Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005
BELARUS
Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexandr Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention und Zusatzprotokoll: ratifiziert
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Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Es kam zu willkürlichen Verhaftungen von Mitgliedern der Opposition, die Berichten zufolge von Polizisten misshandelt wurden. Einige von ihnen erhielten lange Freiheitsstrafen, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten. Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft waren nach wie vor Restriktionen und Schikanen ausgesetzt. Schicksal und Verbleib von vier in den Vorjahren »verschwundenen« Personen blieben ungeklärt. Die Todesstrafe fand weiterhin Anwendung.
Hintergrundinformationen
Die internationale Staatengemeinschaft zeigte sich weiterhin darüber besorgt, dass die Regierung die Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung massiv einschränkte. Der Beauftragte für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa stattete im Februar Belarus einen Besuch ab. Er kritisierte die restriktiven Mediengesetze des Landes, den Mangel an unabhängigen Medien sowie rechtliche Bestimmungen, die Staatsbeamte vor gerechtfertigter Kritik schützen und Verleumdung kriminalisieren. Am 10. März verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der politisch motivierte Akte der Repression gegen Oppositionelle nachdrücklich verurteilt wurden. Die Entschließung enthielt außerdem den Aufruf, die Isolation von Belarus durch die Schaffung alternativer Informationsquellen zu überwinden und belarussischen Studenten durch die Vergabe von Stipendien Studienaufenthalte in der Europäischen Union zu ermöglichen.
Gewaltlose politische Gefangene
Regierungskritiker wurden zu Haftstrafen verurteilt oder verbüßten in den Vorjahren verhängte Freiheitsstrafen, weil sie ihre oppositionelle Einstellung zur Regierung beziehungsweise deren Politik zum Ausdruck gebracht hatten. Im Zuge einer von Präsident Lukaschenka am 5. Mai zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges erlassenen Amnestie kamen einige Gefangene in den Genuss einer Reduzierung ihrer Strafe.
Die Haftstrafe des am 20. Dezember 2004 zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilten Oppositionsführers Michail Marinitsch wurde im Februar auf dreieinhalb Jahre verkürzt. Er war des Missbrauchs einer offiziellen Funktion und des Diebstahls für schuldig befunden worden, beides Anklagepunkte, die jeder Grundlage entbehrten. Ein Berufungsgericht ordnete unter Berücksichtigung seiner in der Vergangenheit für den Staat geleisteten Dienste und seines sich verschlechternden Gesundheitszustandes eine Reduzierung des Strafmaßes an. Am 7. März erlitt Michail Marinitsch einen Schlaganfall, worüber die Behörden weder seine Verwandten noch seinen Anwalt informierten. Diese erhielten erst davon Kenntnis, als ein aus der Haft entlassener Mitinsasse sich an eine Zeitung wandte. Am 15. März wurde Michail Marinitsch in ein Gefängniskrankenhaus in Minsk verlegt, von dort jedoch am 18. Mai in die Strafkolonie zurückgebracht. Im Juli musste er wegen einer Augenentzündung erneut in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Im August wurde seine Haftstrafe im Rahmen der im Mai erlassenen Amnestie um ein weiteres Jahr reduziert.
Am 31. Mai verurteilte das Bezirksgericht Mitte in Minsk Nikolaj Statkewitsch, den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei, und seinen Mitangeklagten Pawel Sewerinez, Leiter der Jugendorganisation der Partei der Belarussischen Volksfront, zu drei Jahren Zwangsarbeit. Das Gericht sprach die Männer auf der Grundlage von Paragraph 342 des Strafgesetzbuches der Störung der öffentlichen Ordnung schuldig. Die Anklage hatte ihnen zur Last gelegt, Proteste der Opposition gegen Unregelmäßigkeiten bei den Parlamentswahlen vom Oktober 2004 und einem zeitgleich abgehaltenen Referendum organisiert zu haben, durch das Präsident Lukaschenka ermächtigt worden war, die in der Verfassung vorgesehene zeitliche Begrenzung der Präsidentschaft auf zwei Amtsperioden aufzuheben. Unmittelbar nach der im Mai erlassenen Amnestie wurden die Haftstrafen von Nikolaj Statkewitsch und Pawel Sewerinez auf zwei Jahre reduziert.
Am 10. Juni wurde der ehemalige Geschäftsmann und profilierte Oppositionspolitiker Andrej Klimow unter der Anklage der Störung der öffentlichen Ordnung zu eineinhalb Jahren »eingeschränkter Freiheit« verurteilt, weil er am 25. März Protestkundgebungen organisiert hatte. Im September trat er seine Haftstrafe an. Beamte der Bereitschaftspolizei hatten bei der gewaltsamen Auflösung der Demonstration einer Vielzahl von Teilnehmern Verletzungen zugefügt. Die Demonstration hatte am Tag der Freiheit, dem Jahrestag der Gründung der Volksrepublik Belarus im Jahr 1918, stattgefunden. Am 28. März waren 24 Teilnehmer der Protestkundgebung wegen Ordnungswidrigkeiten zu Freiheitsstrafen zwischen drei und 15 Tagen verurteilt worden.
Aktuelle Entwicklungen im Fall Juri Bandaschewski
Nach Verbüßen der ersten vier Jahre einer achtjährigen Freiheitsstrafe wurde Juri Bandaschewski am 5. August im Rahmen der Amnestie vom Mai unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der ehemalige Direktor des Staatlichen Medizinischen Instituts in Gomel war im Juni 2001 der Bestechlichkeit für schuldig befunden worden. Nach Auffassung von amnesty international bestand der eigentliche Grund für seine strafrechtliche Verfolgung jedoch darin, dass er die Reaktion der Regierung
auf die Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 kritisiert hatte. Nach seiner Freilassung blieb Juri Bandaschewski Einschränkungen unterworfen. Beispielsweise
musste er sich regelmäßig bei der Polizei melden und durfte keine leitenden oder politischen Funktionen bekleiden. Außerdem wurde die Bewilligung von Auslandsreisen an die Bedingung geknüpft, dass er zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 35 Millionen belarussischen Rubeln (umgerechnet 17 000 US-Dol-
lar) bezahlt, was der Summe der angeblich von ihm entgegengenommenen Bestechungszahlungen entsprach.
Einschränkungen der Meinungsfreiheit
Oppositionelle Gruppen sahen sich Schikanen und Drohungen ausgesetzt. Protestkundgebungen, die sich gegen Versäumnisse bei den Ermittlungen zur Aufklärung des »Verschwindens« von vier Personen richteten, wurden von Beamten mit Polizeibefugnissen unter Einsatz unangemessener Gewalt unterdrückt. Allgemein wurde davon ausgegangen, dass die vier »verschwundenen« Personen von staatlichen Funktionsträgern getötet worden sind.
Zwischen Januar und Dezember registrierte die oppositionelle Jugendorganisation Zubr 417 Vorfälle, bei denen ihre Mitglieder von den Behörden schikaniert und sogar inhaftiert worden waren. Drei Mitglieder wurden wegen ihrer politischen Aktivitäten aus Bildungseinrichtungen verwiesen.
Im April wurden Demonstranten, die sich zum 19. Jahrestag der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl friedlich versammelt hatten, von Polizeibeamten der Spezialeinheit OMON geschlagen und festgenommen. Dabei soll ein 14-jähriger Junge mit solcher Gewalt in einen Polizeibus gezerrt worden sein, dass er einen Bänderriss an seiner Hand erlitt. Außerdem wurde er bedroht, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift »Lasst Marinitsch frei« trug.
Am 7. Juli löste die Polizei eine Demonstration auf, die zum Gedenken an den Jahrestag des »Verschwindens« des Kameramanns Dimitri Zawadski im Jahr 2000 abgehalten worden war. Seine Ehefrau Swetlana Zawadskaja wurde Berichten zufolge von Bereitschaftspolizisten ins Gesicht geschlagen.
Am 16. September versuchte die Polizei, eine Demonstration niederzuschlagen, die dem Jahrestag des »Verschwindens« der führenden Oppositionellen Wiktor Gontschar und Anatoli Krassowski im Jahr 1999 gewidmet war. Fünf Mitglieder der Jugendorganisation Zubr sollen dabei mit Schlägen traktiert worden sein. Bei einem der Opfer handelte es sich um Mikita Sasim, der sich zur Behandlung seiner erlittenen Kopfverletzungen in ein Krankenhaus begeben musste.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsorganisationen, die durch bürokratische Registrierungsvorschriften und umstrittene Verordnungen in ihrer Tätigkeit ohnehin Restriktionen unterlagen, sahen sich weiteren Behinderungen ausgesetzt. Im Laufe des Berichtsjahrs verabschiedete das Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen über öffentliche Vereinigungen und politische Parteien, die eine noch stärkere Kontrolle von Nichtregierungsorganisationen durch den Staat ermöglichten. Im Juli begrenzte ein Erlass des Präsidenten die Höhe der finanziellen Unterstützung, die solche Organisationen von belarussischen Institutionen oder Spendern entgegennehmen dürfen. Im August wurde durch eine Änderung des Präsidentenerlasses vom 22. Oktober 2003 jegliche finanzielle Unterstützung aus dem Ausland für Aktivitäten untersagt, die auf »eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung in Belarus, den Umsturz der Staatsmacht oder die Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik Belarus abzielen oder dazu ermutigen«.
Im April stellte das Belarussische Helsinki-Komitee, die einzige noch verbliebene offiziell registrierte Menschenrechtsorganisation, einen Antrag auf Steuerbefreiung für finanzielle Zuwendungen seitens der Internationalen Helsinki-Föderation. Im Juni erhielt das Komitee die Mitteilung, dass dem Antrag nicht entsprochen werden könne, da diese Art der Unterstützung nicht mit dem Präsidentenerlass über die Annahme ausländischer Finanzhilfe in Einklang zu bringen sei.
Im Juli wurden Andrej Potschebut, Jusef Poschetsky und Metscheslaw Jaskevits, drei prominente Mitglieder der Vereinigung der Polen in Belarus, zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 15 Tagen verurteilt, weil sie gegen die Einmischung der Regierung in die Personalführung der Gruppe protestiert hatten. Daraufhin brachte die Polizei den Hauptsitz der Vereinigung unter ihre Kontrolle. Die drei Männer wurden der »Teilnahme an einer illegalen Protestkundgebung« und der »Nichtbefolgung von polizeilichen Anordnungen« schuldig gesprochen. Die Regierung hatte sich geweigert, anzuerkennen, dass regierungsnahe Mitglieder aus der Führung der Vereinigung abgewählt worden waren.
Todesstrafe
Offizielle Daten über die Anwendung der Todesstrafe lagen nicht vor. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Viasna wurde im Berichtszeitraum mindestens ein Todesurteil vollstreckt.
Im Juli erklärte der Stellvertretende Leiter der Präsidialverwaltung, dass die Abschaffung der Todesstrafe in Betracht gezogen werden könne, »sobald die sozio-ökonomischen Bedingungen dafür gegeben seien«. Dessen ungeachtet wurden keinerlei Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen.
Bericht von amnesty international
Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International’ concerns in the region, January–June 2005: Belarus. (ai-Index: EUR 01/012/2005)