Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006
ARMENIEN
Amtliche Bezeichnung: Republik Armenien
Staatsoberhaupt: Robert Kotscharjan
Regierungschef: Andranik Markarjan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: unterzeichnet
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden weiterhin zu Freiheitsentzug verurteilt oder verbüßten die gegen sie verhängten Haftstrafen. Berichten zufolge sahen sich unabhängige Journalisten Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Im Januar musste die Ombudsfrau kraft eines Präsidentenerlasses, der ihrer Ansicht nach verfassungswidrig war, ihr Amt niederlegen.
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
Armenien ließ keine Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen aus der Haft frei, obwohl sich das Land bei seinem Beitritt zum Europarat verpflichtet hatte, die Rechte auf Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu respektieren. Zwar war im Juli 2004 durch ein entsprechendes Gesetz eine zivile Alternative zum Militärdienst eingeführt worden, Kriegsdienstverweigerer beanstandeten jedoch, dass sowohl von den rechtlichen Vorgaben her als auch in der Praxis die Ableistung des Ersatzdienstes unter der Aufsicht und Kontrolle der Streitkräfte stand und ihnen somit keine echte zivile Alternative zum Dienst an der Waffe angeboten werde. Im November befanden sich Berichten zufolge 48 Angehörige der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und ein Molokane, ein Angehöriger einer russischen religiösen Minderheit, wegen ihrer Weigerung, den Militärdienst anzutreten, in Haft. 44 der inhaftierten Zeugen Jehovas verbüßten Freiheitsstrafen zwischen 18 und 48 Monaten. Die übrigen vier standen unter Anklage, doch hatte ihre Gerichtsverhandlung noch nicht begonnen.
Eine im Januar verabschiedete Novellierung des Strafgesetzbuchs drohte Wehrpflichtigen, die die Ableistung des zivilen Ersatzdienstes ablehnen, Freiheitsstrafen an. Im Mai legten 19 Angehörige der Zeugen Jehovas beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage ein, mit der sie verhindern wollten, nachträglich dafür verurteilt zu werden, dass sie im Jahr 2004 den alternativen Dienst abgebrochen hatten. Im August 2005 waren 15 der 19 Kläger festgenommen und zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden, und zwar nicht wegen Nichterfüllung ihres Ersatzdienstes, sondern wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die Fahnenflucht unter Strafe stellen. Zwar wurden die Urteile später aufgehoben und alle Gefangenen aus der Haft entlassen, die Gerichte lehnten es zunächst jedoch ab, die Männer formal freizusprechen. Im November wurden sie schließlich von allen Anklagepunkten entlastet und die Verfahren gegen sie eingestellt.
Im Oktober schloss sich das Berufungsgericht in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, gegen Hayk Avetisian, einen Angehörigen der Zeugen Jehovas, ein härteres Strafmaß zu verhängen. Daraufhin wurde die Freiheitsstrafe in seinem Fall von 24 auf 30 Monate erhöht.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Menschenrechtler und das Büro der Ombudsfrau äußerten ihre Sorge über Einschüchterungsversuche und Schikanen, denen sich unabhängige Journalisten ausgesetzt sahen. Dazu zählten Morddrohungen und die Beschädigung persönlichen Eigentums. In zwei Fällen wurden Medienvertreter Opfer tätlicher Übergriffe.
Am 6. September schlugen zwei Unbekannte Hovannes Galajian, einen Journalisten der Zeitung Iravunk, in der Nähe seines Hauses zusammen. Der Überfall ereignete sich nach der Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln, in denen hohe Regierungsbeamte kritisiert worden waren.
Im Juli gingen beim Netzwerk unabhängiger Journalisten Hetq Online Mord- und anderweitige Drohungen ein, um deren Mitglieder davon abzuhalten, weiterhin Artikel über den illegalen Erwerb von Land im Rahmen baulicher Sanierungsmaßnahmen zu veröffentlichen.
Amtsenthebung der Ombudsfrau
Kraft eines Präsidentenerlasses musste Larisa Alaverdian im Januar ihr Amt als Ombudsfrau niederlegen. Eine aus drei Personen bestehende Kommission wurde vorübergehend mit der Erfüllung ihrer Aufgaben betraut. Nach Überzeugung von Larisa Alaverdian verstieß der Präsident mit ihrer Amtsenthebung und der Einberufung der Kommission gegen die armenische Verfassung. Sie und andere Menschenrechtler erhoben den Vorwurf, der Grund für ihre Entlassung sei ihre Kritik an der Politik und dem Handeln der Regierung gewesen. Im Februar wählte die Nationalversammlung einen neuen Ombudsmann.
Menschenrechtsanwalt auf Kaution freigelassen
Der Anwalt Vahe Grigorian, der die rechtlichen Interessen mehrerer Familien vertreten hatte, die sich der Zwangsräumung ihrer Häuser im Zentrum der Hauptstadt Jerewan (Eriwan) widersetzten, wurde im Februar gegen Zahlung einer Kaution aus der Haft entlassen. Die Häuser der betroffenen Familien sollten im Rahmen eines staatlichen Sanierungsprogramms abgerissen werden. Die Festnahme von Vahe Grigorian war im Oktober 2005 unter der Anklage des Betrugs erfolgt, ein Vorwurf, den der Anwalt als konstruiert und politisch motiviert von sich wies. Bis Ende des Jahres waren die Anklagen gegen ihn jedoch noch nicht zurückgezogen worden, so dass Vahe Grigorian weiterhin ein Strafverfahren drohte.
Berichte und Missionen von amnesty international
Berichte
Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International’s concerns in the region, January–June 2006 (ai-Index: EUR 01/017/2006)
Commonwealth of Independent States: Positive trend on the abolition of the death penalty but more needs to be done (ai-Index: EUR 04/003/2006)
Missionen
Im April stattete eine Delegation von amnesty international Armenien einen Besuch ab.