Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006
KONGO (REPUBLIK)
Amtliche Bezeichnung: Republik Kongo
Staatsoberhaupt: Denis Sassou-Nguesso
Regierungschef: Isidore Mvouba
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert
Im Berichtsjahr befanden sich mindestens zwölf Anfang 2005 festgenommene Männer immer noch ohne Gerichtsverfahren in Haft. Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und wegen Veruntreuung vor Gericht gestellt. Ihr Prozess endete im Dezember. Drei Asylbewerber aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK) verbrachten bereits das dritte Jahr ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Berichte sprachen von Folterungen und Misshandlungen an Gefangenen.
Hintergrundinformationen
Trotz eines im Jahr 2003 unterzeichneten Friedensabkommens legte der Nationale Widerstandsrat (Conseil national de résistance – CNR) seine Waffen nicht nieder und unterhielt weiterhin Stützpunkte in der Region Pool im Süden des Landes. Nach wie vor trafen Berichte über Plünderungen und andere Übergriffe der CNR-Kämpfer ein.
Im Januar wurde Staatspräsident Denis Sassou-Nguesso zum Ratsvorsitzenden der Afrikanischen Union gewählt.
Politische Gefangene
Der ehemalige Oberst der Armee, Serge André Mpassi, und mindestens elf weitere Angehörige beziehungsweise ehemalige Angehörige der Sicherheitskräfte, die Anfang 2005 verhaftet worden waren, saßen noch immer ohne Gerichtsverfahren im Gefängnis ein. Weitere 13 politische Gefangene, die ebenfalls Anfang 2005 festgenommen worden waren, wurden Anfang des Berichtsjahrs vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Alle 25 Personen waren angeklagt, einen Putsch gegen die Regierung geplant zu haben, einigen wurde zusätzlich Beteiligung an einem Diebstahl von Armeewaffen zur Last gelegt. Im März soll der Staatsanwalt des Oberen Gerichts von Brazzaville den noch inhaftierten Gefangenen mitgeteilt haben, ein Ermittlungsrichter sei zu dem Schluss gekommen, dass nichts gegen sie vorliege. Dennoch zogen die Behörden bis Ende des Berichtsjahrs weder die Anklagen gegen sie zurück noch ließen sie die Häftlinge frei.
Vorwürfe, denen zufolge der Unteroffizier der Armee Francis Ngolo Ngapene kurz nach seiner Festnahme im Februar 2005 auf einem Luftwaffenstützpunkt der Streitkräfte in Pointe-Noire gefoltert worden sein soll, wobei ihm unter anderem ein Arm gebrochen worden sein soll, hatten bis Ende 2006 keinerlei Ermittlungen nach sich gezogen. Er saß weiterhin im Zentralgefängnis von Brazzaville ein.
Festnahme und Strafverfolgung von Menschenrechtsverteidigern
Am 7. April wurden die Menschenrechtsverteidiger Brice Mackosso und Christian Mounzéo festgenommen. Die beiden Koordinatoren eines Antikorruptionsbündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen, das unter der Bezeichnung »Sag, was du zahlst» bekannt war, wurden offenbar wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte verhaftet. So untersuchten sie unter anderem die Veruntreuung von Einnahmen aus dem Ölexport durch Regierungsbeamte und prangerten diesen Missstand an. Sie wurden im Zentralgefängnis von Pointe-Noire in Gewahrsam gehalten. Nach ihrer Festnahme durchsuchte die Polizei ihre Büros und ihre Wohnungen ohne einen entsprechenden Durchsuchungsbefehl. Dabei beschlagnahmte sie Dokumente und anderes Eigentum der beiden Männer. Diese wurden am 28. April bis zur Eröffnung ihres Gerichtsverfahrens auf freien Fuß gesetzt. Die Anklage lautete auf Veruntreuung, gemeinschaftlich begangene Veruntreuung und auf Fälschung. Im Vorverfahren entschied der Richter, die Anklage wegen Veruntreuung fallenzulassen, da es keine Beweise für eine widerrechtliche Verwendung von Geldern gebe. Der für das Hauptverfahren zuständige Richter beschloss jedoch, den Prozess auf der Grundlage der ursprünglichen Anklagepunkte durchzuführen. Die Verteidigung focht diese Entscheidung ohne Erfolg an. Nach zahlreichen Verzögerungen endete das Verfahren im Dezember. Das Obere Gericht von Brazzaville sprach die beiden Männer im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Bewährungsstrafen und zusätzlich zu einer Geldstrafe. Beide legten gegen Urteil und Strafmaß Berufung ein. Bei seiner Rückkehr von einer Reise nach Europa war Christian Mounzéo vorübergehend festgenommen worden. Die kongolesischen Behörden hatten ihm vorgeworfen, auf seiner Reise Präsident Sassou-Nguesso diffamiert zu haben.
Folterungen und Misshandlungen
Politische Gefangene und straftatverdächtige Personen sollen im Berichtszeitraum Folterungen und Misshandlungen ausgesetzt gewesen sein.
Vier im Mai unter dem Verdacht des Waffenschmuggels verhaftete Männer sollen wiederholt von Polizisten geschlagen worden sein. Einer von ihnen, Aymar Mouity, wurde nach vorliegenden Meldungen überdies mit den Füßen an der Decke aufgehängt. Die vier Männer waren im Haftzentrum Moukondo in Brazzaville in einer überfüllten und dunklen Zelle untergebracht, wodurch sie Schäden an den Augen erlitten haben sollen. Ende des Berichtsjahrs befanden sie sich weiterhin ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in behördlichem Gewahrsam.
Festnahme und Ausweisung von Asylbewerbern
Drei ehemalige Angehörige der Sicherheitskräfte aus der DRK, die in der Republik Kongo um Asyl ersucht hatten, saßen bereits im dritten Jahr ohne Anklageerhebung oder Prozess in der Zentrale des militärischen Nachrichtendienstes ein. Germain Ndabamenya Etikilome, Médard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba waren im März 2004 auf der Grundlage eines Sicherheitsabkommens zwischen der DRK und der Republik Kongo verhaftet worden, in dem sich beide Staaten darauf geeinigt hatten, hart gegen die jeweiligen Gegner des anderen Vertragspartners vorzugehen. Nach vorliegenden Meldungen hegten die Behörden der Republik Kongo aber vielmehr den Verdacht, dass es sich bei den Männern um Spione der DRK handele.
Im Oktober wurden zwei Menschen, die aus Gefängnissen in der DRK geflüchtet waren, zusammen mit einem anderen Asylsuchenden in Brazzaville festgenommen und in die DRK abgeschoben. Césaire Muzima Mwenyezi, einer der beiden geflohenen Häftlinge, war im Jahr 2001 schon einmal gemeinsam mit 18 Asylsuchenden aus Brazzaville in die DRK ausgewiesen und dort zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Man hatte sie der Beteiligung an der Ermordung des damaligen Staatspräsidenten der DRK, Laurent Désiré Kabila, für schuldig befunden.
Bemühungen, die Verantwortlichen für das »Verschwindenlassen« von mehr als 350 Flüchtlingen zur Rechenschaft zu ziehen, welche seit ihrer Rückkehr Mitte 1999 aus der DRK als vermisst galten, blieben ohne Erfolg.
Bericht von amnesty international
Republic of Congo: Political detainees in legal limbo (ai-Index: AFR 22/003/2006)