die Situation von annähernd 200000 Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, unter ihnen Personen, deren Asylantrag abgelehnt worden war, die aber aus humanitären Gründen ein vorläufiges Bleiberecht erhalten hatten. Von dieser Regelung betroffene Menschen mussten in monatlichen Abständen die Verlängerung ihrer Duldung beantragen und hatten nur eingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Beschluss der Innenministerkonferenz sah vor, geduldeten Personen eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, sofern sie bis Ende 2007 einen Arbeitsplatz nachweisen können. Diese Bedingung kann die überwiegende Mehrheit der betroffenen Personen nicht erfüllen.
Tod in Haft – aktuelle Entwicklungen
Im November lehnte das Landgericht Dessau mit der Begründung einer nicht ausreichenden Beweislage die Eröffnung des Hauptverfahrens im Strafverfahren gegen zwei Polizisten ab, die in den gewaltsamen Tod des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh verwickelt gewesen sein sollen. Der Mann war im Jahr 2005 in einer Polizeizelle bei lebendigem Leib verbrannt. Weil er sich angeblich seiner Festnahme widersetzt hatte, war er an ein Bett angekettet worden. Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass zum Zeitpunkt des Brandes der Feuermelder in der Zelle von Oury Jalloh ausgeschaltet gewesen war.
Bericht von amnesty international
Partners in crime: Europe’s role in US renditions (ai-Index EUR 01/008/2006)