DEUTSCHLAND / GUANTANAMO
ai begrüßt Urteil zugunsten von Murat Kurnaz
Berlin, 30. November 2005 - amnesty international (ai) begrüßt die Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts im Fall "Murat Kurnaz". Nach dem Urteil hat der im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftierte Bremer Bürger mit türkischer Staatsangehörigkeit seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis durch seinen unfreiwilligen Aufenthalt in Guantánamo nicht verwirkt. "Wir freuen uns sehr, dass das Gericht die Entscheidung von Bremens Innensenator Thomas Röwekamp korrigiert hat", sagte Ferdinand Muggenthaler, Guantánamo-Experte der deutschen ai-Sektion. "Damit ist klar gestellt, dass die illegale Inhaftierung in Guantánamo in Deutschland nicht nachträglich legitimiert wird."
Die Bremer Innenbehörde hatte Kurnaz Aufenthaltserlaubnis für erloschen erklärt, weil dieser sich länger als sechs Monate im Ausland aufhielt, ohne eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies war ihm verständlicherweise von Guantánamo aus nicht möglich.
Der 22jährige Kurnaz ist in Bremen geboren und aufgewachsen, jedoch türkischer Staatsbürger. Im Oktober 2001 reiste er nach Pakistan. Dort wurde er als angebliches Al Qaida-Mitglied festgenommen. Seit Anfang 2002 wird er in Guantánamo festgehalten – ohne Anklage, ohne Gerichtsurteil, abgeschnitten von der Außenwelt. Der US-Militärgeheimdienst hat mittlerweile eingeräumt, dass es keine Hinweise auf eine terroristische Betätigung von Kurnaz gibt.
Nach Aussage des US-Anwalts Prof. Baher Azmy, der Kurnaz bisher drei Mal in Guantánamo besuchen konnte, ist dieser in US-Gefangenschaft gefoltert und schwer misshandelt worden.
Weitere Informationen zum Fall Murat Kurnaz und dem Engagement von amnesty international finden Sie hier: http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/KA2005018
ai-Dossier "Folter ist Terror"
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