Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003
KUBA
Amtliche Bezeichnung: Republik Kuba
Staats- und Regierungschef: Fidel Castro Ruiz
Todesstrafe: nicht abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet
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Im Berichtszeitraum war eine gravierende Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Kuba zu verzeichnen. Mitte März schritten die dortigen Behörden in beispielloser Weise gegen die Dissidentenbewegung ein. 75 langjährige Aktivisten wurden festgenommen und nach unfairen Gerichtsverfahren zu Freiheitsstrafen von bis zu 28 Jahren verurteilt. Es handelte sich bei ihnen ausnahmslos um gewaltlose politische Gefangene. Im April exekutierte ein Erschießungskommando drei wegen ihrer Beteiligung an einer Entführung verurteilte Männer und setzte damit einem dreijährigen inoffiziellen Hinrichtungsmoratorium ein Ende. Die Kritik der internationalen Gemeinschaft, darunter auch Länder und Personen, die die kubanische Regierung in der Vergangenheit unterstützt hatten, wurde lauter. Die Behörden versuchten, ihr Vorgehen als unumgängliche Reaktion auf die von den USA ausgehende Bedrohung der nationalen Sicherheit zu rechtfertigen. Das anhaltende Handelsembargo der USA und damit zusammenhängende Maßnahmen trugen zu einem Klima der Missachtung grundlegender Rechte der kubanischen Bevölkerung bei.
Gewaltlose politische Gefangene
Ende des Berichtszeitraums befanden sich in Kuba 84 gewaltlose politische Gefangene in Haft, sieben von ihnen warteten auf ihre Gerichtsverfahren.
Repressionswelle gegen Dissidenten im März
Im März ließ die Regierung im Zuge drastischer Maßnahmen nahezu die gesamte Führungsspitze der Dissidentenbewegung, unter ihnen Lehrer, Buchhändler, Journalisten, medizinisches Personal sowie politische und Menschenrechtsaktivisten, festnehmen. Von der Verhaftungswelle verschont blieben lediglich einige wenige bekannte Regimekritiker.
Die Häftlinge wurden umgehend vor Gericht gebracht und in unfairen Schnellverfahren abgeurteilt, zumeist unter der Anklage nach Artikel 91 des kubanischen Strafgesetzbuchs wegen »Straftaten gegen die Unabhängigkeit oder territoriale Integrität des Staates« oder auf der Grundlage des erstmals angewendeten Gesetzes zur Verteidigung der Nationalen Unabhängigkeit und Wirtschaft Kubas. Dieses Gesetz sieht langjährige Haftstrafen gegen Personen vor, die der Unterstützung der kubafeindlichen Politik der USA überführt werden. Die Dissidenten wurden beispielsweise für schuldig befunden, dem von den USA finanzierten Rundfunksender Radio Martí Interviews gegeben zu haben, Materialien oder Gelder angenommen zu haben, die angeblich von der US-Regierung stammten, oder Kontakte zu Bediensteten der US-amerikanischen Interessenvertretung in Havanna unterhalten zu haben, der die kubanischen Behörden subversives und provokatives Verhalten zur Last legte. Bis Ende des Berichtszeitraums hatte der Oberste Volksgerichtshof sämtliche Urteile ratifiziert, womit die nach kubanischem Recht vorgesehenen Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren. Nach eingehender Prüfung der gegen die 75 Personen vorgelegten Beweise kam amnesty international zu dem Schluss, dass es sich bei ihnen allen um gewaltlose politische Gefangene handelte.
Im Berichtszeitraum wurde Marcelo López Bañobre, Mitglied der Kubanischen Kommission für Menschenrechte und Nationale Versöhnung (Comisión Cubana de Derechos Humanos y Reconciliación Nacional), zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Behörden hatten ihn unter anderem beschuldigt, »Informationen an internationale Organisationen wie amnesty international weitergegeben zu haben«.
Besorgnis erregender Gesundheitszustand
Nach wie vor gab der Gesundheitszustand zahlreicher gewaltloser politischer Gefangener Anlass zu Besorgnis. Manche von ihnen erhielten dem Vernehmen nach keinen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und wurden unter harten Bedingungen in Gewahrsam gehalten. Die Kontakte zu ihren Familienangehörigen waren beschränkt, da viele Gefangene in von ihren Wohnorten weit entfernten Haftanstalten festgehalten wurden.
Der 56-jährige Roberto de Miranda Hernández beispielsweise soll im behördlichen Gewahrsam einen Herzanfall erlitten und unter Herzbeschwerden und Magenkrebs gelitten haben. Auch der Gesundheitszustand des 63-jährigen Oscar Manuel Espinosa Chepe verschlechterte sich nach seiner Festnahme, weshalb eine Lebertransplantation unumgänglich sein könnte. Die Familien der beiden Männer erhoben den Vorwurf, dass sich ihre Leiden aufgrund der Haftbedingungen verschlimmert haben.
Freilassungen
Im Laufe des Berichtsjahres ließen die Behörden einige wenige gewaltlose politische Gefangene aus der Haft frei.
Am 11. Oktober beispielsweise wurden Yosvany Aguilar Camejo, José Aguilar Hernández und Carlos Oquendo Rodríguez nach 20-monatiger Haft auf freien Fuß gesetzt. Als Einziger der drei Männer war der Letztgenannte vor Gericht gebracht und rechtskräftig verurteilt worden.
Im November kam der wegen »ungebührlichen Verhaltens« gegenüber Präsident Fidel Castro und Vize-Präsident Carlos Lage zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilte Bernardo Arévalo Padrón aus der Haft frei.
Eddy Alfredo Mena González, der im Jahr 2000 wegen »ungebührlichen Verhaltens« und »Störung der öffentlichen Ordnung« zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, wurde im Berichtszeitraum gleichfalls auf freien Fuß gesetzt.
Wiederaufnahme von Hinrichtungen
Am 11. April beendete ein Exekutionskommando mit der Erschießung von Lorenzo Enrique Copello Castillo, Bárbaro Leodán Sevilla García und Jorge Luis Martínez Isaac das dreijährige inoffizielle Hinrichtungsmoratorium. Die Männer hatten sich unter einer Gruppe von Personen befunden, die wegen der ohne Blutvergießen zu Ende gegangenen Entführung eines kubanischen Fährschiffs mit etlichen Dutzend Fahrgästen an Bord verurteilt worden waren. Ihr Prozess auf der Grundlage von »Anti-Terrorismus«-Gesetzen und die Berufungsanhörungen hatten innerhalb von nur einer Woche stattgefunden, was erhebliche Zweifel an der Fairness ihres Gerichtsverfahrens begründete. Nach Meinung von Staatschef Castro waren die Hinrichtungen notwendig gewesen, um Entführungen ein Ende zu setzen und der zunehmenden Abwanderung kubanischer Staatsangehöriger in die USA Einhalt zu gebieten. Ende des Berichtszeitraums befanden sich rund 50 zum Tode verurteilte Personen in Haft.
Die Internationale Gemeinschaft
Die Vereinten Nationen
In einer im April verabschiedeten Resolution forderte die UN-Menschenrechtskommission die kubanische Regierung auf, sich bei der Wahrung der bürgerlichen, wirtschaftlichen und politischen Rechte um vergleichbare Fortschritte zu bemühen wie im Falle der sozialen Rechte. Die Kommission richtete darüber hinaus den Appell an die Behörden, den Besuch der persönlichen Kuba-Beauftragten des UN-Hochkommissars für Menschenrechte zuzulassen. Die kubanische Regierung ließ daraufhin verlauten, dass man das Mandat der Resolution nicht akzeptiere und der Beauftragten des UN-Menschenrechtskommissars die Einreise auf die Insel verweigern werde.
Im November rief die UN-Generalversammlung zum 12. Mal in Folge die USA auf, ihr Embargo gegen Kuba aufzuheben.
Beziehungen zu den USA
Im März verschärfte die US-Regierung die Vorschriften für Reisen von Florida nach Kuba.
Die kubanische Regierung verwahrte sich in scharfen Protesten gegen die Ausweisung von 14 Diplomaten aus dem US-Bundesstaat Florida wegen angeblich »unangebrachter Aktivitäten«. Sie protestierte ferner gegen die Aufnahme von Kuba in den von den US-Behörden alljährlich erstellten Bericht über Menschenhandel und gegen die neuerlichen Behauptungen der USA, dass Kuba ein Biowaffenprogramm unterhalte.
Im August wurden zwölf vermeintliche Bootsentführer zwangsweise aus den USA nach Kuba zurückgeführt. Diese Entscheidung stieß auf Kritik der im US-Exil lebenden kubanischen Gemeinschaft und von Jeb Bush, dem Gouverneur von Florida. Im Zuge von Maßnahmen, die manche Beobachter als Reaktion auf die kritischen Äußerungen werteten, kündigte die Bush-Administration die Einsetzung einer Kommission für den Übergang Kubas zur Demokratie sowie Verbesserungen bei der Ausstrahlung von Rundfunksendungen und dem Vertrieb von Druckschriften nach Kuba an. Im Oktober gab die US-Behörde für Internationale Entwicklung bekannt, dass sie ihre Unterstützung für Dissidenten in Kuba verstärken werde.
Beziehungen zur Europäischen Union
Nur wenige Tage vor dem harten Durchgreifen gegen die Dissidentenbewegung im März hatte die Europäische Union ihre erste Vertretung auf Kuba eröffnet. Im April, Juni und Juli verurteilte sie das Vorgehen der kubanischen Behörden. Im Juni kündigte die Gemeinschaft eine Reihe von Maßnahmen aus Protest gegen die Repressionswelle vom März an, beispielsweise ihre Absicht, Dissidenten anlässlich von Nationalfeiertagen einzuladen und hochrangige diplomatische und kulturelle Kontakte bei gleichzeitiger Beibehaltung der wirtschaftlichen Beziehungen abzubauen. Im Gegenzug stellten sich Fidel Castro und sein Bruder Raul Castro, erster Vizepräsident und Minister der Revolutionären Streitkräfte, an die Spitze von Demonstrationen gegen die Botschaften Spaniens und Italiens, die sie als Drahtzieher der Maßnahmen beschuldigten, und kündigten eine Vereinbarung, auf deren Grundlage das spanische Kulturzentrum in Havanna errichtet worden war. Im August ließ Kuba die Europäische Union in einem Schreiben wissen, man lehne die an die Entwicklungshilfe geknüpfte Auflage menschenrechtsrelevanter Verbesserungen im Lande ab und werde deshalb künftig keine Hilfen mehr von der Gemeinschaft oder ihren Mitgliedstaaten annehmen. Die EU bedauerte diese Entscheidung, bekräftigte jedoch neuerlich ihre Verpflichtung, der kubanischen Bevölkerung Unterstützung zuteil werden zu lassen, und rief die USA auf, ihr Embargo gegen Kuba umgehend aufzuheben.
Die Dissidentenbewegung
Nach der Festnahme ihrer Aktivisten stellte die Dissidentenbewegung ihre Aktivitäten ein. Im April trat im Zuge von Gerichtsverfahren zutage, dass zwölf Staatssicherheitsbeamte die Dissidentenbewegung zum Teil schon seit Jahren unterwandert hatten. Diese Information galt neben der Veröffentlichung zweier Bücher über angebliche Aktivitäten der Staatssicherheit innerhalb der Oppositionsbewegung als Versuch, Verdächtigungen und Misstrauen unter den noch auf freiem Fuß befindlichen Dissidenten zu säen.
Im Oktober übergab Oswaldo Payá Sardiñas, Vorsitzender der inoffiziellen politischen Gruppe Christliche Befreiungsbewegung (Movimiento Cristiano Liberación), der Nationalversammlung im Rahmen der ersten großen Aktion der Opposition nach der Repressionswelle vom März mehr als 14 000 neue Unterschriften für das Varela-Projekt, eine Initiative für ein Referendum über grundlegende Freiheitsrechte. Im Januar hatte der Verfassungs- und Rechtsausschuss des kubanischen Parlaments die Initiative für verfassungswidrig erklärt. Im Dezember trat Oswaldo Payá mit einem nationalen Plan für den Übergang zur Demokratie als Diskussionsgrundlage an die Öffentlichkeit.
Nach wie vor sahen sich die prominentesten Vertreter der Dissidentenbewegung Beschränkungen bei Auslandsreisen ausgesetzt. Im Juni beispielsweise untersagten die Behörden Elizardo Sánchez Santacruz, Vladimiro Roca Antunez, Manuel Cuesta Morúa und Oswaldo Payá Sardinas die Ausreise nach Italien und verhinderten damit ihre Teilnahme an einem von einer dortigen politischen Partei veranstalteten Seminar über die demokratische Oppositionsbewegung auf Kuba. Im Juli verweigerten sie Vladimiro Roca die Ausreise, der in Mexiko als Beobachter an den dortigen Parlamentswahlen teilnehmen wollte; Oswaldo Payá, den das Europaparlament zu einer seiner Sitzungen eingeladen hatte, durfte Kuba gleichfalls nicht verlassen.
Berichte und Missionen von amnesty international
Berichte
Cuba: Continued detentions following mass arrests in February and December 2002 (ai-Index: AMR 25/001/2003)
Cuba: Massive crack-down on dissent (ai-Index: AMR 25/008/2003)
Cuba: »Essential measures«? Human rights crack-down in the name of security (ai-Index: AMR 25/017/2003)
Cuba: Ongoing repercussions of the crack-down (ai-Index: AMR 25/035/2003)
Missionen
Vertretern von amnesty international war zuletzt 1988 die Einreise nach Kuba gestattet worden. Auf im Berichtszeitraum von der Organisation wiederholt gestellte Besuchsanträge erfolgte seitens der Regierung keinerlei Reaktion.