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Jahresbericht 2006

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005

EL SALVADOR

Amtliche Bezeichnung: Republik El Salvador
Staats- und Regierungschef:
Elías Antonio Saca Gonzalez
Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet

     
Die für Fälle von »Verschwindenlassen« und andere Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit Verantwortlichen gingen weiterhin straffrei aus. Berichte über Gewalt gegen Frauen nahmen zu, es wurden jedoch nach wie vor nur unzureichende Untersuchungen eingeleitet. Menschenrechtsverteidiger sahen sich erneut Drohungen ausgesetzt.

Hintergrundinformationen

Die Gewaltkriminalität stieg nach Angaben der Nationalen Zivilpolizei im Berichtszeitraum um 34 Prozent an. Es wurden 3761 Morde verübt, davon 82 Prozent mit Schusswaffen. Die in den vergangenen Jahren ergriffenen rigorosen Maßnahmen der Regierung gegen Jugendbanden (Maras) führten nicht zu der von den Behörden vorhergesagten Verbesserung der Sicherheitslage. Stattdessen stieg die Zahl der inhaftierten Personen, was eine Überbelegung der Gefängnisse und Proteste der Insassen zur Folge hatte. Ursprünglich für 7000 Insassen errichtete Haftanstalten waren mit bis zu 12 000 Personen belegt.

Im Berichtszeitraum wurde El Salvador immer wieder von Naturkatastrophen heimgesucht, deren Folgen vor allem die finanziell schwachen Bevölkerungsschichten zu tragen hatten. Im Oktober kamen zwei Kleinbauern bei einem Vulkanausbruch ums Leben, weitere 5000 Personen verloren ihr Zuhause. Auch der Hurrikan »Stan« verursachte große materielle Schäden und forderte Todesopfer. Die Behörden sahen sich der Kritik ausgesetzt, keine rasche Hilfe für die Betroffenen bereitgestellt zu haben.

»Verschwundene« Kinder

Im März entschied der Inter-Amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte über einen Vorfall vom Juni 1982. Damals waren die dreijährige Ernestina und die siebenjährige Erlinda Serrano Cruz während einer militärischen Operation in Chalatenango »verschwunden«. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass El Salvador die Menschenrechte der beiden Mädchen und ihrer Eltern verletzt hat, weil versäumt wurde, eine wirksame und zügige Untersuchung ihres »Verschwindens« durchzuführen. In dem Urteil wurde die Regierung dazu verpflichtet, den Verbleib der beiden Mädchen zu klären und die Verantwortlichen zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. Darüber hinaus forderte der Gerichtshof die Einrichtung einer Kommission zur Suche nach »verschwundenen« Kindern. Bis Ende 2005 waren erst einige seiner Empfehlungen umgesetzt worden.

Die Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission kündigte im November an, sich mit drei weiteren Fällen von Kindern zu beschäftigen, die im Zuge des bewaffneten Konflikts »verschwunden« sind.

Gewalt gegen Frauen

Die Anzahl der Morde an Frauen stieg erheblich an. Nach Angaben der Nationalen Zivilpolizei wurden zwischen Januar und November 323 Frauen und Mädchen getötet. Diese Zahl lag höher als die des Vergleichszeitraums des Vorjahres. Auch die Vorfälle von Gewalt in der Familie nahmen zu. In den ersten sechs Monaten des Berichtszeitraums gingen bei der Nationalen Zivilpolizei nahezu 12 000 Notrufe wegen familiärer Gewalt ein. Im selben Zeitraum wurden 24 Frauen von ihren Partnern oder Familienangehörigen getötet.

Im Februar veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen einen Bericht über ihren Besuch des Landes im Jahr 2004. Sie empfahl der Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, aufzuklären und ungeachtet der Identität des Täters zu ahnden und damit der Straflosigkeit für derartige Verbrechen ein Ende zu setzen. Offenbar hat die Regierung jedoch keine Schritte unternommen, um die Empfehlungen umzusetzen.

Bei der Aufklärung von Vergewaltigungen und Morden an Frauen der vergangenen Jahre konnten keine Fortschritte verzeichnet werden. amnesty international forderte die Behörden auf, diese Fälle gründlich zu untersuchen. Bis zum Ende des Berichtszeitraums hatte sich die Situation jedoch nicht entscheidend verbessert.

Menschenrechtsverteidiger

Im April wurden vier Mitarbeiter des Büros des Menschenrechtsbeauftragten unter der Anklage »eigenmächtigen Handelns« festgenommen, als sie bei der Abschiebung eines ecuadorianischen Arztes als Beobachter anwesend waren. Dieser hatte einige Jahre in El Salvador gelebt und war mit einer Salvadorianerin verheiratet. Anschuldigungen, dass er sich politisch engagiert habe, stritt er ab. Vom Büro des Menschenrechtsbeauftragten wurden die Festnahmen als Drangsalierung der Mitarbeiter, als Behinderung ihres rechtmäßigen Handelns und als Ausdruck des Widerstands der Regierung gegen die Arbeit der Einrichtung gewertet. Nach drei Tagen kamen die vier Mitarbeiter wieder frei.

amnesty international

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