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Jahresbericht 2004

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003

SPANIEN

Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien
Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I.
Regierungschef: José María Aznar López
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: ratifiziert




     
Zwischen der autonomen Regierung des Baskenlandes und der spanischen Zentralregierung schwelte eine Verfassungskrise. Die bewaffnete baskische Gruppe Euskadi Ta Askatasuna (ETA) zeichnete für eine Reihe von Schusswaffen- und Bombenanschlägen verantwortlich, die mehrere Menschenleben forderten. Im Berichtsjahr machten Angehörige der paramilitärischen Guardia Civil und Polizeibeamte rücksichtslos Gebrauch von der Schusswaffe. Zahlreiche Einwanderer sind bei dem Versuch, von Nordafrika aus über das Meer nach Spanien zu gelangen, ertrunken. Inhaftierte Personen erhoben den Vorwurf, gefoltert und misshandelt worden zu sein. Ungeachtet der massiven Kritik des Europäischen Ausschusses an dem anhaltenden Fehlen grundlegender Schutzvorkehrungen gegen Misshandlungen an Gefangenen, die die Behörden auf der Grundlage von »Anti-Terrorismus«-Gesetzen festhielten, setzte ein neues Gesetz die Frist, während der bestimmte straftatverdächtige Personen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden durften, auf mehr als das Doppelte herauf. Die Regierung bestritt nach wie vor kategorisch, dass in Spanien Personen gefoltert werden. Unbegleitete ausländische Minderjährige drohten unter Verstoß gegen internationale Rechtsgrundsätze ausgewiesen zu werden. Weiterhin war von Misshandlungen oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung in den Aufnahmezentren für Kinder die Rede. 98 Frauen starben als Folge geschlechtsspezifischer Gewalt.

Krise im Baskenland

Eine Reihe von Zwischenfällen, zumeist im Zusammenhang mit dem Baskenland, gefährdeten zunehmend die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit. Ein eindeutiger Angriff auf diese Freiheiten und das Recht auf Leben war im Februar die Erschießung des Aktivisten der Sozialistischen Partei, Joseba Pagazaurtundua, durch die ETA im Vorfeld der Kommunalwahlen. Die anhaltenden Spannungen während der Wahlen resultierten zum Teil aus der Entscheidung der Regierung und der Staatsanwaltschaft, 249 Wahllisten mit der Begründung zu annullieren, dass darauf auch Kandidaten aufgeführt waren, die der ETA und der Baskischen Nationalistischen Partei Batasuna nahe standen. Im März wurde Batasuna wegen angeblicher und von Batasuna-Mitgliedern stets bestrittener Verbindungen zur ETA offiziell verboten. Der Oberste Gerichtshof verbot auch die baskische parlamentarische Gruppierung Sozialista Abertzaleak (SA), da diese seiner Auffassung nach im Parlament die Interessen von Batasuna vertrat. Die spanische Regierung beschuldigte die Baskische Nationalistische Partei, »Sponsor« der ETA zu sein.

Im Februar ordnete ein Richter des Nationalen Gerichtshofs die Schließung der einzigen in baskischer Sprache herausgegebenen Tageszeitung Euskaldunon Egunkaria und die Festnahme von zehn mit der Zeitung in Verbindung stehenden Personen auf der Grundlage der »Anti-Terrorismus«-Gesetze an, eine Maßnahme mit womöglich fatalen Folgen für das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Das ganze Jahr über herrschte Unklarheit über die Legitimität politischer Demonstrationen sowie Besorgnis über Versuche der Behörden, Äußerungen nationalistischer Gefühle unter Berufung darauf zu unterdrücken, dass diese der Unterstützung bewaffneter Gruppen wie der ETA gleichkämen. Die Spannungen zwischen den baskischen und den spanischen Behörden nahmen ständig zu, nachdem das baskische Parlament mit seinem Vorhaben, die SA aufzulösen, aus unterschiedlichen Gründen gescheitert war. Einen neuen, vom baskischen Präsidenten (Lehendakari) vorgelegten Plan zur Selbstbestimmung der Basken bezeichneten die spanischen Behörden als vorsätzlichen Angriff auf die Souveränität des spanischen Volkes und riefen dagegen die Gerichte an.

Tötungen durch die ETA

Im Berichtszeitraum versuchte die ETA, das Recht auf freie Meinungsäußerung durch Schusswaffen- und Bombenanschläge sowie durch Einschüchterungskampagnen zu unterdrücken. Ihre Übergriffe richteten sich auch gegen Zivilpersonen.

Im Februar wurde Joseba Pagazaurtundua erschossen. Er hatte der Bewegung Basta Ya angehört, die die von der ETA ausgeübte Gewalt radikal ablehnt, und war in der Vergangenheit Mitglied des ETA-Flügels Politico-Militar gewesen. Joseba Pagazaurtundua, der den Posten des Chefs der Stadtpolizei von Andoain bekleidete, war nach wiederholten Todesdrohungen zum Zeitpunkt des Attentats krankgeschrieben.

Im Juli wurden mindestens 13 Personen, unter ihnen auch Touristen, bei Bombenexplosionen in den Ferienorten Alicante und Benidorm verletzt.

Vorwürfe über Folterungen

Ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftierte Gefangene, zumeist der Mitgliedschaft in der ETA verdächtigte Personen, erhoben den Vorwurf, im Gewahrsam von Angehörigen der Guardia Civil oder von Polizeibeamten gefoltert oder misshandelt worden zu sein.

Im November gab der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Einzelheiten eines ihm vorliegenden Falles von 15 Katalanen bekannt, die als Sympathisanten einer katalanischen Unabhängigkeitsbewegung galten. Die Katalanen machten geltend, dass man sie bei ihrer Festnahme und im behördlichen Gewahrsam in Katalonien wie auch im Hauptquartier der Guardia Civil in Madrid Mitte 1992 physischer und psychischer Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt hatte.

Nach der Schließung von Euskaldunon Egunkaria im Februar nahmen die Behörden eine Gruppe von Verlegern und Journalisten fest und hielten sie ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Nach ihrer Freilassung berichteten Martxelo Otamendi Egiguren und einige andere Mithäftlinge, dass man sie mit der so genannten »bolsa«-Methode, bei der Plastiktüten über den Kopf gestülpt und festgezogen werden, fast zum Ersticken gebracht, bis zur Erschöpfung zu körperlichen Übungen gezwungen und durch Drohungen und Scheinhinrichtungen gefoltert hatte. Die Regierung reichte beim Nationalen Gerichtshof Klage gegen die Männer ein. Sie warf ihnen vor, »mit einer bewaffneten Bande [der ETA] zu kollaborieren«, indem sie im Rahmen einer von der ETA beeinflussten Strategie Foltervorwürfe erhoben hätten, um demokratische Strukturen zu untergraben. amnesty international erwiderte darauf, dass die beste Möglichkeit, ungerechtfertigten Beschwerden vorzubeugen, in der Einführung besserer Schutzmaßnahmen gegen Misshandlungen bestehe. Die Organisation befürchtete, dass die Reaktion der Regierung noch vor einer umfassenden Untersuchung der Anschuldigungen der Häftlinge einem Klima der Straflosigkeit Vorschub leisten könnte, in dem es Häftlinge oder Gefangene aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nicht wagen, über erlittene Folterungen oder Misshandlungen zu berichten. Eine Antwort auf Forderungen von amnesty international nach einer umfassenden Untersuchung der von den Journalisten erhobenen Vorwürfe stand bei Jahresende noch aus.

Ausbleibende Maßnahmen zur Verhütung von Folterungen

Im März machte der Europäische Ausschuss gegen Folter die Erkenntnisse einer im Juli 2001 unternommenen Mission publik. In seinem Bericht äußerte er Kritik an den Behörden wegen ihres Versäumnisses, ungeachtet vorausgegangener Zusicherungen seine Empfehlungen aus den Vorjahren umzusetzen. Hierzu zählte auch das Recht auf der Grundlage der »Anti-Terrorismus«-Gesetze festgehaltener straftatverdächtiger Personen auf Zugang zu einem Rechtsanwalt von Beginn ihres Freiheitsentzuges an. Der Ausschuss forderte konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung von zwei weiteren grundlegenden Schutzrechten: das Recht inhaftierter Personen darauf, dass eine dritte Partei von der Tatsache ihrer Festnahme benachrichtigt wird, und das Recht auf eine Untersuchung durch einen Arzt ihrer Wahl zusätzlich zu einer etwaigen Untersuchung durch einen von den Polizeibehörden hinzugezogenen Arzt. Der Ausschuss drängte auch auf die Schaffung eines unabhängigen Gremiums, das Beschwerden gegen Strafverfolgungsbehörden nachgehen soll, und gemahnte Spanien an seine Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Ausschuss. Er erklärte, die »festgefahrene Situation« in Bezug auf ein so wichtiges Thema wie die Stärkung von Schutzvorkehrungen gegen Misshandlungen müsse durchbrochen werden.

Statt jedoch die langjährigen Empfehlungen des Ausschusses und anderer internationaler Institutionen zur Stärkung der Schutzvorkehrungen für Häftlinge zu implementieren, haben die spanischen Behörden im Berichtszeitraum für bestimmte Personen die für die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zulässige Frist mehr als verdoppelt. Im Oktober trat eine Änderung der Strafprozessordnung in Bezug auf die Untersuchungshaft in Kraft, auf deren Grundlage straftatverdächtige Personen bis zu 13 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden dürfen: fünf Tage im Gewahrsam von Polizei oder Guardia Civil, gefolgt – soweit eine richterliche Anordnung vorliegt – von weiteren acht Tagen in einer Haftanstalt.

Im November genehmigte das spanische Parlament eine Reform des Strafgesetzbuches, auf deren Grundlage die Tatmotive, anhand deren Folter im spanischen Strafgesetzbuch definiert ist, um das Tatmotiv »Diskriminierung jeglicher Art« erweitert wurden.

Rücksichtsloser Schusswaffengebrauch

Nach vorliegenden Meldungen machten Angehörige der paramilitärischen Guardia Civil rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch, nachdem sie bei Zwischenfällen im Grenzgebiet zwischen Spanien und Marokko mit Steinen beworfen worden waren. Der Einsatz von Schusswaffen forderte mindestens ein Menschenleben, und bei mehreren anderen Vorfällen sind marokkanische Staatsangehörige schwer verletzt worden. Berichte sprachen von mehr als 200 ähnlich gelagerten Fällen, bei denen auch Angehörige der Guardia Civil Verletzungen davongetragen haben. Im November äußerte amnesty international Besorgnis über die hohe Zahl angeblich »versehentlich« abgegebener Schüsse in den beiden Vorjahren und wies auf die mit dem Abfeuern von Warnschüssen in die Luft verbundenen Gefahren hin.

Im Juli begannen die Behörden mit der Untersuchung des Falles eines Beamten der Guardia Civil, der dabei gefilmt worden war, wie er offenbar bedenkenlos Schüsse auf mehrere Marokkaner abgefeuert hatte, die versuchten, den Strand der autonomen Stadt Ceuta zu erreichen.

Im Oktober soll ein Beamter der Guardia Civil dem Vernehmen nach den marokkanischen Staatsangehörigen Mustafa Labrach erschossen haben. Das Opfer hatte einer Gruppe angehört, die unter dem Verdacht stand, Waren aus Ceuta nach Marokko schmuggeln zu wollen. Meldungen zufolge setzte eine Patrouille der Guardia Civil, die am Grenzzaun mit Steinen bombardiert worden war, zunächst die üblichen Aufstandsbekämpfungsmethoden ein. Anschließend soll einer der Beamten einen Warnschuss in die Luft abgefeuert haben, da er dabei aber auf dem feuchten, felsigen Boden ausrutschte, traf sein Schuss versehentlich Mustafa Labrach in den Mund. Nach einer von den Behörden zunächst eingeleiteten internen Untersuchung übernahm ein Gericht die weiteren Ermittlungen. Da der Tod im Niemandsland zwischen den Staatsgrenzen eingetreten war, hatte anfangs Unklarheit über die gerichtliche Zuständigkeit geherrscht.

Rassismus

Im Juli machte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) einen Bericht über die von Spanien zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz eingeleiteten Maßnahmen publik. Darin stellte sie fest, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Spanien nach wie vor existierten und dass in öffentlichen Debatten häufig Argumente und Vergleiche vorgebracht wurden, die negative Einstellungen gegenüber Einwanderern schürten. Insbesondere Nicht-EU-Bürger und Angehörige der Roma waren von Rassismus betroffen. Die Kommission merkte an, dass die rassistische Dimension von Beleidigungen in der Regel ignoriert wird, und verwies auf die dringende Notwendigkeit, bei Beschwerden über rassistisch motivierte Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen die Kontrollmechanismen zu verbessern.

Einwanderer durch Ertrinken umgekommen

Ungeachtet der Gefahren versuchten im Berichtsjahr Tausende Einwanderer, über das Meer von Marokko nach Spanien zu gelangen, unter ihnen auch ein gegenüber dem Vorjahr erhöhter Anteil unbegleiteter Kinder. Die Neuankömmlinge sahen sich einer katastrophalen Versorgungslage und einem Mangel an geeigneten Einrichtungen und Räumlichkeiten für ihre Aufnahme ausgesetzt. Mehr als 150 Einwanderer sind vor Erreichen der spanischen Küste ertrunken. Im Fall von 36 Menschen ohne Papiere, die ertrunken waren, nachdem ihr Boot in der Bucht von Cádiz in unmittelbarer Nähe zu dem spanischen US-Stützpunkt in Rota gesunken war, leitete die Ombudsstelle (Defensor del Pueblo) eine Untersuchung ein. Nach vorliegenden Meldungen kam von den auf der Marinebasis stationierten Militärs nach einem Seenotruf keinerlei Reaktion, und die örtlichen Behörden sollen, bis sie endlich ein Rettungsboot losschickten, unverhältnismäßig lange gewartet und damit fahrlässig gehandelt haben.

Ausweisungen und Misshandlungen von Kindern

Im Oktober gab der Generalstaatsanwalt eine Anweisung heraus, die Kriterien für die Ausweisung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger ab 16 Jahren enthielt. Die Richtlinien sahen keine Einzelfallprüfung vor und verstießen damit offenkundig sowohl gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch gegen die spanischen Gesetze zum Minderjährigenschutz und gegen Diskriminierung.

Die Behörden kamen ihrer Pflicht zur Einhaltung internationaler Standards für die Betreuung und den Schutz unbegleiteter Kinder nicht nach. In Berichten war von Misshandlungen oder unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen in Übergangslagern für Kinder die Rede.

Aus der geschlossenen Erziehungsanstalt in Gáldar auf Gran Canaria trafen Meldungen über Misshandlungen, Überfüllung, die massive Verabreichung von Beruhigungsmitteln, Mangel an Aufsicht und rassistische Einstellungen ein. Im Juli erhoben vier Staatsanwälte der Jugendkammer des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln den Vorwurf, dass die 42 dort festgehaltenen Kinder »erniedrigen-

der« Behandlung ausgesetzt waren. In einem bekannt gewordenen Fall war ein afrikanischer Junge dem Vernehmen nach von einem der Erzieher verprügelt worden und hatte auf dessen Anweisung hin eine Nacht lang nackt und in Ketten gelegt ausharren müssen.

Fälle von »Verschwindenlassen«

Die UN-Arbeitsgruppe für Fragen des Verschwindenlassens setzte Spanien mit auf ihre Liste der Länder, in denen Personen »verschwunden« sind. Sie äußerte ihre Besorgnis über Vorkommnisse im Zeitraum der Diktatur von General Franco (1939–1975) und forderte die Regierung auf, zwei Fällen nachzugehen, die aus der Zeit nach 1945, dem Gründungsjahr der Vereinten Nationen, datierten. Bemühungen zur Aufklärung des Verbleibs der Leichen einiger der während des spanischen Bürgerkriegs 1936–1939 oder danach erschossenen mehreren tausend Personen wurden fortgesetzt. Dennoch sahen sich Familien nach wie vor mit Schwierigkeiten bei der Suche nach ihren vermissten Angehörigen konfrontiert, da es an finanziellen Mitteln fehlte oder gemeinsame und international koordinierte Maßnahmen unterblieben, um die Gräber ausfindig zu machen und die Leichen zu exhumieren.

Gewalt gegen Frauen

Nach offiziellen Angaben sind im Berichtszeitraum 98 Frauen in Folge geschlechtsspezifischer Gewalt ums Leben gekommen. 72 der Opfer wurden von ihren Partnern, zehn von sonstigen Familienangehörigen und 16 im Zuge anderer unmittelbar gegen Frauen gerichteter Gewaltakte getötet, darunter Vergewaltigung oder Frauenhandel zu Prostitutionszwecken. Obwohl die richterlichen Vollmachten zur Beschleunigung der Beschwerdeverfahren und Erhöhung des Strafmaßes erweitert wurden, legten einige Gerichte weiterhin einen Besorgnis erregenden Mangel an Sorgfalt in Bezug auf die Opfer an den Tag.

Im September leitete der Generalrichterrat (Consejo General del Poder Judicial) eine Untersuchung der Vorgehensweise eines Richters aus Barcelona ein, dem vorgeworfen wurde, 13 Versuche von Ana María Fabregas, gegen ihren Ehemann wegen Gewaltanwendung Klage einzureichen, ignoriert zu haben. Die Frau war im Juni auf der Schwelle ihres Hauses mit einem Hammer erschlagen worden.

Bericht von amnesty international

Concerns in Europe and Central Asia, January–June 2003: Spain (ai-Index: EUR 01/016/2003)


amnesty international

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