Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005
MYANMAR
Amtliche Bezeichnung: Union Myanmar
Staatsoberhaupt: General Than Shwe
Regierungschef: General Soe Win
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet
|
|
Mehr als 1100 politische Gefangene kamen in Haft oder verbüßten weiterhin ihre Freiheitsstrafen, darunter Hunderte gewaltlose politische Gefangene, die die Behörden wegen ihrer friedlichen oppositionellen Aktivitäten festgenommen hatten. Mindestens 250 politische Gefangene wurden auf freien Fuß gesetzt. Die Streitkräfte begingen erneut schwere Menschenrechtsverletzungen, indem sie unter anderem Zivilisten ethnischer Minderheiten im Zuge der Aufstandsbekämpfung zu Zwangsarbeit heranzogen. Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) und andere UN-Organe ebenso wie internationale Hilfsorganisationen sahen sich mit zunehmenden Beschränkungen ihrer Hilfsprogramme für gefährdete Bevölkerungsgruppen konfrontiert.
Hintergrundinformationen
Der im Jahr 2004 vom herrschenden Staatsrat für Frieden und Entwicklung (State Peace and Development Council – SPDC) wieder einberufene und mit dem Entwurf einer neuen Verfassung beauftragte Nationalkonvent trat im Februar und Dezember zusammen. Die Nationale Liga für Demokratie (National League for Democracy – NLD) und mehrere andere Oppositionsparteien waren im Gegensatz zu einigen Unterzeichnern des Waffenstillstandsabkommens nicht darin vertreten. Der SPDC nahm die Auswahl aller Delegierten vor, die zudem in ihrer Freizügigkeit und Redefreiheit eingeschränkt wurden.
Zwischen der Nationalen Union der Karen (Karen National Union – KNU) und der Regierung konnte keine Einigung über eine Waffenruhe erzielt werden, so dass die bewaffnete Oppositionsgruppe ihre Kampfhandlungen im Kayin-Staat fortsetzte. Auch der bewaffnete Konflikt zwischen der Armee des Shan-Staats/Süd (Shan State Army-South – SSA-South) und Regierungstruppen dauerte im Shan-Staat an. Der SPDC forderte einige der dortigen bewaffneten Gruppierungen, die sich zu einem Waffenstillstand bereit erklärt hatten, zur Abgabe ihrer Waffen auf. Andere kleinere bewaffnete Gruppierungen ethnischer Minderheiten in den Unionsstaaten Chin und Kayah setzten ihren Kampf gegen die Regierungstruppen fort.
Alle NLD-Büros mit Ausnahme der Zentrale in der Hauptstadt Yangon (Rangun) blieben auf Anordnung des SPDC geschlossen.
Im Mai wurde bei Bombenexplosionen in Yangon eine unbekannte Zahl von Menschen getötet.
Politische Gefangene
Über 1100 aus politischen Gründen festgenommene Personen blieben weiter in Haft. Die NLD und andere Oppositionsparteien waren massiven Restriktionen, Drangsalierungen und Einschüchterungen ausgesetzt.
Daw Aung San Suu Kyi, die NLD-Generalsekretärin, und der NLD-Vizevorsitzende U Tin Oo blieben unter Hausarrest und hatten nach wie vor keinen Kontakt zur Außenwelt.
Nach ihrer Festnahme erhielten politische Gefangene keinen Zugang zu Familienangehörigen, bisweilen wurde ihnen der Kontakt zu Rechtsanwälten ebenfalls verwehrt.
Im Februar wurden U Khun Htun Oo, der gewählte Parlamentsabgeordnete der Liga der Shan-Nationalitäten für Demokratie (Shan Nationalities League for Democracy), und andere politische Vertreter der Shan in Haft genommen, weil sie offenbar Diskussionen über den Nationalkonvent geführt hatten. Ein Gericht verurteilte sie im November in einem Geheimprozess wegen Landesverrats zu Haftstrafen zwischen 70 und 106 Jahren. Einige von ihnen hatten seit ihrer Festnahme keinen Zugang zu ihren Familienangehörigen. Der ebenfalls zum Kreis der Gruppe zählende 82-jährige U Shwe Ohn wurde unter Hausarrest gestellt.
In politischen Prozessen ergingen gegen zahlreiche Personen überwiegend langjährige Gefängnisstrafen, unter anderem wegen konstruierter Anklagen oder wegen des Besitzes von Druckerzeugnissen, die von der staatlichen Zensur genehmigt worden waren.
Die drei im Februar und März festgenommenen NLD-Parlamentarier U Kyaw San, U Kyaw Khin und U Saw Hlaing wurden zu sieben, 14 und zwölf Jahren Haft verurteilt. U Saw Hlaing legte man die Verteilung politischer Flugblätter zur Last. U Kyaw Khin und U Kyaw San waren erst Ende 2004 beziehungsweise Anfang 2005 nach Verbüßen vorheriger Freiheitsstrafen aus der Haft entlassen worden.
U Kyaw Min, ein gewählter Parlamentarier der Nationalen Demokratischen Partei für Menschenrechte (National Democratic Party for Human Rights) und Mitglied des Komitees zur Einberufung des Volksparlaments (Committee to Convene People’s Parliament), erhielt eine 47-jährige Gefängnisstrafe. Seine Ehefrau, sein Sohn und die beiden Töchter wurden jeweils mit 17 Jahren Haft bestraft. Ihnen allen wurde dem Vernehmen nach zur Last gelegt, ohne offizielle Genehmigung in Yangon gelebt zu haben.
Gegen lokale Funktionäre und Mitglieder der NLD verhängten Gerichte Haftstrafen von bis zu zehn Jahren wegen des Besitzes politischer Flugblätter und eines Videos über den Besuch Daw Aung San Suu Kyis bei der Parteibasis.
U Sao Oo Kya, ein mit U Khun Htun Oo verwandter politischer Vertreter der Shan, wurde im August festgenommen und anschließend zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er gegen die Bestimmungen für Touristenführer verstoßen haben soll.
Personen, die sich für die Abschaffung der Zwangsarbeit einsetzten, wurden wegen ihres legitimen Engagements inhaftiert.
Der Rechtsanwalt U Aye Myint kam im Januar nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe aus dem Gefängnis frei, zu der er unter anderem verurteilt worden war, weil er die ILO in Fragen der Zwangsarbeit kontaktiert hatte. Im September nahm man ihn erneut fest und verurteilte ihn im Oktober unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen über die Verbreitung von Falschinformationen zu weiteren sieben Jahren Haft. Er hatte Bauern dabei unterstützt, eine offizielle Beschwerde bei der ILO wegen Landenteignungen durch lokale Behördenvertreter einzureichen.
Freilassungen
Im Januar kamen etwa 50 und im Juni mehr als 200 weitere politische Gefangene frei. Zu ihnen gehörten das 1994 inhaftierte NLD-Mitglied Dr. Khin Zaw Win, der im selben Jahr in Haft genommene NLD-Abgeordnete Sein Hla Oo und der Journalist und NLD-Abgeordnete Ohn Kyaing, der 1990 inhaftiert worden war.
Mindestens sieben Gefangene, die trotz Ablaufs ihrer Freiheitsstrafen weiter in Administrativhaft gehalten worden waren, ließ man ebenfalls frei. Unter ihnen befanden sich die seit 1991 inhaftierten Studentenführer Ko Ko Gyi and Zaw Min sowie die beiden Vorsitzenden der Demokratischen Partei U Htwe Myint und U Thu Wai.
Folterungen und Misshandlungen
Berichte über Folterungen in den Untersuchungshaftanstalten und in Gefängnissen rissen nicht ab.
Eine unbekannte Zahl von ehemaligen Mitarbeitern des militärischen Geheimdienstes, die zum Teil während ihrer Verhöre gefoltert worden sein sollen, erhielten im Laufe des Berichtsjahres langjährige Haftstrafen wegen Korruption und anderer Anklagepunkte. Sie waren im Oktober 2004 nach der Absetzung und Verhaftung des damaligen Ministerpräsidenten General Khin Nyunt inhaftiert worden. Er selbst wurde Berichten zufolge im Juli wegen Korruption zu 44 Jahren Gefängnis verurteilt, die Strafe allerdings ausgesetzt und stattdessen Hausarrest gegen ihn angeordnet.
Gefangene, die sich im Mai an einem Hungerstreik aus Protest gegen die Haftbedingungen im Insein-Gefängnis beteiligten, wurden nach vorliegenden Meldungen geschlagen und in für Militärhunde vorgesehene Zwinger gesteckt.
Die Haftbedingungen waren nach wie vor sehr hart, und politische Gefangene erhielten keine ausreichende medizinische Versorgung.
Vier politische Gefangene starben dem Vernehmen nach in der Haft, darunter Ko Aung Hlaing Win, ein Mitglied der NLD-Jugendorganisation. Es war zu befürchten, dass Folterungen oder mangelhafte medizinische Versorgung möglicherweise zu einigen dieser Todesfälle beigetragen hatten.
Der Journalist U Win Tin, ein seit 1989 inhaftiertes führendes NLD-Mitglied, war einer von drei gewaltlosen politischen Gefangenen, denen trotz ihrer akuten Gesundheitsbeschwerden keine Haftverschonung gewährt wurde. Die Haftanordnungen gegen Dr. Than Nyein und Dr. May Win Myint wurden im Januar beziehungsweise Februar um ein Jahr verlängert. Die beiden 1997 festgenommenen NLD-Abgeordneten blieben auf administrative Anordnung hin in Haft, obwohl sie 2004 ihre Freiheitsstrafen verbüßt hatten.
Ethnische Minderheiten
Angehörige ethnischer Minderheiten, darunter der Karen, Mon, Shan und Rohingya, wurden nach wie vor vom Militär zu Zwangsarbeiten verpflichtet. Besonders häufig wurden diese und andere Menschenrechtsverletzungen in den Unionsstaaten Mon, Shan, Kayah und Kayin sowie den Verwaltungsbezirken Bago und Tanintharyi verübt, wo die Streitkräfte gegen Aufständische kämpften. Hunderttausende von Zivilisten in diesen Gebieten konnten hauptsächlich aufgrund der andauernden Operationen zur Aufstandsbekämpfung nicht in ihre Heimatorte zurückkehren, aus denen sie vertrieben worden waren. In der Regel waren die Binnenvertriebenen von internationalen Hilfsorganisationen und den humanitären Unterorganisationen der Vereinten Nationen abgeschnitten, so dass sie nur eingeschränkt Zugang zu Gesundheitsversorgung und Lebensmittelhilfe hatten. Mehrere tausend Zivilisten im nördlichen Kayin-Staat und dem östlichen Verwaltungsbezirk Bago wurden nach vorliegenden Meldungen in dem Versuch des Militärs vertrieben, ihre mutmaßlichen Verbindungen zur KNU zu zerschlagen. Regierungstruppen konfiszierten im Shan-Staat weiterhin Land und waren dort für Erpressungen und Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bevölkerung verantwortlich. Im Mon-Staat verschleppte die Armee Zivilisten, um sie zu Transportdiensten und anderen Fronarbeiten zu zwingen. Angehörige der im Rakhine-Staat beheimateten muslimischen Minderheit der Rohingya wurden vermehrt zwangsweise als Wachposten und zur Instandhaltung von Straßen, Militärstützpunkten und Farmen eingesetzt.
Internationale Entwicklungen
Im Juli erklärte der SPDC, den Vorsitz beim Verband Südostasiatischer Staaten (Association of Southeast Asian Nations – ASEAN) nicht wie geplant im Juli 2006, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen zu können. Wie weithin gemeldet wurde, hatten andere ASEAN-Mitgliedstaaten die Regierung Myanmars zu diesem Schritt gedrängt. Die USA und die Europäische Union verlängerten ihre gegen das Land verhängten Sanktionen. Die UN-Menschenrechtskommission verabschiedete im April eine Resolution, in der sie ihre große Besorgnis über »anhaltende systematische Menschenrechtsverletzungen« zum Ausdruck brachte und das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über Myanmar verlängerte. Im November verabschiedete die UN-Generalversammlung eine ähnlich lautende Resolution. Der UN-Sonderberichterstatter und der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs erhielten vom SPDC weiterhin keine Einreiseerlaubnis. Im Dezember war die Situation in Myanmar Gegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung des UN-Sicherheitsrates.
Führende ILO-Vertreter statteten im Februar Myanmar einen Besuch ab, ein Gesprächstermin mit dem Staatsoberhaupt, General Than Shwe, wurde ihnen aber verwehrt. Auf einem Treffen des Komitees für die Umsetzung der Standards der Internationalen Arbeitskonferenz wurde an eine Resolution von 2000 erinnert, in der alle Mitglieder und internationalen Organisationen aufgefordert worden waren, dafür Sorge zu tragen, dass sie in ihren Beziehungen zum SPDC weder Zwangsarbeit begünstigen noch ausländische Direktinvestitionen an oder Verbindungen zu Staats- oder Militärbetrieben des Landes fördern. Auf Massenveranstaltungen von dem SPDC nahe stehenden Organisationen wurde Mitte des Jahres die Forderung an die Militärregierung erhoben, aus der ILO auszutreten. Im Oktober gab die ILO die vom SPDC geäußerte Absicht bekannt, die ILO zu verlassen. Sie berichtete ferner von 21 Morddrohungen, die der Vertreter des ILO-Verbindungsbüros in Yangon erhalten hatte. Im November zeigte sich der ILO-Verwaltungsrat sehr besorgt über die zunehmende Verschlechterung der Lage in Myanmar.
Laut einem Bericht des Welternährungsprogramms vom August litten in Myanmar etwa 40 Prozent der Kinder trotz des Ressourcenreichtums des Landes an Unterernährung. Die Handlungsmöglichkeiten internationaler Hilfsorganisationen und von Unterorganisationen der Vereinten Nationen wie des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), des Entwicklungsprogramms und der ILO und ihr Zugang zu gefährdeten Bevölkerungsgruppen wurden vom SPDC zunehmend eingeschränkt. Im August gab der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Malaria und Tuberkulose die Einstellung seines Hilfsprogramms bis Ende 2005 bekannt, was zum Teil auf die schwierigen Arbeitsbedingungen vor Ort zurückzuführen war.
Berichte von amnesty international
Myanmar’s political prisoners – a growing legacy of injustice (ai-Index ASA 16/019/2005)
Myanmar: Leaving home (ai-Index: ASA 16/023/2005)
Myanmar: Travesties of justice – continued misuse of the legal system (ai-Index: ASA 16/029/2005)