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Jahresbericht 2003

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

IRAK

Amtliche Bezeichnung:
Republik Irak

Staats- und Regierungschef:
Saddam Hussein
Todesstrafe:
nicht abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof:
Statut nicht unterzeichnet



     
Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche Menschen hingerichtet, unter ihnen mögliche gewaltlose politische Gefangene. Die irakische Regierung kündigte im Oktober eine Generalamnestie für alle Gefangenen an, über das Schicksal Zehntausender Menschen, die in den Vorjahren dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen waren, herrschte hingegen weiterhin Ungewissheit. In der Region Kirkuk ansässige Nichtaraber, überwiegend Kurden, wurden nach Irakisch-Kurdistan zwangsausgewiesen. Familienangehörige oppositioneller Aktivisten sahen sich erneut Drohungen ausgesetzt.

Hintergrundinformationen

Gegen Ende des Berichtszeitraums verschärften die USA in drastischer Weise ihre Drohung einer militärischen Intervention im Irak. US-Präsident George W. Bush bezeichnete den Irak im Januar als Teil einer »Achse des Bösen« und rief im Laufe des Jahres wiederholt zu einem »Regimewechsel« in Bagdad auf. Die US-Regierung beschuldigte den Irak, unter Verstoß gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats Massenvernichtungswaffen zu besitzen, von denen eine »Gefahr für die Sicherheit der USA« ausgehe. In einer Rede vor der UN-Generalversammlung forderte Präsident Bush die Vereinten Nationen auf, die Einhaltung sämtlicher UN-Resolutionen durch den Irak sicherzustellen. Für den Fall, dass dies nicht gelingen sollte, drohte er militärische Maßnahmen gegen Bagdad an.

Nach zweimonatigen Verhandlungen verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1441, in der von der irakischen Regierung verlangt wurde, ihre Massenvernichtungswaffen zu zerstören. Die Resolution stattete zudem die Waffeninspekteure der UN-Verifikations- und Inspektionskommission (UNMOVIC) und der Internationalen Atomenergieorganisation mit weit reichenden Vollmachten aus, die unter anderem den »sofortigen und ungehinderten Zugang« zu sämtlichen Stätten im Irak beinhalteten. Der irakischen Regierung wurde eine Frist von einer Woche gesetzt, um die Resolution anzunehmen. 30 Tage wurden ihr eingeräumt, um einen vollständigen und umfassenden Bericht über ihre Programme zur Entwicklung chemischer, biologischer und nuklearer Waffen sowie ballistischer Flugkörper vorzulegen. Die Resolution drohte dem Irak »ernste Konsequenzen« an, sollte er diese »letzte Chance« zur Kooperation und Abrüstung nicht wahrnehmen.

Nachdem die irakische Regierung die Resolution akzeptiert hatte, nahmen die UN-Waffeninspekteure Ende November ihre Arbeit auf. Im Dezember legte der Irak dem UN-Sicherheitsrat den verlangten Bericht vor. Hans Blix, der Leiter der UNMOVIC-Kommission, erklärte, darin »Lücken« ausgemacht zu haben. Von der US-Regierung wurde das Dokument als unvollständig bezeichnet, was nach ihrer Einschätzung einen »schweren Verstoß« gegen die Resolution 1441 darstelle.

Die von den Vereinten Nationen 1990 gegen den Irak verhängten Wirtschaftssanktionen blieben im Berichtsjahr in Kraft. Im Mai beschloss der UN-Sicherheitsrat mit Verabschiedung der Resolution 1409, dem Irak die Einfuhr bestimmter Waren zu ermöglichen, ohne dass die vorherige Zustimmung des UN-Sanktionsausschusses eingeholt werden muss. Der Sicherheitsrat einigte sich zudem auf eine Liste von Gütern, die militärisch oder zivil wie militärisch verwendet werden können und für die nach wie vor eine Genehmigung des Sanktionsausschusses erforderlich war. Nachdem die irakische Regierung die UN-Resolution 1409 akzeptiert hatte, wurde das Programm »Öl für Leben« um ein halbes Jahr und im Dezember um weitere sechs Monate verlängert.

Luftangriffe der US-amerikanischen und britischen Streitkräfte auf irakische Ziele innerhalb der »Flugverbotszonen« forderten nach vorliegenden Meldungen erneut Menschenleben unter der Zivilbevölkerung. Nach Angaben der Regierung in Bagdad fanden im Februar vier Zivilisten den Tod, als Luftwaffenverbände der USA und Großbritanniens Ziele in der Gegend von Mosul im Norden des Landes unter Beschuss nahmen. Im Juli gab die Regierung bekannt, in al-Diwaniya im Süden des Irak seien eine vierköpfige Familie und eine weitere Person bei Bombenabwürfen aus US-Flugzeugen ums Leben gekommen.

Im Februar ließ die Regierung den UN-Sonderberichterstatter über den Irak erstmals seit 1992 wieder ins Land. Er brachte in Unterredungen mit hochrangigen Regierungsmitgliedern seit vielen Jahren bestehende Menschenrechtsprobleme zur Sprache, suchte zwei Gefängnisse auf und traf mit einer Reihe weiterer Personen zusammen, unter ihnen führende Kirchenvertreter und Juristen. Die UN-Menschenrechtskommission verabschiedete im April eine Resolution, in der sie die irakische Regierung »alles durchdringender Repression und Unterdrückung, basierend auf breit angelegter Diskriminierung und weit verbreitetem Terror« beschuldigte. Das Mandat des Sonderberichterstatters über den Irak wurde von der Kommission um ein weiteres Jahr verlängert.

In einem Referendum vom Oktober bestätigte die irakische Bevölkerung Saddam Hussein laut Berichten mit 100 Prozent der Stimmen für weitere sieben Jahre im Amt des Staatspräsidenten. Einen Gegenkandidaten hatte es nicht gegeben.

Generalamnestie

Der Revolutionäre Kommandorat, das höchste Exekutivorgan des Irak, beschloss im Oktober mit Erlass des Dekrets Nr. 25 eine Generalamnestie für vorgeblich sämtliche Gefangene. Das mit der Unterschrift von Präsident Hussein versehene Dekret sah die Freilassung von »aus politischen und allen sonstigen Gründen verurteilten Gefangenen, Häftlingen und Flüchtlingen, einschließlich der zum Tode verurteilten Personen« vor. Der Spionage für Israel oder die USA angeklagte oder für schuldig befundene Araber waren dagegen von der Amnestie ausgeschlossen. Über die Namen der Freigelassenen machten die Behörden keine Angaben. In Berichten hieß es allerdings, in den Genuss der Amnestie seien überwiegend Personen gekommen, die wegen strafrechtlich relevanter Delikte wie Drogenschmuggel, Waffenbesitz, Kollaboration mit dem Iran, Korruption und Bestechung unter Anklage gestanden hatten. Mit dem Erlass eines weiteren Dekrets im November wurden die Begnadigungen unter den Vorbehalt gestellt, dass die Freigelassenen keine weiteren Straftaten begehen.

Nach Verkündung der Generalamnestie sollen mehrere hundert Iraker, unter ihnen Oppositionelle, aus dem Ausland in ihre Heimat zurückgekehrt sein. Das Schicksal Zehntausender Menschen einschließlich ausländischer Staatsbürger, die in den 80er Jahren und 1991 dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen waren, blieb nach wie vor ungeklärt.

Todesstrafe

Die Todesstrafe fand weiterhin verbreitet Anwendung. So wurden im Berichtsjahr erneut zahlreiche Menschen hingerichtet, unter ihnen mögliche gewaltlose politische Gefangene. Zu den Opfern zählten Offiziere, die im Verdacht standen, Kontakte zur Opposition im Ausland zu unterhalten, sowie vermeintliche Mitglieder oder Anhänger innerhalb des Irak aktiver religiöser oppositioneller Gruppen. Angesichts der Geheimhaltung, von denen die Hinrichtungen üblicherweise umgeben waren, ließ sich vielfach nicht ermitteln, ob es sich um gerichtlich angeordnete oder extralegale Hinrichtungen gehandelt hatte.

Im März wurden auf dem Gelände des Allgemeinen Sicherheitsdienstes in Bagdad fünf Männer exekutiert, die in der Ortschaft al-Wahabi nahe al-Kufa einen Funktionär der Ba’ath-Partei und einen Polizisten ermordet haben sollen. Die fünf Männer mit Namen Hussain al-Sayyid Hammadi al-Buhadma, Kamil al-Sayyid Muhsin ’Abbas al-Buhadma, Hamza ’Uwayd Jouida ’Idan, Qassem al-Sayid Jaber Hamza und ’Inad al-Sayyid ’Abbas Hamza waren im Dezember 2001 festgenommen worden. Ob ihrer Exekution ein Gerichtsverfahren vorausgegangen war, entzog sich der Kenntnis von amnesty international. Es hieß, die Familien hätten ihren toten Angehörigen keine würdige Beisetzung bereiten dürfen.

Im März sollen in Mosul drei Armeeoffiziere, unter ihnen Mohammad Abdallah Shahin und Mohammad Najib, hingerichtet worden sein, weil sie angeblich den irakischen Präsidenten kritisiert hatten.

Im Juli wurden im Gefängnis Abu Ghraib fünf aus Basra stammende Männer exekutiert. Es handelte sich um Fadhel Mrawwadh ’Inaya al-Hamdani, Salah Jabr al-Hamdani, Falah Jabr al-Hamdani, Jassem Ahmad al-Hamdani und ’Ali Jawwad al-Haydani, die Ende 2001 festgenommen und Berichten zufolge der Mitgliedschaft in verbotenen Oppositionsgruppen der schiitischen Moslems beschuldigt worden waren.

Zwangsausweisungen von Menschen nichtarabischer Herkunft

In der Region Kirkuk ansässige Nichtaraber, vor allem Kurden, aber auch Turkmenen und Assyrer, wurden weiterhin nach Irakisch-Kurdistan ausgewiesen. Einige andere wurden gezwungen, sich im Süden des Irak neu anzusiedeln. Bereits in den Vorjahren hatten die Behörden Tausende Menschen wegen ihrer Herkunft und wegen der strategischen Lage und den Ölvorkommen in der Region Kirkuk von dort vertrieben, während sie zugleich Araber aus zentralen und südlichen Landesteilen ermutigt hatten, sich in Kirkuk niederzulassen.

Im Juli mussten Akhbar ’Omar, Sa’di Ali Karimand und Haji Mohammad Khosro gemeinsam mit ihren Familien auf behördliche Weisung hin ihren Wohnort Shorja in Kirkuk verlassen und nach Irakisch-Kurdistan übersiedeln.

Im September wurden auch Maid ’Abd al-Hammed, Basin Thai, Nazim Shu’at und Ashy Ahmad nebst Familien von Kirkuk nach Irakisch-Kurdistan ausgewiesen. Im selben Monat traf das gleiche Schicksal Omar Unman Hassan, Baqi Fathallah und Najat Abdallah Hassan, die zusammen mit ihren Familien aus der Stadt Makhmur nach Irakisch-Kurdistan vertrieben wurden. Ebenfalls im September zwangen die Behörden ’Abd al-Rahman, ’Abd al-Hamid Shafiq, Jangi ’Abd al-Hamid Shafiq, Yussef Jalal Rahman, Mohammad Hama ’Ali und Hussain ’Omar sowie ihre Familien, die Stadt Tuz Khurmatu zu verlassen und sich im Süden des Irak neu anzusiedeln.

Einschüchterungsmaßnahmen gegen Familien von Regierungsgegnern

Die Sicherheitsdienste zwangen Familienangehörige einiger im Exil lebender Oppositioneller, im irakischen Satellitenfernsehen aufzutreten und ihre Verwandten zu denunzieren. Dieses Vorgehen diente offenkundig dem Zweck, aktive Widersacher der Regierung zum Schweigen zu bringen.

Im Januar strahlte das irakische Fernsehen ein Interview mit der Mutter, zwei Schwestern und dem Bruder von Fa’iq al-Shaikh ’Ali aus, einem in London lebenden irakischen Journalisten. In dem in der Wohnung der Familie in al-Jaf südlich von Bagdad geführten Interview verurteilten die vier die politischen Aktivitäten von Fa’iq ’Ali und riefen ihn dazu auf, sie einzustellen. Die Familie war vor ihrem Auftreten im Fernsehen festgenommen und zwei Tage lang in Haft gehalten worden. Dem wiederum vorausgegangen war die Ausstrahlung einer Diskussionsrunde durch den in Katar ansässigen Satellitensender al-Jazeera, an der Fa’iq ’Ali teilgenommen und die er als Forum genutzt hatte, um die Politik der irakischen Regierung zu kritisieren.

Im Oktober wurden die Brüder von al-Shaikh Hajem Hazzari, eines in Jordanien lebenden Oppositionellen, der der politischen Exilorganisation Tribes’ Alliance angehörte, vom Allgemeinen Geheimdienst zum Verhör vorgeladen. Nach vorliegenden Meldungen wurde ihnen die physische Liquidierung angedroht, sollte ihr Bruder seine regierungsfeindlichen Aktivitäten nicht einstellen. Es hieß, auch die Familien anderer Mitglieder von Tribes’ Alliance seien auf ähnliche Weise bedroht worden.

Irakisch-Kurdistan

Die Kurdische Demokratische Partei (KDP) und die Patriotische Union von Kurdistan (PUK), die zwei Provinzen im Norden des Irak kontrollierten, kündigten im September den Beginn eines Prozesses der Wiedervereinigung an und verständigten sich darauf, die Umsetzung des 1998 in Washington unterzeichneten Friedensabkommens voranzubringen. Die Vorsitzenden der beiden Parteien trafen im Berichtszeitraum mehrmals zu Gesprächen zusammen. Im Zuge der Normalisierungsbemühungen wurde unter anderem vereinbart, dass beide Parteien in dem jeweils von der Gegenseite kontrollierten Gebiet Büros eröffnen können und dass während der Kampfhandlungen in den 90er Jahren beschlagnahmtes Eigentum an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben wird. Des Weiteren einigte man sich auf eine größere Freizügigkeit bei Reisen in das Gebiet der jeweiligen Gegenseite und auf die Freilassung der im Kontext des Bürgerkriegs zwischen 1993 und 1997 festgenommenen und noch in Haft befindlichen Personen. Das kurdische Regionalparlament trat im Oktober erstmals seit sechs Jahren wieder zusammen und gab im November die Einsetzung eines Ausschusses bekannt, der den Auftrag erhielt, die für Juli 2003 anberaumten Parlamentswahlen vorzubereiten.

Im Berichtszeitraum kam es weiterhin sporadisch zu Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der PUK und Mitgliedern der bewaffneten islamischen Gruppierung Ansar-al-Islam, die aus einem Zusammenschluss der bewaffneten Organisation Jund-al-Islam und eines Flügels der Islamischen Einheitsbewegung hervorgegangen ist. Mitglieder von Ansar-al-Islam sollen für mehrere Sprengstoffanschläge auf Gebäude und Funktionäre der PUK verantwortlich gewesen sein.

Im August setzten PUK und KDP Rechtsvorschriften in Kraft, in denen »Tötungen aus Gründen der Familienehre« zu strafbaren Handlungen erklärt und den dafür Verantwortlichen im schlimmsten Fall die Todesstrafe angedroht wurde.

Politisch motivierte Festnahmen

Mohammad Ahmad Mamoud al-Zahawi, ehemals Mitglied der Menschenrechtsorganisation von Kurdistan, wurde im April in der auf PUK-Gebiet liegenden Stadt Kalar unter dem Verdacht der Spionage für einen ausländischen Staat festgenommen. Seine Familie blieb zunächst ohne jede Nachricht über seinen Verbleib, bis man sie schließlich Mitte Juni darüber informierte, dass Mohammad Ahmad Mahmoud al-Zahawi vom Sicherheits- und Geheimdienst Dezgay Zanyari in Sulaimaniya in Haft gehalten wurde. Im September kam er wieder auf freien Fuß. Ob gegen ihn Anklage erhoben oder ein Gerichtsverfahren angestrengt worden ist, entzog sich der Kenntnis von amnesty international.

Im September wurden auf von der KDP kontrolliertem Gebiet Burhan Qani, der Chefredakteur der Wochenzeitung Ray Gishti, sowie der Schriftsteller ’Imad Shekhani festgenommen. Beide waren bis Ende 2002 noch nicht wieder freigekommen. Über die Gründe für ihre Festnahme und die Fortdauer ihrer Haft lagen keine Informationen vor.

Initiativen von amnesty international

Im September rief amnesty international sämtliche Mitglieder des UN-Sicherheitsrats auf, alle nur erdenklichen Anstrengungen auf eine friedliche Beilegung der Irak-Krise zu richten.

amnesty international

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