suchen / sitemap / kontakt / shop
suchen  

Urgent Action

UA-Nr: UA-068/2007
AI-Index: AFR 54/010/2007
Datum: 03/16/2007

TODESSTRAFE / RECHTSLAGE

Sudan:

Frau Sadia Idriss Fadul, 22 Jahre
Frau Amouna Abdallah Daldoum, 23 Jahre

Sadia Idriss Fadul und Amouna Abdallah Daldoum, die beide aus der Region Darfur im Westen des Sudan stammen, sind wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt worden. Das Todesurteil kann jederzeit vollstreckt werden.

Sadia Idriss Fadul, die der ethnischen Gruppe der Fur angehört, wurde am 13. Februar 2007 zum Tod durch Steinigung verurteilt. Amouna Abdallah Daldoum, eine Angehörige der Volksgruppe der Tama, erhielt am 6. März 2006 ihr Todesurteil. Beide Frauen waren von einem Strafgericht in der Provinz Managil im Bundesstaat Gazira des Ehebruchs für schuldig befunden worden. Berichten zufolge hatten die Frauen während des Gerichtsverfahrens keinen Rechtsanwalt und konnten sich auch nicht selbst verteidigen, weil sie nur die jeweilige Sprache ihrer ethnischen Gruppe beherrschen. Der Prozess wurde auf Arabisch geführt, ohne dass man den Frauen Dolmetscher zur Verfügung gestellt hatte. Bislang haben die Frauen keine Rechtsmittel gegen die Todesurteile eingelegt.

Die beiden Verurteilten sind verheiratet und haben Kinder. Gegenwärtig befinden sie sich im Frauengefängnis von Wad Madani im Bundesstaat Gazira. Sadia Idriss Fadul hat eines ihrer Kinder bei sich im Gefängnis.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das sudanesische Strafgesetzbuch, das sich auf die Interpretation des traditionellen islamischen Rechts der Scharia gründet, sieht Strafen wie Auspeitschungen, Zwangsamputationen, Tod durch den Strang und Tod durch Steinigung vor. amnesty international wendet sich ungeachtet der ideologischen oder religiösen Ausrichtung eines Staates in allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Ebenso wendet sich die Organisation vorbehaltlos gegen Folter und andere Formen einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe. Nach Ansicht von amnesty international sind die im sudanesischen Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, welche gegen internationale Rechtsnormen und insbesondere gegen die vom Sudan eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen.

Sadia Idriss Fadul und Amouna Abdallah Daldoum wurden auf der Grundlage von § 146 des sudanesischen Strafgesetzbuches verurteilt, in dem es heißt, dass jeder, der wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs schuldig befunden wird, mit dem Tod durch Steinigung (wenn der Täter bzw. die Täterin verheiratet ist) bzw. 100 Peitschenhiebe (wenn der Täter/die Täterin nicht verheiratet ist) bestraft wird.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • sich angesichts der Berichte bestürzt zeigen, denen zufolge Sadia Idriss Fadul und Amouna Abdallah Daldoum zum Tod durch Steinigung verurteilt worden sind;
  • sich besorgt darüber äußern, dass die Todesurteile nach einem unfairen Prozess verhängt wurden, in dem die Frauen keinen Rechtsbeistand und keinen Dolmetscher hatten;
  • Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Sadia Idriss Fadul eines ihrer Kinder bei sich im Gefängnis hat;
  • darlegen, dass amnesty international die Todesstrafe vorbehaltlos ablehnt, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt;
  • die Behörden auffordern, dafür zu sorgen, dass die gegen Sadia Idriss Fadul und Amouna Abdallah Daldoum verhängten Todesurteile nicht vollstreckt werden.

APPELLE AN:

Mr Ali Mohammed Ali al-Mardi, Minister of Justice, Ministry of Justice, PO Box 302, Khartoum, SUDAN (Justizminister – korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 249) 1837 70883

Staff Lieutenant General Abdel Rahman Sir Al Khatum, Governor of Khartoum State, Khartoum State, SUDAN (Gouverneur von Khartoum – korrekte Anrede: Dear Governor)
Telefax: (00 249) 1837 70143

KOPIEN AN:

Dr Abdel Moneim Osman Taha, Rapporteur, Advisory Council for Human Rights, Khartoum, SUDAN (Menschenrechtsbeauftragter der Regierung)
E-Mail: human_rights_sudan@hotmail.com

Kanzlei der Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. April 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:

- expressing deep concern that Sadia Idriss Fadul and Amouna Abdallah Daldoum are at risk of being stoned to death;

- expressing concern at reports that this sentence was imposed after a trial at which the women had no legal representation and no translation of the legal proceedings into their languages;

- expressing concern that one of Sadia Idriss Fadul has one of her children with her in prison;

- noting that Amnesty International opposes the death penalty unconditionally in any circumstances;

- calling on the authorities not to carry out the death sentence imposed on Sadia Idriss Fadul and Amouna Abdallah Daldoum.

amnesty international

Zurück Druckversion

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36
Spendenkonto: 80 90 100 - Bank für Sozialwirtschaft - BLZ 370 205 00

E-mail:ua-de@amnesty.de