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Jahresbericht 1997

Deutschland (Bundesrepublik)

Berichtszeitraum: 1. Januar 1996 - 31. Dezember 1996

Im Berichtszeitraum erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über Mißhandlungen durch Polizeibeamte Kenntnis.

Im Februar wurde eine Studie zum Thema »Polizei und Fremde« vorgestellt, die die Innenminister der 16 Bundesländer in Auftrag gegeben hatten. In der Studie ist als Fazit festgehalten, daß es sich bei Polizeiübergriffen gegen Ausländer nicht um »bloße Einzelfälle« handelt. Noch im Mai 1995, als amnesty international in einem Bericht mit dem Titel Ausländer als Opfer - Polizeiliche Mißhandlungen in der Bundesrepublik Deutschland zu ähnlichen Schlußfolgerungen gelangt war, hatten die deutschen Behörden sich ausdrücklich dagegen verwahrt (siehe Jahresbericht 1996).

Der UN-Menschenrechtsausschuß befaßte sich im November mit dem vierten periodischen Bericht der deutschen Regierung über die von ihr zur Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ergriffenen Maßnahmen. In seinen abschließenden Bemerkungen äußerte sich der Ausschuß besorgt über »Vorfälle von Mißhandlungen durch die Polizei«. Er kritisierte das Fehlen eines »wirklich unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung [derartiger] Beschwerden« und empfahl aus diesem Grunde die Schaffung eines »unabhängigen Gremiums«.

Im Berichtszeitraum erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über polizeiliche Mißhandlungen an ausländischen Staatsbürgern, unter ihnen Asylbewerber, sowie an Angehörigen ethnischer Minderheiten Kenntnis.

Ahmet Delibas, ein Staatsangehöriger der Türkei, gab an, er sei nach seiner Festnahme im Oktober 1995 vor einer Diskothek im nordrhein-westfälischen Hamm von zwei Polizisten mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen worden, während er auf dem Rücksitz eines Polizeifahrzeugs saß. Augenzeugen erklärten, Ahmet Delibas sei zu dem Zeitpunkt, als die Beamten ihn mit auf dem Rücken gefesselten Händen in das Fahrzeug stießen, ersichtlich ohne Verletzungen gewesen. Der junge Türke wurde zur Polizeiwache gefahren, wo er seinen Angaben zufolge nicht mehr aus eigener Kraft aus dem Wagen aussteigen konnte, so sehr hatten die Schläge ihn benommen gemacht. Aus einem ärztlichen Attest geht hervor, daß er schwere Verletzungen im Gesicht davongetragen hat, darunter eine Fraktur des Jochbeins sowie jeweils Frakturen an beiden Augenhöhlenwänden und -böden. Ahmed Delibas mußte sich später zwei Gesichtsoperationen unterziehen. Im August erging gegen die beiden Polizisten, die ihn festgenommen hatten, Anklage wegen Körperverletzung.

Im Januar erhob der marokkanische Staatsbürger Mohamed Z. den Vorwurf, er sei im Stadtzentrum von Frankfurt von einem Polizeibeamten angehalten und mit Fausthieben und Fußtritten traktiert sowie mit einer Taschenlampe auf den Kopf geschlagen worden. Mohamed Z. wurde verhaftet und zur Polizeistation gebracht. Dort, so gab er an, sei er von demselben Beamten in eine Zelle gesteckt und gezwungen worden, sich zu entkleiden. Anschließend habe ihm der Polizist in Gegenwart zweier Kollegen Fußtritte versetzt. In einem ärztlichen Attest ist bestätigt, daß Mohamed Z. an mehreren Stellen des Körpers Blutergüsse sowie Platzwunden am Kopf aufwies, die genäht werden mußten. Die Polizeibehörden erstatteten gegen den Marokkaner Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Aliu B., ein 16jähriger Asylbewerber aus Sierra Leone, machte geltend, nach seiner Festnahme auf dem Bremer Hauptbahnhof im April von Polizisten und einem Polizeiarzt geschlagen worden zu sein. Er wurde zur Polizeiwache gebracht, wo nach Angaben des 16jährigen zwei Beamte ihn festhielten, während der Arzt eine Sonde in seine Nase einzuführen versuchte, um ihm ein Brechmittel zu verabreichen. Daraufhin, so Aliu B., habe seine Nase angefangen zu bluten und ihm sei fürchterlich übel geworden. Nachdem er sich übergeben hatte, mußte er das Erbrochene selbst aufwischen und wurde anschließend aus der Polizeiwache hinausgeworfen. Vor dem Gebäude brach er bewußtlos zusammen. Nach Auffassung von amnesty international stellt die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln, sofern sie nicht aus medizinischen Gründen erforderlich ist, eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar.

Im Juli erhob Mustafa K., der aus der Türkei stammt, aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, den Vorwurf, von Berliner Polizisten geschlagen, getreten und in rassistischer Weise beleidigt worden zu sein, als er gegen die Durchsuchung seiner Wohnung zu protestieren versuchte. Aus medizinischen Gutachten geht hervor, daß Mustafa K. multiple Prellungen im Gesicht und am Körper sowie Hautabschürfungen aufwies und daß er an Übelkeit und Erbrechen litt. Die an der Hausdurchsuchung beteiligten Polizisten erstatteten gegen ihn Anzeige wegen versuchter Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Im Februar mußte sich Mathias Brettner vor Gericht verantworten, dem zur Last gelegt wurde, eine Broschüre mit dem Titel »Polizisten, die zum Brechen reizen« zum Verkauf angeboten zu haben. In der Dokumentation, die das Bremer Anti-Rassismus-Büro, eine nichtstaatliche Organisation, herausgegeben hatte, war die Polizei der Stadt rassistischer Praktiken wie etwa der körperlichen Mißhandlung und der willkürlichen Festnahme von Schwarzafrikanern bezichtigt worden. Die Anklage gegen Mathias Brettner stützte sich auf Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs und lautete auf Volksverhetzung. Er wurde schuldig gesprochen, allerdings nicht zu der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug, sondern zu einer Geldstrafe verurteilt. Im September fand seine Berufungsverhandlung statt, die mit einem Freispruch endete.

Mehrere aus den Vorjahren datierende Vorwürfe über Mißhandlungen durch die Polizei waren im Berichtszeitraum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Entscheidungen.

Im Januar wiesen die Bremer Behörden mehrere Beschwerden über Mißhandlungen ab, die festgenommene Schwarzafrikaner gegen Polizisten und Polizeiärzte in Bremen eingereicht hatten. Von den Häftlingen war der Vorwurf erhoben worden, man habe sie in rassistischer Weise beschimpft, ihnen zwangsweise Brechmittel verabreicht und sie verbal bedroht oder physisch mißhandelt, weil sie das Mittel nicht hatten einnehmen wollen (siehe Jahresbericht 1996).

Ein Gericht in Berlin sprach im Januar zwei Polizeibeamte, die angeklagt waren, im Juni 1994 den vietnamesischen Asylbewerber Ngyuen T. mißhandelt zu haben, mangels Beweisen frei (siehe Jahresbericht 1996).

Ein Gericht in Hamburg erkannte im Februar ebenfalls auf Freispruch zugunsten dreier Polizisten, die im Verdacht standen, im August 1989 auf der Wache des 16. Polizeireviers den Häftling Lutz Priebe mißhandelt zu haben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß wegen des Zeitablaufs von inzwischen annähernd sechseinhalb Jahren eine genaue Klärung des Vorfalls nicht mehr möglich sei (siehe Jahresbericht 1996).

Die baden-württembergischen Behörden wiesen gleichfalls im Februar eine von Hidayet Secil erstattete Anzeige ab, in der er Mißhandlungen durch die Polizei geltend gemacht hatte (siehe Jahresbericht 1996). Auch sein Widerspruch gegen den Behördenentscheid und sein Antrag auf eine richterliche Überprüfung des Falles blieben erfolglos.

Im Mai und Juni fand vor dem Hamburger Landgericht ein Prozeß gegen zwei Polizeibeamte statt, die der Körperverletzung an dem Journalisten Oliver Neß angeklagt waren. Oliver Neß hatte die Beamten beschuldigt, ihn während einer Demonstration im Mai 1994, an der er in beruflicher Eigenschaft beteiligt gewesen war, tätlich angegriffen zu haben. Er gab an, die Beamten hätten ihm mit ihren Schlagstöcken wiederholt Schläge in die Nieren- und Beckengegend sowie gegen den Brustkorb versetzt und ihm - während er am Boden lag - vorsätzlich und mit extremer Gewalt den rechten Fuß verdreht. Der Journalist hatte sich unter den Tätlichkeiten Prellungen und Hautabschürfungen sowie einen zweifachen Bänderriß am Fußgelenk zugezogen (siehe Jahresbericht 1996). In seinem Urteil wies das Landgericht den von einem der angeklagten Polizisten erhobenen Vorwurf, Oliver Neß habe sich während der Demonstration als »Aufwiegler« hervorgetan, zurück. Es gelangte zu der Feststellung, daß der Beamte den Journalisten bedroht und ihn gewalts

am zu Boden gestoßen habe, um gegenüber den Demonstranten »ein Exempel zu statuieren«. Die Richter erkannten in seinem Fall auf Nötigung. Daß der zweite Polizist den Fuß von Oliver Neß verdreht habe, sei - so das Gericht - in dem Versuch geschehen, ihn auf den Rücken zu drehen. Gegen ihn lautete das Urteil auf fahrlässige Körperverletzung. Beide Polizisten erhielten eine Geldstrafe. Das Gericht sah sich außerstande, die Beibringung der sonstigen Verletzungen, die Oliver Neß davongetragen hatte, einem der zwei Angeklagten nachzuweisen.

Im Juli ordnete das Berliner Kammergericht ein Wiederaufnahmeverfahren gegen drei Polizisten an, die im Verdacht standen, im Dezember 1992 den iranischen Studenten Habib J. mißhandelt zu haben. Die drei Beamten waren im September 1994 in erster Instanz schuldig gesprochen worden, hatten jedoch in der Berufung die Aufhebung ihrer Urteile erwirken können. Seine Entscheidung, eine Neuverhandlung anzuordnen, begründete das Kammergericht unter anderem damit, daß die Feststellungen des Berufungsgerichts »widersprüchlich und lückenhaft seien«.

amnesty international brachte gegenüber den deutschen Behörden wiederholt ihr zur Kenntnis gelangte Vorwürfe über Mißhandlungen zur Sprache und setzte sich für zügige, unparteiische und umfassende Ermittlungen ein. In der Mehrzahl der Fälle wurde der Organisation versichert, daß Untersuchungen eingeleitet worden seien.

Im Februar wies amnesty international gegenüber den Bremer Behörden darauf hin, daß die strafrechtliche Verfolgung von Mathias Brettner mit den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat sowohl des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte als auch der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unvereinbar ist, da beide Abkommen das Recht auf freie Meinungsäußerung garantieren. Sollte Mathias Brettner, so die Organisation, zu einer Haftstrafe verurteilt werden, weil er die Dokumentation »Polizisten, die zum Brechen reizen« zum Verkauf angeboten hat, würde sie ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen adoptieren und sich für seine unverzügliche und bedingungslose Freilassung einsetzen. Der Bremer Innensenator hatte amnesty international daraufhin im März »ungeheuerliches« Verhalten vorgeworfen.

Gegenüber den Behörden in Baden-Württemberg äußerte amnesty international im März Zweifel, ob die Untersuchung der von Hidayet Secil erhobenen Anschuldigungen über polizeiliche Mißhandlungen dem Kriterium der Unparteilichkeit, wie es in Artikel 12 der Anti-Folter-Konvention der UN definiert ist, in vollem Umfang gerecht geworden ist. Noch im selben Monat wiesen die Behörden die Kritik der Organisation zurück.

Im Mai vertrat amnesty international in einem Schreiben an die Bremer Landesbehörden die Auffassung, daß einige der von der Staatsanwaltschaft im Monat zuvor abgewiesenen Anzeigen über polizeiliche Mißhandlungen allem Anschein nach nicht sorgfältig und unparteiisch untersucht worden sind. Der Organisation wurde daraufhin im Juli mitgeteilt, daß in zwei der von ihr angesprochenen Fälle die Ermittlungen wiederaufgenommen worden seien, nachdem die Beschwerdeführer Widerspruch gegen die Einstellung ihres Verfahrens eingelegt hatten.

Im Februar veröffentlichte amnesty international eine 18seitige Dokumentation mit dem Titel Bundesrepublik Deutschland: Vorwürfe über Mißhandlungen an Ausländern - aktuelle Entwicklungen seit Veröffentlichung des Berichts vom Mai 1995.

amnesty international

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