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Jahresbericht 2004

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003

MADAGASKAR

Amtliche Bezeichnung: Republik Madagaskar
Staatsoberhaupt: Marc Ravalomanana
Regierungschef: Jacques Sylla
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet

Nach der politischen Krise des Jahres 2002 stabilisierte sich die Sicherheitslage landesweit. Obwohl sich die Regierung wiederholt zu den Menschenrechten bekannte, waren die rechtlichen Verfahren gegen Personen, die mit der vorherigen Regierung in Verbindung gebracht wurden, oft nicht fair. Dies galt auch für Personen, die im Verdacht standen, während der Krise im Jahr 2002 Verstöße gegen die Menschenrechte begangen zu haben. Die lange Dauer der Untersuchungshaft in Kombination mit harten Haftbedingungen höhlten die Rechte von Gefangenen noch mehr aus. Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit mehrmals ein.

Hintergrundinformationen

Nachdem sie bei den Parlamentswahlen im Dezember 2002 die absolute Mehrheit errungen hatte, dominierte die Partei von Präsident Ravalomanana »Ich liebe Madagaskar« (Tiako I Madagasikara – TIM) die politische Szene. Einige Parteien, welche die TIM 2002 als Teil des Koalitionsbündnisses Komitee für die Unterstützung von Marc Ravalomanana unterstützt hatten, gingen wieder in die Opposition.

Im März bezichtigte die Regierung amnesty international der politischen Parteilichkeit und wies die Feststellung der Organisation zurück, dass während des politischen Konflikts im Jahr 2002 beide Seiten gegen die Menschenrechte verstoßen hätten. Zu den von amnesty international dokumentierten Fällen gab die Regierung keine fundierte Stellungnahme ab.

Nach Verhandlungen zwischen Senat und Parlament verkündete Präsident Ravalomanana im Dezember eine Amnestie für Personen, »die im Zuge der politischen Krise des Jahres 2002 Straftaten begangen haben«. Amnestiert wurden sämtliche zu weniger als dreijährigen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene, nicht jedoch die für Mord, Folterungen oder Korruption Verantwortlichen.

Im März legte Madagaskar dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einen Bericht vor, der bereits seit 1998 fällig war. Der Ausschuss sprach Probleme in Bezug auf die Überwachung der Rechte des Kindes, den Kampf gegen Kinderarbeit und die Reform der Jugendgerichtsbarkeit an. Er empfahl dringend, die Untersuchungshaft zu verkürzen und die Haftbedingungen zu verbessern.

Die Regierung sicherte zu, durch die Bereitstellung von Mitteln für Aufklärungsmaßnahmen und infrastrukturelle Verbesserungen das HIV/Aids-Problem angehen zu wollen. Einige Parlamentsabgeordnete sprachen sich für die Abschaffung der Todesstrafe aus.

Trotz eines Regierungsprogramms zur Bekämpfung der Armut gab die Lage im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte nach wie vor Anlass zu großer Sorge. Madegassische und internationale Hilfsorganisationen verteilten im Südosten des Landes Nahrungsmittel, um die chronische Hungersnot zu bekämpfen.

Verantwortung für Menschenrechtsverstöße

Vorwürfe, denen zufolge vermeintliche Anhänger von Expräsident Didier Ratsiraka während der politischen Krise 2002 von Soldaten oder Anhängern der Regierung Ravalomanana gefoltert worden waren, zogen keine Ermittlungen nach sich. Dazu gehörten Fälle wie die von Venance Raharimanana und Said Ibrahim, die erklärten, sie seien nach ihrer Festnahme in Mahajanga im Juni 2002 gefoltert worden.

Oberstleutnant Assolant Coutiti, der unter der Regierung Ratsiraka in der Armee gedient hatte, wurde der »vorsätzlichen Körperverletzung« an den Zivilisten François Xavier Rakotoarisoa und Ali Sarety für schuldig befunden und zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Männer waren während der Krise 2002 in Antsiranana und Ambanja im Norden Madagaskars gefoltert worden.

Unfaire Gerichtsverfahren

Im November erklärte der Justizminister, dass in der Hauptstadt Antananarivo 59 Personen wegen Verbrechen während der Krise im Jahr 2002 vor Gericht gestellt worden seien, mindestens 83 Personen noch auf ihren Prozess warteten und 113 weitere wegen Mangels an Beweisen wieder auf freien Fuß gesetzt worden seien. Über die in den Provinzen in Haft befindlichen Gefangenen wurden keine derartigen Angaben gemacht. Die Verfahren schienen internationalen Standards der Fairness nicht entsprochen zu haben.

Das Vorgehen der Justiz gegen den unter anderem wegen Veruntreuung und »Gefährdung der Staatssicherheit« seit Mai 2002 inhaftierten ehemaligen Ministerpräsidenten Tantely Andrianarivo war von zahlreichen Unregelmäßigkeiten geprägt. Im Januar verlegten ihn die Behörden vom Antanimora-Gefängnis in Antananarivo in ein Provinzgefängnis, wovon weder seine Familie noch seine Anwälte vorab in Kenntnis gesetzt wurden. Einige Monate später wurde er wieder in die Hauptstadt gebracht. Seine Verteidiger kritisierten Verfahrensfehler und beantragten, ihn vor das noch zu bildende Obere Gericht zu stellen. Das Verfassungsgericht verfügte hingegen, dass ihm aus Gründen der »öffentlichen Ordnung« der Prozess vor einem normalen Strafgericht zu machen sei. Eine Freilassung gegen Kaution wurde Tantely Andrianarivo verweigert. Im August hieß es, sein Gesundheitszustand verschlechtere sich, und im Dezember wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Prozess gegen ihn begann am 22. Dezember, obwohl die wegen der Verfahrensfehler eingelegten Rechtsmittel noch nicht völlig ausgeschöpft waren und sein Rechtsanwalt erst einen halben Tag vor Beginn der Verhandlungen Akteneinsicht erhalten hatte. Präsident Ravalomanana gab in seiner Neujahrsansprache bekannt, dass er Tantely Andrianarivo erlaubt habe, sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen.

Der ehemalige Staatssekretär für öffentliche Sicherheit, Azaly Ben Marofo, und sein Sohn Antonio wurden im Mai bei ihrer Rückkehr nach Madagaskar verhaftet. Sie befanden sich bereits sechs Tage in Gewahrsam, bevor die Ermittler Zeugen beibrachten, auf deren Aussagen sie die Anklagen gegen die beiden Männer stützen konnten. Diese wurden im August vor Gericht gestellt und wegen »Unterminierung der Sicherheit des Staates« zu jeweils fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Verteidigung kritisierte, dass den Angeklagten im Prozess keine belastenden Beweise vorgehalten worden seien.

Harte Haftbedingungen

Die Haftbedingungen blieben hart und waren vielfach lebensgefährlich. Der Tod von Bernardo Tsano, der im Juli 2002 im Tsiafahy-Gefängnis offenbar wegen der schlechten Haftbedingungen und wegen fehlender medizinischer Einrichtungen gestorben war, wurde nicht untersucht.

Am 24. Oktober erlag Oberstleutnant Norbert Botomora im Krankentrakt des Antanimora-Gefängnisses Berichten zufolge einem Herzanfall. Mithäftlinge erklärten, er habe in der Nacht um Hilfe gebeten, doch hätten sich die Wachen geweigert, den Krankentrakt zu öffnen. Die Behörden gaben an, dies sei dem Wachpersonal nachts aus Sicherheitsgründen verboten. Oberstleutnant Norbert Botomora war wenige Tage zuvor vom Tsiafahy-Gefängnis, in dem es keine medizinischen Einrichtungen gibt, verlegt worden. Vor seinem Tod hatte er mehr als ein Jahr unter der Anklage der »Gefährdung der Staatssicherheit« in Untersuchungshaft verbracht.

Einschränkungen der Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung

Die politische Aktivistin Liva Ramahazomanana wurde im Februar festgenommen, als sie eine nicht genehmigte öffentliche Versammlung abhielt, auf der die Regierung kritisiert wurde. Nachdem vor dem Verteidigungsministerium Granaten entdeckt worden waren, beschuldigten die Behörden sie gemeinsam mit Armeeoffizieren der Beteiligung an einem »Umsturzversuch«. Im Juni wurde Liva Ramahazomanana wegen »Gefährdung der Staatssicherheit« zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Im März kam es bei einer politischen Versammlung in der Stadt Toliara zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften.

Die Sicherheitskräfte verletzten mindestens vier Personen mit Tränengas und Gewehrkolben, schlugen auf Journalisten des Fernsehsenders TV Plus ein und beschlagnahmten ihren Film. Ein Journalist wurde vorübergehend festgenommen. Bei dem Zwischenfall trugen auch zwei Angehörige der Sicherheitskräfte Verletzungen davon.

Rassistisch motivierte Gewalt gegen die ethnische Gruppe der Merina

Unbekannte bewaffnete Männer attackierten in Provinzstädten Angehörige der Volksgruppe der Merina. Die Behörden beschuldigten eine Oppositionspartei, das Komitee für Nationale Versöhnung, Drahtzieher der offenbar politisch motivierten Gewalt zu sein.

Im Oktober wurden einige Händler, die der Volksgruppe der Merina angehörten, nach einer Versammlung der Opposition, bei der es um den Tod in Haft von Oberstleutnant Botomora ging (siehe oben), von Unbekannten schikaniert oder tätlich angegriffen.

Bericht von amnesty international

Madagascar: Former Prime Minister’s trial must respect international standards of fairness (ai-Index: AFR 35/002/2003)


amnesty international

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