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Jahresbericht 1988

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1987

Deutsche Demokratische Republik

In den Gefängnissen des Landes wurde eine größere Anzahl gewaltloser politischer Gefangener festgehalten. Zum überwiegenden Teil handelte es sich dabei um Ausreisewillige, die ent weder versucht hatten, das Land ohne Genehmigung zu verlassen oder um eine solche Genehmigung nachgesucht hatten. Am 17. Juni kündigte der Staatsrat eine allgemeine Amnestie und die Abschaffung der Todesstrafe an. Alle amnesty international bekannten gewaltlosen politischen Gefangenen befanden sich unter den Freigelassenen.

1987 gingen Berichte über etwa 150 Personen ein, bei denen es sich wahrscheinlich um gewaltlose politische Gefangene handelte. Deren tatsächliche Anzahl wurde allerdings weit höher geschätzt. Die Presse berichtete über kein einziges Gerichtsverfahren gegen gewaltlose politische Gefangene. Alle Prozesse, von denen amnesty international nähere Einzelheiten erfuhr, fanden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Andere Faktoren trugen zur Behinderung des Informationsflusses bei, so etwa die Existenz von Gesetzen, die es verbieten, Informationen, auch wenn sie nicht als geheim gekennzeichnet sind, außer Landes zu schicken, sofern dies den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik entgegensteht.

Für Ausreisen aus dem Land, ausgenommen Reisen in andere Staaten des Warschauer Pakts, ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die nur schwer erhältlich ist. Die meisten bekannten gewaltlosen politischen Gefangenen hatten versucht, das Land ohne Ausreisevisa zu verlassen und wurden daraufhin nach Paragraph 213 des Strafgesetzbuchs wegen »ungesetzlichen Grenzübertritts« unter Anklage gestellt und verurteilt. Im Januar 1987 beispielsweise verurteilte ein Gericht Anke Birkenhagen wegen Verletzung von Paragraph 213 zu 20 Monaten Haft. Sie war gemeinsam mit zwei anderen Personen im September 1986 bei dem Versuch, die Grenze zwischen der Tschechoslowakei und der Bundesrepublik Deutschland zu überschreiten, festgenommen und von den tschechischen Behörden an die Deutsche Demokratische Republik ausgeliefert worden. Nach ihrer Freilassung durfte sie im August in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen.

Im September ratifizierte die Deutsche Demokratische Republik die Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter. Mehrere Personen, die sich fortgesetzt um ein Ausreisevisum bemüht hatten, wurden wegen »landesverräterischer Nachrichtenübermittlung« (Paragraph 99 Strafgesetzbuch), »ungesetzlicher Verbindungsaufnahme« (Paragraph 219), »öffentlicher Herabwürdigung« (Paragraph 220) oder »Beeinträchtigung der Tätigkeit staatlicher Organe« (Paragraph 214) verurteilt. Nach Ansicht von amnesty international finden diese Gesetze gegen Personen Anwendung, die friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen. So wurden beispielsweise Wilfried und Barbara Mau im Dezember 1986 nach mehreren erfolglosen Ausreiseanträgen festgenommen und im Mai 1987 gemäß Paragraph 99 des Strafgesetzbuchs zu Haftstrafen von dreieinhalb bzw. zwei Jahren verurteilt. Dieser Paragraph verbietet es, auch nicht der Geheimhaltung unterliegende Informationen an ausländische Organisationen zu übermitteln, wenn dies »zum Nachteil der Interessen« der Deutschen Demokratischen Republik geschieht. Aus dem Wortlaut der Anklage wird deutlich, daß man die beiden verdächtigte, Personen außerhalb des Landes über ihre Bemühungen, die Deutsche Demokratische Republik auf legalem Weg zu verlassen, in Kenntnis gesetzt zu haben.

Zu einer Gruppe anderer gewaltloser politischer Gefangener gehörte Thomas Wiener, ein Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Er wurde im November 1986 festgenommen und einen Monat später nach Paragraph 256 des Strafgesetzbuchs wegen »Verweigerung des Wehrdienstes« zu 20 Monaten Haft verurteilt. Da in der Deutschen Demokratischen Republik kein ziviler Ersatzdienst vorgesehen ist, betrachtet amnesty international alle dort inhaftierten Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen als gewaltlose politische Gefangene. Im Juli kündigte der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik eine allgemeine Amnestie an. In dem Beschluß hieß es, die Amnestie erstrecke sich auf alle Gefangenen mit Ausnahme derjenigen Personen, die wegen »Nazi- oder Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Spionage oder Mord verurteilt worden sind«. Alle amnesty international bekannten gewaltlosen politischen Gefangenen kamen frei, desgleichen - bis auf eine Person - auch all jene Gefangenen, in deren Fällen die Organisation Ermittlungen angestellt hatte.

Noch vor der Amnestie wurden mehrere - darunter auch gewaltlose - politische Gefangene vor Ablauf ihrer Strafen freigelassen und durften gegen Zahlung einer Auslösesumme seitens der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ausreisen. Es trafen Informationen über fünf wahrscheinlich gewaltlose politische Gefangene ein, die in der Zeit zwischen dem 7. Oktober und Ende des Jahres festgenommen wurden und daher nicht unter die Amnestie fielen. Im November wurden mehrere Personen, offensichtlich unter dem Verdacht, an der Herstellung der inoffiziellen Publikation »Grenzfall« mitgewirkt zu haben, vorübergehend in Haft genommen.

Von mehreren ehemaligen politischen Gefangenen erhielt amnesty international Berichte über ihre Behandlung und die Bedingungen während ihrer Haft. Die meisten erklärten, sie seien körperlich nicht mißhandelt worden, einige jedoch gaben an, geschlagen, an ihrem Bett angekettet oder über längere Zeiträume hinweg in Einzelhaft gehalten worden zu sein.

Ein Häftling, der jahrelang unter Mißhandlungen zu leiden hatte, war Josef Kneifel. Seinen Angaben zufolge hatten die Behörden ihn seit seiner Festnahme 1980 bis zu seiner Freilassung im August 1987 ununterbrochen in Einzelhaft gehalten. Während der ersten beiden Jahre durfte er keinen Besuch erhalten. Seine Frau befand sich damals ebenfalls in Haft, und seinen Sohn ließ man nicht zu ihm. Nach der Freilassung seiner Frau habe diese ihn gemäß dem Strafvollzugsgesetz alle zwei Monate einmal besuchen dürfen, die Besuchsgenehmigungen seien jedoch häufig rückgängig gemacht worden. Josef Kneifel gab an, mehrmals von Mithäftlingen geschlagen worden zu sein, die ihm sein Essen in die Zelle bringen mußten und vom Gefängnispersonal zu derartigen Übergriffen ermuntert worden sein sollen. Im Januar 1987 wurde er eigenen Angaben zufolge vier Tage lang an eine Bank aus Stahl gekettet. Er kam im August frei und reiste aus.

Im Juli verkündete der Staatsrat die Abschaffung der Todesstrafe. Dies, so der Wortlaut des entsprechenden Beschlusses, geschehe »in Übereinstimmung mit Empfehlungen im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen zur schrittweisen Beseitigung der Todesstrafe aus dem Leben der Völker«. Am 18. Dezember bestätigte die Volkskammer die Abschaffung und stimmte den erforderlichen Gesetzesänderungen zu. In den Vorjahren konnte die Todesstrafe noch für eine Reihe von Verbrechen wie Mord, Völkermord, Verrat, Spionage und Sabotage verhängt werden. Den vorliegenden Informationen ist allerdings zu entnehmen, daß bereits seit Jahren keine Hinrichtungen mehr stattgefunden hatten.

amnesty international bemühte sich um die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen. Am 5. August teilte die Organisation dem Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker schriftlich mit, sie begrüße die Amnestie und die Abschaffung der Todesstrafe. Sie verwies jedoch auch darauf, daß die Wirkung der Amnestie nur von kurzer Dauer sei, sofern nicht auch Gesetze, welche die Menschenrechte einschränkten, sowie deren Anwendung einer Überprüfung unterzogen würden.

amnesty international

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