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Jahresbericht 2004

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003

GRIECHENLAND

Amtliche Bezeichnung: Hellenische Republik
Staatsoberhaupt: Constantinos Stephanopoulos
Regierungschef: Constantinos Simitis
Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: ratifiziert



     
Während des Gipfeltreffens der Europäischen Union im Juni in Thessaloniki hat die Polizei Berichten zufolge Demonstranten misshandelt. An der Grenze zu Albanien wurde ein Mann von Grenzbeamten in offenbar ungesetzlicher Weise getötet. Die Behörden drohten einem ausländischen Menschenrechtsverteidiger die Ausweisung an. Angehörige der Roma sahen sich weiterhin diskriminierenden Praktiken seitens staatlicher Stellen ausgesetzt. In den Hafteinrichtungen für illegale Einwanderer herrschten nach wie vor harte Bedingungen. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten damit rechnen, inhaftiert zu werden.

Hintergrundinformationen

Griechenland hatte im ersten Halbjahr 2003 die EU-Präsidentschaft inne. Während des EU-Gipfels im Juni in Thessaloniki, auf dem die Präsidentschaft an Italien überging, fanden Demonstrationen von Globalisierungsgegnern statt. Mehrere Teilnehmer wurden von der Polizei verhaftet.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das klare und enge Vorgaben für die Zulässigkeit des Schusswaffeneinsatzes durch Beamte mit Polizeibefugnissen machte und Maßnahmen zur Schulung der Polizei im Umgang mit Schusswaffen vorsah.

Im Oktober ratifizierte die griechische Regierung das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und erklärte bei dieser Gelegenheit: »Das gesetzliche Mindestalter, ab dem Personen auf freiwilliger Basis zu den Streitkräften Griechenlands eingezogen werden können, liegt bei 18 Jahren.«

Im Dezember endete der Prozess gegen 19 Mitglieder der Gruppe »17. November«, denen die Staatsanwaltschaft Sprengstoffanschläge und Morddelikte zur Last gelegt hatte. 15 Angeklagte wurden für schuldig befunden und zu Gefängnisstrafen zwischen acht Jahren und 21-mal lebenslanger Haft verurteilt, gegen die übrigen vier ergingen Freisprüche. Einer der Angeklagten erhob den Vorwurf, in der Haft misshandelt worden zu sein.

Zwischenfälle an der Grenze

Vor allem an der Grenze zu Albanien im Nordwesten Griechenlands sollen Polizei- und Grenzschutzbeamte Menschen misshandelt und in ungesetzlicher Weise von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben. Zu den Opfern zählten Albaner sowohl mit als auch ohne Einwanderungsgenehmigung. Nachdem sich im September an der Grenze ein Todesfall ereignet hatte, wurde von den griechischen Behörden Aufklärung verlangt, die jedoch auf die Forderung nicht reagierten. Der Ombudsmann Albaniens brachte daraufhin die Zwischenfälle an der Grenze vor den UN-Ausschuss gegen Folter und schaltete den Menschenrechtskommissar des Europarats ein.

Im September wurde Vullnet Bytyci bei dem Versuch, zusammen mit fünf anderen Albanern die Grenze zu überqueren, erschossen, als einer von drei griechischen Grenzschützern das Feuer auf ihn und einen weiteren Mann aus der Gruppe eröffnete, um sie an der Flucht zu hindern. Bei der Einlieferung von Vullnet Bytyci ins Krankenhaus konnte nur noch sein Tod festgestellt werden. Der Beamte, der die Schüsse abgefeuert hatte, wurde daraufhin festgenommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen »fahrlässiger Tötung« eingeleitet. Bis zum Abschluss der Ermittlungen kam er vorläufig wieder auf freien Fuß.

Bei einem weiteren Zwischenfall an der griechisch-albanischen Grenze nahe der Ortschaft Krystallopigi sollen gleichfalls im September die Brüder Gori und Mili Halili sowie ein Mann namens Rahman Pashollari von griechischen Grenzschützern verhaftet, mit Schlägen und Fußtritten traktiert und ausgeraubt worden sein, bevor man sie zurück nach Albanien zwang. In einem Gutachten von Ärzten des Krankenhauses in der albanischen Stadt Elbasan hieß es, Gori Halili habe Hämatome und Blutungen im Unterleibsbereich sowie einen Milzriss davongetragen. Die Milz musste ihm entfernt werden. Bei Rahman Pashollari wurde eine Rippenfraktur diagnostiziert.

Im November erhob der albanische Staatsbürger Shpetim Shabani den Vorwurf, drei griechische Polizisten hätten ihn mit ihren Gewehren geschlagen, ihm Fußtritte und Fausthiebe versetzt und ihn anschließend trotz einer Schulterverletzung und Blutergüssen sich selbst überlassen. Nach seinen Angaben ereignete sich der Vorfall in einem Lokal in Agrinio, wo er einen Kaffee trank, als die Beamten seine Personalpapiere sehen wollten und ihn in aller Öffentlichkeit tätlich angriffen. Shpetim Shabani soll zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Haft gehalten und anschließend zwangsweise nach Albanien zurückgeführt worden sein.

Obwohl Griechenland bereits 2002 die Konvention von Ottawa über das Verbot von Anti-Personen-Minen unterzeichnet hat, wurden solche entlang der Grenze des Landes gelegte Minen nach wie vor nicht entschärft. Im September kamen sieben illegale Einwanderer ums Leben, als sie im Nordosten Griechenlands auf ein Minenfeld traten.

Straflosigkeit und Unabhängigkeit der Justiz

Ein von den Medien weithin aufgegriffener Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen Polizeibeamten gab Anlass zu Zweifeln, dass die griechische Justiz Beschwerden gegen die Polizei in unabhängiger Weise verfolgt und die Täter strafrechtlich zur Rechenschaft zieht.

Die ukrainische Staatsbürgerin Olga B. soll im Februar 1998 in Amaliada von einem Polizeibeamten vergewaltigt worden sein. Im Prozess gegen den tatverdächtigen Polizisten, einen Barbesitzer und drei Mitangeklagte vor einem Geschworenengericht in Patras am 23. Mai 2003 wurde Olga B. nicht als Zeugin der Anklage vorgeladen. Der Barbesitzer erhielt wegen Menschenhandels zum Zwecke der Zwangsprostitution eine dreijährige Freiheitsstrafe, seine Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft verurteilt. Den Polizeibeamten sprach das Gericht vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, da nach Auffassung der Geschworenen Olga B. den Geschlechtsverkehr mit ihm in freier Entscheidung vollzogen hatte. Er wurde lediglich wegen Verletzung seiner Amtspflichten zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt, die Strafe allerdings ebenso wie die der anderen Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt.

Das mit dem Fall befasste Gericht erklärte, Olga B. seien zwei Vorladungen zugestellt worden, um in dem Verfahren auszusagen. Die Ukrainerin hingegen machte geltend, niemals unter der Adresse gewohnt zu haben, wohin die Vorladungen angeblich zugestellt worden seien. Auch Nachbarn bezeugten an Eides statt, keinen Gerichtsbeamten an der Wohnung von Olga B. gesehen zu haben. Am 11. September reichte Olga B. bei der Staatsanwaltschaft Patras Beschwerde ein, in der sie den Vorwurf erhob, die Aussage, ihr seien beide Vorladungen ausgehändigt worden, entspreche nicht der Wahrheit. Bis Oktober war ihre Beschwerde noch nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft in Amaliada weitergeleitet worden. Zeugen der Anklage, die in den Vorverhandlungen ausgesagt hatten, wurden zu dem Gerichtsverfahren gleichfalls nicht vorgeladen. Olga B. soll bedroht worden sein, keine Aussage zu machen. Gleichwohl ergriff der Staat keine Maßnahmen zu ihrem Schutz.

Nach Protesten gegen die Nichtvorladung von Olga B. zu dem Prozess gegen ihren mutmaßlichen Vergewaltiger fand im Oktober ein Wiederaufnahmeverfahren statt. Soweit bekannt, unterließ es das Gericht aber erneut, Olga B. als Zeugin vorzuladen.

Unverhältnismäßige Gewalt gegen Demonstranten

Berichten zufolge schritten Polizeibeamte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen eine Demonstration anlässlich des EU-Gipfeltreffens am 21. Juni in Thessaloniki ein, indem sie auf die Teilnehmer mit Knüppeln einschlugen, sie mit Fußtritten traktierten und verbal misshandelten. Zwischen dem 21. und 23. Juni wurden rund 100 Demonstranten festgenommen und 29 von ihnen unter Anklage gestellt, darunter auch drei Jugendliche im Alter von weniger als 18 Jahren. Gegen drei Griechen sowie vier Staatsbürger Spaniens, Syriens und Großbritanniens erhoben die Behörden Anklage wegen Waffenbesitzes (Hämmer und Sprengsätze) und hielten sie bis zum 26. November in Untersuchungshaft. Erst unter dem Druck internationaler Proteste ließen sie alle sieben gegen Kaution wieder auf freien Fuß. Vier der Häftlinge sollen bei ihrer Festnahme und im Polizeigewahrsam misshandelt worden sein. Es bestand überdies der Verdacht, dass zumindest gegen einen der Festgenommenen – den Briten Simon Chapman – auf der Grundlage konstruierter Beweise Anklage ergangen ist.

Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung

Gazmend Kapllani, ein Journalist und Menschenrechtsaktivist aus Albanien, drohte im März ausgewiesen zu werden, nachdem die Behörden seinen Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung mit der Begründung abgelehnt hatten, er stelle »eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit« dar. Der seit 1991 in Griechenland lebende Gazmend Kapllani hat sich als Vorsitzender des albanischen Migrantenforums gegen Rassismus und für die Rechte von Einwanderern engagiert. Zum Zeitpunkt seiner drohenden Abschiebung studierte er als Stipendiat an der Athener Panteion-Universität. Nachdem Menschenrechtsorganisationen vehement gegen seine geplante Ausweisung protestiert hatten, wurde seine Aufenthaltsgenehmigung schließlich doch verlängert.

Angehörige der Roma und Flüchtlinge

Griechische und europäische Menschenrechtsorganisationen reichten bei Polizei, Justiz und Regierung wie auch bei zwischenstaatlichen Organisationen eine Vielzahl von Beschwerden gegen Menschenrechtsverletzungen an Angehörigen der Roma in Griechenland ein.

Im September beschuldigten örtliche Menschenrechtsgruppen die Polizei von Argostoli, in den zurückliegenden vier Jahren wiederholt gegen die Rechte von Roma verstoßen zu haben. Zu den von ihnen dokumentierten Übergriffen zählten willkürliche und diskriminierende Festnahmen, Misshandlungen im Polizeigewahrsam, die Erpressung von Aussagen unter Nötigung sowie Beweisfälschung und -manipulation.

Ebenfalls im September sah sich die Regierung mit Vorwürfen konfrontiert, nicht dafür Sorge getragen zu haben, dass eine Roma-Siedlung in Spata an die Wasser- und Stromversorgung angeschlossen wird. Dorthin waren drei Jahre zuvor 22 Roma-Familien zwangsweise umgesiedelt worden. Die örtlichen Behörden unterließen es zudem, ihre Zusage einzulösen, einen Bus bereitzustellen, damit die Roma-Kinder zur Schule gelangen können.

Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) übte im Mai Kritik an der Umsetzung von Rechtsvorschriften im Asyl- und Einwanderungsbereich. Insbesondere bemängelte er den erschwerten Zugang zum Asylverfahren, die unzureichende Bereitstellung von Wohnraum für Asylbewerber, die geringe Anerkennungsquote sowie ausbleibende Maßnahmen, um die soziale Grundsicherung von Flüchtlingen zu gewährleisten und ihre gesellschaftliche Integration zu fördern. Anlass zur Sorge gab dem UNHCR ferner ein zwischen Griechenland und der Türkei im Jahr 2002 unterzeichnetes Protokoll über die gegenseitige Rückführung von Migranten aus Drittstaaten.

In mehreren Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende – darunter ehemalige Gefängnisgebäude – herrschten infolge von Überbelegung extrem beengte Verhältnisse.

Im Juli musste eine Gruppe von 24 Asylsuchenden, unter ihn ein sieben Monate altes Kleinkind, fünf Tage lang in einer befestigten Anlage nahe dem Hafen der Insel Mytilini unter freiem Himmel zubringen. Die Gruppe war nach Beschwerden von Anwohnern aus einer Einwanderungshafteinrichtung – einem ehemaligen Gefängnis – dorthin verlegt worden. In den ersten Tagen stellten die Behörden den Flüchtlingen weder ausreichend Wasser zur Verfügung, noch sorgten sie für ihre medizinische Versorgung. Örtliche Menschenrechtsorganisationen wurden nicht zu ihnen vorgelassen.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

26 Personen wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen abgesprochen. Zehn von ihnen, die ihre Ablehnung des Militärdienstes mit ihren religiösen Überzeugungen begründet hatten, wurden nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, oder ihnen wurde dieser Status wieder entzogen. Vier Zeugen Jehovas scheiterten mit ihren Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung, weil sie infolge mangelnder Kooperation seitens der Behörden die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig hatten einreichen können oder andere verfahrensrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt hatten. Drei bereits als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannten Zeugen Jehovas wurde dieser Status wegen militärischen Ungehorsams oder disziplinarischer Vergehen wieder entzogen. Die Anträge von zwei weiteren Zeugen Jehovas wurden mit der Begründung abgewiesen, dass sie vor ihrem Beitritt zu den Zeugen Jehovas und ihrer Einwanderung nach Griechenland in anderen Staaten ihrer Wehrdienstpflicht nachgekommen waren. Den Antrag eines evangelischen Christen verwarfen die Behörden unter Hinweis darauf, dass die volle Ableistung des Militärdienstes mit seinem Glauben durchaus vereinbar sei.

Die gegen den Zeugen Jehovas Alexandros Evtousenko wegen Kriegsdienstverweigerung erhobene Anklage des militärischen Ungehorsams wurde im September zurückgezogen, nachdem ein Gericht in Thessaloniki entschieden hatte, dass er nicht wegen ein und desselben Vergehens zweimal strafrechtlich belangt werden dürfe. Lazaros Petromeldis wurde hingegen von einem Gericht in Athen wegen »Gehorsamsverweigerung« zu 20 Monaten Haft verurteilt.

Die lange Dauer des Zivildienstes in Griechenland hatte nach wie vor Strafcharakter. Diesem Missstand würde auch ein in Vorbereitung befindliches Gesetz keine Abhilfe schaffen, dessen Entwurf vorsah, dass Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen einen doppelt so langen Dienst wie Wehrpflichtige ableisten müssen.

Bericht von amnesty international

Greece: To be in the army or choosing not to be – The continuous harassment of conscientious objectors (ai-Index: EUR 25/003/2003)

amnesty international

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