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Jahresbericht 2001

SOMALIA


Staatsoberhaupt: Abdiqasim Salad Hassan; Präsident der Republik Somaliland: Mohamed Ibrahim Egal; Präsident des Regionalstaates Puntland: Abdullahi Yusuf Ahmed
Chef der Übergangsregierung: Ali Khalif Gelayadh
Hauptstadt: Mogadischu
Einwohner: 6,9 Millionen
Amtssprache: Somali
Todesstrafe: nicht abgeschafft


     
Im Juli erhielt das Land – neun Jahre nach dem Zusammenbruch der Zentralregierung im Jahr 1991 – eine Übergangsregierung, die sich bemühte, die Kontrolle über den Süden des Landes zurückzugewinnen. Im ganzen Jahr kam es dort immer wieder zu Kämpfen zwischen rivalisierenden, mit verschiedenen politischen Gruppierungen verbundenen Clan-Milizen. In Ermangelung zentraler Justiz- und Polizeiwesen sprachen im Süden ausschließlich islamische Gerichte Recht, die internationale Standards für ein faires Verfahren nicht beachteten. Sie verhängten eine Reihe von Todesurteilen, die von den jeweiligen Milizen vollstreckt wurden. Die Kämpfe zwischen den Clans forderten eine große Zahl von Todesopfern unter der Zivilbevölkerung. Zu den gemeldeten Menschenrechtsverstößen gehörte ferner die Entführung von Zivilisten und Mitarbeitern humanitärer Hilfsorganisationen – oft zur Erpressung von Lösegeld. In der Republik Somaliland und in Puntland wurden Personen, die sich für die Somalia-Friedenskonferenz in Dschibuti eingesetzt oder an ihr teilgenommen hatten, als gewaltlose politische Gefangene in Haft gehalten. Die gegen sie geführten Prozesse hatten internationalen Standards für ein faires Verfahren nicht entsprochen.

Hintergrundinformationen

Friedenskonferenz und Bildung einer Übergangsregierung

Seit dem Zusammenbruch der staatlichen Strukturen im Jahr 1991 hatte Somalia keine Zentralregierung mehr. Zwölf Friedenskonferenzen in den 90er Jahren konnten den Konflikt im Land nicht beenden.

Im Jahr 2000 fand – mit Unterstützung der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen wie der Europäischen Union und der Arabischen Liga – erneut eine große Friedens- und Versöhnungskonferenz statt. Von Mai bis August trafen in Arta in Dschibuti über 2000 Delegierte aus Somalia und der weltweiten somalischen Diaspora zusammen, darunter Clan-Älteste, die Führer der meisten – auch bewaffneten – politischen Gruppierungen und Vertreter der Zivilgesellschaft, beispielsweise Mitglieder von Menschenrechts-, Frauen- und Minderheitengruppen. Erklärte Gegner der Konferenz waren die selbst ernannten Regierungen von Somaliland und Puntland sowie vier Milizenführer in Mogadischu, die der Konferenz fernblieben.

Im Juli einigte sich die Konferenz auf die Bildung eines Übergangsparlaments, das im August den exilierten früheren Innenminister der somalischen Regierung, Abdiqasim Salad Hassan, für drei Jahre zum Präsidenten wählte. Die 245 Parlamentssitze wurden folgendermaßen aufgeteilt: 44 für jeden der vier wichtigsten Clans, 25 für Frauen und 24 für Minderheiten. Die verbleibenden 20 Abgeordneten sollten später vom Präsidenten von Dschibuti bestimmt werden. Im Oktober ernannte der somalische Staatschef einen Ministerpräsidenten, der – gegen den Widerstand der Regierungen von Somaliland und Puntland, der Somalischen Nationalen Allianz von Hussein Mohamed Aideed und anderer Gruppierungen, die Teile der Hauptstadt und des Südens kontrollierten – eine Übergangsregierung mit Sitz in Mogadischu bildete und Zusagen über verstärkte internationale Hilfe erhielt. Der neue Präsident verpflichtete sich zur Wahrung der Menschenrechte. Er nahm die Bildung einer neuen nationalen Armee und Polizeitruppe sowie die Demobilisierung der Clan-Milizen in Angriff und bemühte sich sowohl um internationale Anerkennung als auch um Unterstützung für den Friedensprozess und die Übergangsregierung in der somalischen Bevölkerung.

Somaliland und Puntland

Die Republik Somaliland im Nordwesten des Landes bemühte sich weiterhin um internationale Anerkennung. Im Februar erklärte ihr Parlament die Teilnahme an der Friedenskonferenz sowie an einer eventuell aus ihr hervorgehenden Übergangsregierung zum Hochverrat. Die Konsolidierung der staatlichen Institutionen und der wirtschaftliche Wiederaufbau wurden fortgesetzt, die Orientierung der Gerichte an internationalen Standards für ein faires Verfahren war allerdings nach wie vor ungenügend. Anfang 2000 nahmen die Behörden von Somaliland eine Reihe von äthiopischen und eritreischen Flüchtlingen fest und schoben einige von ihnen ab. Die Maßnahme nährte Befürchtungen, dass Menschen zwangsweise in Länder zurückgebracht werden könnten, in denen sie von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.

Obwohl der Regionalstaat Puntland die Möglichkeit akzeptierte, Teil eines zukünftigen Bundesstaates Somalia zu werden, boykottierte die dortige Regierung die Friedenskonferenz und ging mit repressiven Maßnahmen gegen ihre Befürworter vor. Für die im Jahr 2001 geplante verfassunggebende Konferenz wurde im Berichtszeitraum ein Verfassungsentwurf erarbeitet.

Die Zivilbevölkerung als Opfer des bewaffneten Konflikts

Im Süden des Landes kam es im ganzen Berichtsjahr immer wieder zu Kämpfen zwischen den verschiedenen Clan-Milizen, bei denen sowohl Angehörige der kämpfenden Truppen als auch Zivilisten ums Leben kamen. Waffen waren leicht erhältlich. Die von den Vereinten Nationen zu »Konfliktzonen« erklärten Hauptspannungsgebiete waren die Umgebung der Hafenstadt Kismayu, die Hauptstadt Mogadischu, wo verschiedene Gruppierungen jeweils einen Teil der Stadt kontrollierten, die Regionen Bay, Bakol und Lower Shebelle, wo die Rahanwein-Widerstandsarmee mit Unterstützung der äthiopischen Armee gegen die Truppen von Hussein Mohamed Aideed kämpfte, sowie die Region Gedo an der Grenze zu Äthiopien, die zwischen äthiopischen Truppen, islamistischen Milizen und örtlichen Clan-Milizen umkämpft war.

Es fanden Morde an Mitgliedern gegnerischer Clans statt, zum Teil aus Rache für die Ermordung von Angehörigen des eigenen Clans. Angehörige anderer Clans wurden entführt oder offiziell festgenommen, Gefangene gefoltert oder misshandelt. Frauen und Angehörige von Minderheiten waren besonders von Übergriffen wie Diebstahl von Land und anderem Eigentum, Vergewaltigung und Ermordung bedroht. Zu den gefährdeten Minderheiten, die während des Bürgerkriegs am meisten unter den Übergriffen der Milizen und gesellschaftlicher Diskriminierung gelitten hatten, gehören die Benadiri oder Rer Hamar in den Küstenstädten, die Landwirtschaft treibenden Bantu, die häufig für Zwangsarbeit herangezogen wurden, die vom Fischfang lebenden Bajuni und mehrere Kunsthandwerk treibende Volksgruppen (Midgan, Tumal, Yibir).

Im Juni wurden in der Nähe von Jowhar in Zentralsomalia sechs unbewaffnete Bantu bei einem Streit um Landbesitz von einem Angehörigen einer Clan-Miliz getötet.

Überfälle auf Mitarbeiter humanitärer Organisationen

Im Februar beklagte das Koordinierungsgremium für die Somalia-Hilfe die wachsende Zahl von Überfällen auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, deren Einrichtungen und Konvois mit Hilfslieferungen sowie den zunehmenden Diebstahl von Hilfsgütern. Im Juni verurteilte der UN-Sicherheitsrat alle Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung und die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Im Juli wurden in Mogadischu zwei ausländische Mitarbeiter der Hilfsorganisation Action against Hunger entführt und mindestens zwei Monate lang von bewaffneten Anhängern einer politischen Gruppierung festgehalten.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Weder die Regierungsbehörden noch die bewaffneten Gruppierungen tolerierten Kritik, unabhängig davon, ob sie von Einzelnen erhoben wurde oder in den Medien. Neben den verschiedenen politischen Gruppierungen, die meist mit bewaffneten Milizen verknüpft waren, gab es im Süden des Landes auch verschiedene unbewaffnete, oft lokal organisierte Gruppen. Menschenrechtsorganisationen wie das Dr Ismail Center for Human Rights und örtliche Vereinigungen wie die im Netzwerk für Frieden und Menschenrechte (Peace and Human Rights Network) in Mogadischu zusammengeschlossenen Gruppen drängten die rivalisierenden politischen Gruppierungen, die Menschenrechte zu respektieren.

In der Republik Somaliland und in Puntland waren keine politischen Parteien zugelassen. In Somaliland wurden im Berichtsjahr mehrere Personen wegen ihrer friedlich geäußerten Überzeugungen als gewaltlose politische Gefangene in Haft genommen, unter ihnen der Mitte 2000 wegen seines Übertritts zum Christentum inhaftierte Abdiqadir Awil Nur. Im Juni verabschiedete das Parlament von Somaliland ein Gesetz, mit dem die Gründung von drei politischen Parteien und ihre Teilnahme an den für 2001 geplanten Wahlen genehmigt wurde.

Befürworter der Friedenskonferenz

In mehreren Teilen des Landes kam es zu Zusammenstößen zwischen Befürwortern und Gegnern der Friedenskonferenz von Dschibuti. Aus der Hauptstadt Mogadischu wurden gewalttätige Auseinandersetzungen gemeldet. In Somaliland und Puntland wurden Konferenzteilnehmer nach ihrer Rückkehr festgenommen. Im Juli appellierte der Unabhängige Experte der Vereinten Nationen für die Menschenrechte in Somalia an die Behörden von Somaliland und Puntland, die Schikanen gegen die Befürworter der Friedenskonferenz einzustellen. Die Spannungen und die Androhung von Gewaltanwendung dauerten auch nach der Einführung der neuen Regierung an. Am Ende des Berichtsjahres fielen in Mogadischu ein ehemaliger General, der die Demobilisierung der Milizen überwachte, und ein Mitglied des Übergangsparlaments einem Attentat zum Opfer.

Im März nahm die Polizei von Somaliland in Hargeisa einen Teilnehmer des Vorbereitungstreffens zur Friedenskonferenz namens Abdirahman Osman Alin fest. Drei Monate später wurde er auf Anordnung eines Gerichts wieder aus der Haft entlassen. Garad Abshir Salad, Mitglied des Übergangsparlaments sowie des Parlaments von Puntland, wurde im September in der Hafenstadt Berbera auf der Durchreise festgenommen. Ein Gericht verurteilte ihn in einem unfairen Schnellverfahren zu sieben Jahren Haft. Drei Wochen später wurde er von Präsident Egal begnadigt und wieder auf freien Fuß gesetzt.

Im weiteren Verlauf des Jahres wurden noch mehrere andere Bewohner von Somaliland, darunter ein Anführer des Garhaji-Clans, aus denselben Gründen festgenommen. Alle kamen nach kurzer Zeit ohne Anklageerhebung wieder frei. Präsident Egal erklärte später, in Zukunft werde niemand mehr wegen der Befürwortung der Friedenskonferenz inhaftiert.

In Puntland ging die Polizei im April gegen Demonstrationen von Befürwortern der Friedenskonferenz vor und nahm mehrere Teilnehmer vorübergehend fest. Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen wurden auch mehrere Todesfälle gemeldet. Im November wurde ein Fernsehreporter aus Dschibuti wegen seiner Berichterstattung über den Friedensprozess für kurze Zeit in Haft genommen.

Übergriffe gegen Journalisten

In Mogadischu sahen sich Journalisten immer wieder gewalttätigen Übergriffen durch Clan-Milizen ausgesetzt. In Puntland führte ein neues Pressegesetz zu einer Einschränkung der Pressefreiheit.

Im März wurde in Mogadischu Mohamed Ali Salad, Mitarbeiter der Zeitung Qaran, von bewaffneten Männern entführt und mit Schlägen misshandelt, weil er in einem Artikel Geschäftsleuten vorgeworfen hatte, Umweltschäden zu verursachen.

In Bossaso in Puntland wurde im Juli Mohamed Abdulkadir Ahmed, der für die Zeitung Sahan tätig war, festgenommen, weil er Kritik am offiziellen Boykott der Friedenskonferenz geäußert hatte.

Fehlende Rechtsstaatlichkeit

Im Süden des Landes gab es kein zentrales Justizsystem. In immer mehr Gegenden wurden örtliche islamische Gerichte mit eigenen Milizen eingerichtet und auch – zusätzlich zu den traditionellen Konfliktlösungsmechanismen der Clans – als Instrument der Gewährleistung von Sicherheit und Gerechtigkeit akzeptiert. Diese Gerichte orientierten sich jedoch nicht an den anerkannten Standards für ein faires Verfahren. Wiederholt fällten sie Todesurteile, die umgehend vollstreckt wurden, und verhängten außerdem Prügelstrafen. Meldungen über Amputationsstrafen trafen im Berichtsjahr nicht ein.

Im April verurteilte ein islamisches Gericht in der Nähe von Merca in der Region Lower Shebelle eine Frau wegen Polygamie zum Tod durch Steinigen, setzte die Hinrichtung aber aus, weil die Verurteilte schwanger war.

In Somaliland und Puntland wurden Justiz- und Polizeistrukturen aufgebaut, die allerdings die Rechte der Bürger nicht im erforderlichen Umfang respektierten. In Somaliland kritisierten Menschenrechtsaktivisten willkürliche Verhaftungen, unfaire Gerichtsverfahren, harte Haftbedingungen sowie Fälle von Folterungen und ungesetzlichen Tötungen durch die Polizei.

Straflosigkeit

In keinem Teil des ehemaligen Somalia sind Angehörige öffentlicher Organe – soweit bekannt – für aktuelle oder in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen worden. Einige mutmaßliche Täter hatten neue Ämter inne, darunter mehrere prominente Mitglieder der zwischen 1969 und 1991 amtierenden Regierung unter Siad Barre, die für Kriegsverbrechen verantwortlich sein sollen und von ihren Clans für das Übergangsparlament nominiert wurden.

amnesty international

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