Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001
DEUTSCHLAND
Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Johannes Rau
Regierungschef: Gerhard Schröder
Hauptstadt: Berlin
Einwohner: 82 Millionen
Amtssprache: Deutsch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
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amnesty international erhielt erneut von Vorwürfen Kenntnis, denen zufolge Polizeibeamte Häftlinge misshandelt haben. Ein Mann kam ums Leben, nachdem ihm zwangsweise ein Brechmittel verabreicht worden war. Ob im Zusammenhang mit dem Tod des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb 1999 Strafanklage erhoben worden ist, blieb unklar. Gegen zwei Polizisten, die im Jahr 2000 einen geistig behinderten Mann erschossen hatten, wurden weder straf- noch disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet. Nach vorliegenden Meldungen befanden sich bei den Polizeibehörden in vier Bundesländern Elektroschockwaffen in der Erprobung. Mit Besorgnis nahm amnesty international Berichte zur Kenntnis, denen zufolge in einem Berliner Gefängnis eine missbräuchliche Form der Zwangsmaßnahme angewandt worden ist. Im Zusammenhang mit der Hinrichtung der Brüder Karl und Walter LaGrand 1999 in den USA gab der Internationale Gerichtshof in Den Haag einer Klage der Bundesrepublik Deutschland statt.
Zwischenstaatliche Organisationen
Im März befasste sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung mit dem 15. periodischen Bericht der Bundesregierung über die von ihr zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung ergriffenen Maßnahmen. Hauptkritikpunkte des Ausschusses waren »wiederholte Berichte über rassistische Vorkommnisse in Polizeiwachen und die Misshandlung von Ausländern, einschließlich Asylbewerbern, und deutschen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden«. Der Ausschuss forderte die Bundesregierung eindringlich auf, die vorhandenen Ausbildungsmaßnahmen für diejenigen Beamten zu verstärken, die mit Angelegenheiten befasst sind, welche Ausländer und deutsche Staatsangehörige ausländischer Herkunft betreffen.
Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei
Die Polizei sah sich erneut mit Anschuldigungen über Misshandlungen konfrontiert. Beschwerdeführer berichteten, sie seien – zumeist bei der Festnahme – wiederholt mit Fußtritten und Schlägen traktiert worden.
Polizeibeamten des Sondereinsatzkommandos wurde vorgeworfen, den 49 Jahre alten Josef Hoss bei seiner Festnahme am 8. Dezember 2000 im nordrhein-westfälischen St. Augustin misshandelt zu haben. Josef Hoss gab an, maskierte Polizisten hätten ihn aus seinem Fahrzeug gezerrt und ihn mit Knüppeln, Fausthieben und Fußtritten malträtiert, als er bereits mit gefesselten Händen am Boden lag. Unter den mutmaßlichen Misshandlungen zog sich der 49-Jährige etliche Verletzungen zu, unter anderem einen zweifachen Rippenbruch sowie Hautabschürfungen und Blutergüsse im Gesicht, an Kopf und Körper und an den Gliedmaßen. Der Rechtsanwalt von Josef Hoss beantragte im Berichtszeitraum wiederholt eine Untersuchung des Vorfalls und forderte zugunsten seines Mandanten finanzielle Entschädigung für die erlittenen Verletzungen.
Nach vorliegenden Meldungen hielt das Landgericht Rottweil im April die Urteile gegen zwei Polizeibeamte aufrecht, die einen 28-jährigen Mann misshandelt hatten. Die beiden hatten den 28-Jährigen im Februar 1999 beim Verlassen seines Hauses festgenommen, weil sie ihn Berichten zufolge irrtümlicherweise für einen von ihnen verfolgten Straftatverdächtigen hielten. Einer der Polizisten packte den Mann, während der andere mit seiner Taschenlampe wiederholt auf ihn einschlug. Das Opfer musste wegen der dabei erlittenen Verletzungen in einer Klinik behandelt werden. Die zwei Beamten wurden zu Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise 14 Monaten verurteilt.
Tod in Polizeihaft
Ein 19 Jahre alter Asylbewerber aus Kamerun, in den deutschen Medien als Achid J. bezeichnet, erlitt am 9. Dezember in einer Hamburger Klinik einen Herzstillstand und fiel ins Koma, nachdem ihm von medizinischem Personal und Polizeibeamten gewaltsam ein Brechmittel verabreicht worden war. Vier Tage später, am 13. Dezember, starb der unter dem Verdacht des Drogenbesitzes festgenommene Kameruner im Krankenhaus. Eine Untersuchung seines Todes war Ende des Berichtszeitraums noch anhängig.
Todesfall bei Abschiebung
Bei den Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Aamir Ageeb, eines 30-jährigen Asylbewerbers aus dem Sudan, der Ende Mai 1999 während seiner Abschiebung vom Frankfurter Flughafen über Kairo nach Khartum ums Leben gekommen war, traten neue Erkenntnisse zutage. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel Ende Juni berichtete, starb Aamir Ageeb an Ersticken, ausgelöst dadurch, dass er von drei ihn begleitenden Grenzschutzbeamten auf seinem Sitz mit Kopf und Oberkörper gewaltsam nach vorne auf die Knie gedrückt worden ist. Es hieß, infolge des auf seinen Oberkörper ausgeübten Drucks habe Aamir Ageeb einen mehrfachen Rippenbruch davongetragen. Ob die Ermittlungen in dem Fall bei Jahresende abgeschlossen waren, entzog sich der Kenntnis von amnesty international.
Schusswaffengebrauch durch die Polizei
Gegen zwei Polizeibeamte, die am 20. September 2000 in einem Waldstück bei Ulm 21 Schüsse auf einen 28-jährigen Mann abgegeben und ihn achtmal getroffen hatten, wurden nach vorliegenden Meldungen weder straf- noch disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet. Der 28-Jährige, der in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen lebte und von dort ausgerückt war, hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls ein Spielzeuggewehr bei sich getragen. Die Sorge von amnesty international galt dem Umstand, dass die Polizisten anscheinend unbeherrscht auf einen Verdächtigen geschossen haben, obwohl dieser das Feuer nicht erwiderte.
Elektroschockwaffen
Bei den Polizeibehörden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen befanden sich Berichten zufolge Elektroschockwaffen in der Erprobung. Zu den getesteten so genannten Elektroimpuls-Geräten zählten Taser vom Typ
M-26, aus denen mit Widerhaken versehene Pfeile abgeschossen werden können. Die Pfeile sind an Drähten befestigt, über die es möglich ist, Stromstöße von hoher Voltzahl abzugeben. amnesty international gab Anlass zur Sorge, dass die Elektroschockwaffen in den vier Bundesländern womöglich zum Einsatz kommen werden, ohne dass zuvor eine umfassende und unabhängige Untersuchung stattgefunden hat, um Klarheit über die medizinischen Auswirkungen dieser Technologie zu erzielen.
Missbräuchlicher Einsatz von Zwangsmitteln
Mit Sorge nahm amnesty international Berichte zur Kenntnis, denen zufolge in der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel ein 46-jähriger Gefangener aus Somalia zu Beginn des Jahres über mehrere Wochen hinweg in seiner Zelle in Fußfesseln gehalten worden ist. Die Berliner Behörden bestätigten Ende März entsprechende Berichte und machten geltend, der Gefangene habe den Vollzug gestört, weshalb die Zwangsmaßnahme unvermeidbar gewesen sei. Es hieß, der 46-Jährige habe wiederholt gegen die Türe seiner Zelle gehämmert und sei keinen Versuchen zugänglich gewesen, ihn davon abzubringen. Ende Februar wurde er in eine psychiatrische Klinik verlegt, nachdem ihm in einem medizinischen Gutachten Haftunfähigkeit attestiert worden war.
Internationaler Gerichtshof
Im Zusammenhang mit der Hinrichtung von zwei Deutschen im Jahr 1999 gab der Internationale Gerichtshof in Den Haag am 27. Juni einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die USA statt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die USA gegenüber Deutschland und zwei deutschen Staatsangehörigen ihre Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 verletzt haben, weil es die US-Behörden unterlassen hatten, die beiden bei ihrer Festnahme über das ihnen zustehende Recht auf konsularischen Beistand zu unterrichten. Die Brüder Karl und Walter LaGrand waren wegen eines 1982 in Arizona verübten Raubmordes zum Tode verurteilt und im Februar beziehungsweise März 1999 im Gefängnis von Florence in Arizona hingerichtet worden. Die deutschen Behörden hatten erst 1992 über die Brüder selbst von ihrer Verurteilung erfahren.
Bericht von amnesty international
Concerns in Europe, January–June 2001: Germany (ai-Index EUR 01/003/2001)