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Jahresbericht 2006

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005

KUBA

Amtliche Bezeichnung: Republik Kuba
Staats- und Regierungschef: Fidel Castro Ruz
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Gerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet


     
Die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Im Berichtsjahr waren annähernd 70 gewaltlose politische Gefangene inhaftiert. Das US-Embargo hatte nach wie vor negative Auswirkungen auf die umfassende Wahrnehmung der Menschenrechte in Kuba. Die wirtschaftliche Lage verschlechterte sich. Unterdessen war die Regierung bemüht, privates Unternehmertum zu unterbinden. Todesurteile wurden im Berichtsjahr nicht vollstreckt, doch saßen in den Todestrakten weiterhin mehr als 30 Gefangene ein.

Hintergrundinformationen

Von internationaler Seite wurde zunehmend Besorgnis über ausbleibende Verbesserungen auf dem Gebiet der bürgerlichen und politischen Rechte geäußert. Im April verurteilte der UN-Menschenrechtsausschuss nach einer stark von politischen Interessen geleiteten Debatte ein weiteres Mal die Menschenrechtslage in Kuba.

Die Regierung unterwarf kritische Stimmen nach wie vor einer sehr strengen Kontrolle und nahm eine Reihe von Menschenrechtsverteidigern und politischen Dissidenten fest. Trotz dieser Repressionen gelang es der Versammlung zur Förderung der Zivilgesellschaft (Asamblea para promover la Sociedad Civil), einem Zusammenschluss von über 350 unabhängigen, nichtstaatlichen Organisationen, im Mai ein im Land bislang beispielloses Dissidententreffen zu veranstalten.

Die Behörden starteten eine mit Nachdruck betriebene Kampagne, um gegen nicht genehmigte wirtschaftliche Aktivitäten und weit verbreitete Korruption im staatlichen Sektor vorzugehen.

Gewaltlose politische Gefangene

Erneut wurden Menschen als gewaltlose politische Gefangene in Haft genommen und wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einige gewaltlose politische Gefangene kamen aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft frei.

René Gómez Manzano und Julio César López Rodríguez wurden am 22. Juli nach der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration gegen die Regierung in der Hauptstadt Havanna zusammen mit weiteren Personen festgenommen. René Gómez Manzano, ein Mitglied der Versammlung zur Förderung der Zivilgesellschaft, und acht mit ihm festgenommene Personen blieben in Untersuchungshaft. Bis Jahresende war noch kein Prozess gegen sie eröffnet worden.

Am 13. Juli kam es zur Festnahme von etwa 20 Personen, die an einer friedlichen Kundgebung in Havanna teilnahmen. Sie hatten der Katastrophe des 1994 gesunkenen Schleppkahns »13 de Marzo« gedacht, bei der 35 Personen ihr Leben verloren hatten. Ihr Boot war damals Berichten zufolge bei einem Fluchtversuch aus Kuba von einem Schiff der Behörden gerammt worden. Sechs der bei der Gedenkveranstaltung Festgenommenen verblieben ohne Anklageerhebung in Haft, einer von ihnen erhielt wegen seiner »zu Straftaten neigenden Gefährlichkeit« (»peligrosidad predelictiva«) eine einjährige Freiheitsstrafe. Laut Definition dieses Tatbestands handelte es sich dabei um die »besondere Neigung einer Person, Straftaten zu begehen, was sich in einem Verhalten offenbart, das offenkundig im Gegensatz zu den Normen der sozialistischen Sittlichkeit steht«.

Dem 2003 zu 20 Jahren Haft verurteilten gewaltlosen politischen Gefangenen Mario Enrique Mayo Hernández gewährten die Behörden am 1. Dezember aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung, die an Auflagen geknüpft war.

Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit

Menschenrechtsverteidiger, politische Dissidenten und Gewerkschafter wurden im Jahr 2005 drangsaliert und eingeschüchtert. Solche Übergriffe wurden oftmals von den schnellen Eingreifbrigaden (Brigadas de respuesta rápida) begangen – faktisch staatlich organisierte Gruppen, die nach vorliegenden Meldungen in geheimer Absprache mit Angehörigen der Sicherheitskräfte agierten.

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden erneut massiv beschnitten. Alle zugelassenen Medien unterstanden der Kontrolle der Regierung, während unabhängige Medien verboten blieben. Unabhängige Journalisten mussten mit Einschüchterungen, Schikanen und Inhaftierung rechnen, wenn sie Artikel im Ausland veröffentlichten. Menschenrechtsverteidigern drohten ebenfalls Repressalien sowie politisch motivierte und willkürliche Festnahmen.

Gesetze über Verleumdung, Vergehen gegen die nationale Sicherheit sowie Störung der öffentlichen Ordnung, die zur Festnahme und Inhaftierung von Journalisten herangezogen wurden, liefen internationalen Standards zuwider. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen saßen bei Jahresende 24 Journalisten in dem Inselstaat im Gefängnis.

Der unabhängige Journalist Oscar Mario González Pérez wurde am 22. Juni festgenommen, nachdem er über eine Demonstration berichtet hatte. Ende 2005 war er immer noch ohne Anklageerhebung in Haft.

Dissidenten, die beabsichtigten, ins Ausland zu reisen, mussten nach wie vor mit Restriktionen rechnen.

Miguel Sigler Amaya, ein Mitglied der inoffiziellen Alternativen Bewegung, wurde am internationalen Flughafen von Havanna festgenommen, als er mit seiner Familie ein Flugzeug in Richtung USA besteigen wollte. Die Festnahme erfolgte, obwohl sie alle über gültige Ausreisevisa als politische Flüchtlinge verfügten. Der Regimekritiker und seine Familie kamen einige Tage später frei und konnten Kuba schließlich am 5. Oktober verlassen. Die Brüder von Miguel Sigler Amayas, Guido und Ariel, verbüßten hingegen weiterhin eine 20- beziehungsweise 25-jährige Haftstrafe als gewaltlose politische Gefangene.

Eine Gruppierung weiblicher Angehöriger von Gefangenen namens Damen in Weiß (Damas de Blanco), die seit März 2003 jeden Sonntag in einem Protestmarsch die Freilassung ihrer Ehemänner, Brüder und Söhne gefordert hatte, erhielt im Dezember keine Ausreisegenehmigung, um in Straßburg den vom Europäischen Parlament verliehenen Sacharow-Preis für geistige Freiheit in Empfang nehmen zu können.

Bericht von amnesty international

Cuba: Prisoners of conscience – 71 longing for freedom (ai-Index AMR 25/002/2005)

amnesty international

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