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Jahresbericht 2005

NAHER OSTEN UND NORDAFRIKA

Die Menschenrechtssituation im Überblick

In nahezu allen Teilen der Region wurden die Menschenrechte in schwer wiegender Weise verletzt. Im Zuge bewaffneter Konflikte und politischer Gewalt verloren Hunderte Zivilisten ihr Leben. Die für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen gingen nach wie vor weitestgehend straffrei aus. Auf der anderen Seite fanden auf nationaler und regionaler Ebene intensive Debatten über politische und menschenrechtliche Reformen statt, an denen sich Gruppen der Zivilgesellschaft, Schriftsteller und Journalisten maßgeblich beteiligten. Die Liga Arabischer Staaten verabschiedete im Berichtszeitraum eine überarbeitete Fassung der Arabischen Menschenrechtscharta.

Die politischen und menschenrechtlichen Entwicklungen in der Region wurden von der internationalen Staatengemeinschaft aufmerksam verfolgt. Im Juni stimmten die G8-Staaten auf ihrem Gipfeltreffen einem von der US-Regierung vorgestellten Plan der »Partnerschaft« mit dem Nahen Osten und Nordafrika zu, der die Unterstützung »demokratischer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen« in der Region und die Stärkung »effektiver Garantien zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten« vorsah. Die dortigen Regierungen und die Zivilgesellschaft nahmen den Plan mit einer Mischung aus Skepsis und Interesse zur Kenntnis. Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die sich parallel zu einem Nachfolgetreffen des G8-Gipfels im Dezember in Marokko zu einer Tagung zusammenfanden, forderten grundlegende und umfassende Reformen und richteten den eindringlichen Appell an die G8- Staaten, Fortschritte bei der Demokratisierung der Länder der Region genauestens zu überwachen. Außerdem riefen sie die G8-Staaten auf, zu anstehenden Wahlen Beobachter zu entsenden und auf Regierungen im Nahen Osten und Nordafrikas einzuwirken, ihre Schikanen und Einschüchterungsversuche gegenüber Nichtregierungsorganisationen einzustellen.

Im Rahmen der Euro-Mediterranen Partnerschaft festigte die Europäische Union ihre Kontakte zu den Mittelmeeranrainerstaaten Nordafrikas und des Nahen Ostens. Außerdem stand sie im Dialog mit dem Iran, Libyen und den Golfstaaten. Die UN-Generalversammlung verabschiedete im November eine Resolution, in der anhaltende Menschenrechtsverletzungen im Iran verurteilt wurden. Im Juli gelangte der Internationale Gerichtshof in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass Israel mit dem Bau eines Grenzwalls innerhalb der besetzten Westbank gegen das Völkerrecht verstößt.

Bewaffnete Konflikte und Straflosigkeit

Unter der Eskalation des Krieges im Irak mit seinen steigenden Opferzahlen hatte vor allem die Zivilbevölkerung zu leiden. Seit Beginn des bewaffneten Konflikts im März 2003 sind dort Berichten zufolge Zehntausende Männer, Frauen und Kinder getötet oder verletzt worden. Sowohl die von den USA angeführten Besatzungstruppen als auch im Irak aktive bewaffnete Gruppen – deren erklärtes Ziel vielfach die Bekämpfung der ausländischen Besatzer war – machten sich des Verstoßes gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht schuldig, ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Bei der Bombardierung von Fallujah, Najaf und Samarra und im Zuge militärischer Offensiven der Besatzungstruppen in Bagdad fielen zahlreiche Zivilisten ungesetzlichen Tötungen zum Opfer. Bevor im Juni die Macht an eine Übergangsregierung abgetreten wurde wie auch im Vorfeld der für Januar 2005 anberaumten Parlamentswahlen verstärkten bewaffnete Gruppen ihre Anschläge gegen die von den USA angeführten Streitkräfte, gegen irakische Polizei- und Armeerekruten, Regierungsangestellte und Angehörige freier Berufe. Bei wahllosen oder gezielten Angriffen töteten Mitglieder bewaffneter Gruppen Hunderte Zivilisten, unter anderem im Februar schiitische Besucher der heiligen Schreine in Bagdad und Kerbela. Darüber hinaus nahmen bewaffnete Gruppen zahlreiche Menschen als Geiseln, unter ihnen irakische Staatsbürger sowie ausländische Journalisten und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder Vertragsunternehmen. Mehrere der Geiseln wurden getötet. Oftmals gingen die Geiselnahmen mit politischen Forderungen etwa nach dem Rückzug der ausländischen Truppen oder Privatunternehmen aus dem Irak einher, andere schienen jedoch allein dem Zweck gedient zu haben, Lösegeld zu erpressen.

In den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten stieg die Zahl der von der israelischen Armee verübten Tötungen und Hauszerstörungen alarmierend an. So starben rund 700 Palästinenser eines gewaltsamen Todes, unter ihnen etwa 150 Kinder. Die meisten fielen ungesetzlichen Tötungen zum Opfer. Sie kamen ums Leben, als die israelischen Streitkräfte Flüchtlingslager und andere dicht besiedelte Gebiete in der Westbank und dem Gazastreifen unter Artilleriebeschuss nahmen oder von der Luft aus bombardierten. Darüber hinaus machten sich israelische Einheiten erneut der extralegalen Hinrichtung von führenden Mitgliedern der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen schuldig. Bei derartigen Vorfällen kamen häufig auch unbeteiligte Passanten ums Leben oder wurden verletzt. Bewaffnete Gruppen der Palästinenser töteten bei Selbstmordattentaten, bewaffneten Anschlägen und Mörserangriffen in Israel und den besetzten Gebieten annähernd 110 Israelis. Bei den meisten der Opfer handelte es sich um Zivilisten, acht von ihnen waren Kinder.

In der Westbank und dem Gazastreifen zerstörte die israelische Armee routinemäßig Häuser, landwirtschaftlichen Besitz und anderes Eigentum der Palästinenser. Im Mai kam es im Gazastreifen zu Hauszerstörungen in einem seit Beginn des Palästinenseraufstands ungeahnten Ausmaß. In einem Flüchtlingslager in Rafah wurden von israelischen Soldaten rund 300 Häuser dem Erdboden gleichgemacht und dabei weitere etwa 270 Gebäude beschädigt. Annähernd 4000 Palästinenser blieben obdachlos zurück. In der Westbank setzten die israelischen Behörden den Bau eines 600 Kilometer langen Grenzwalls fort, durch den palästinensische Dörfer voneinander abgeschnitten wurden. Sie verstießen damit gegen ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs, der ihr Vorgehen als völkerrechtswidrig bezeichnet hatte. Sowohl der Grenzwall als auch Hunderte von Straßensperren und Kontrollpunkten der israelischen Armee in den besetzten Gebieten machten es den Palästinensern weitgehend oder gänzlich unmöglich, ihr Land zu bestellen, zu ihrem Arbeitsplatz oder zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen zu gelangen.

Politische Gewalt und der »Krieg gegen den Terror«

Die Regierungen der Region führten den »Krieg gegen den Terror« weiterhin als Rechtfertigungsversuch für Menschenrechtsverletzungen ihrer Sicherheitskräfte ins Feld, die auf Anschläge bewaffneter Gruppen mit vermeintlichen Verbindungen zum Netzwerk al-Qaida mit aller Härte reagierten. In Saudi-Arabien kamen im Zuge von Sprengstoffanschlägen bewaffneter Gruppen, bei Geiselnahmen und Attentaten auf Bürger westlicher Staaten zahlreiche Menschen ums Leben, unter ihnen auch Kinder. In Taba auf der ägyptischen Sinai-Halbinsel forderten Bombenanschläge das Leben von mehr als 30 überwiegend israelischen Zivilisten. Weitere mindestens 100 Menschen wurden verletzt. Im Jemen sollen bei Zusammenstößen zwischen den Sicherheitskräften und Anhängern von Hussain Badr al-Din al-Huthi, eines Geistlichen der Gemeinschaft der Zaid, Hunderte Tote zu beklagen gewesen sein. Die meisten starben infolge exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.

Fast überall in der Region wurden Menschen unter dem Verdacht »terroristischer« Handlungen oder wegen angeblicher Verbindungen zu bewaffneten Oppositionsgruppen verhaftet. Hunderte in den Vorjahren mit ähnlichen Begründungen festgenommene Personen blieben unter Missachtung ihrer grundlegenden Menschenrechte inhaftiert. Aus dem Jemen, Marokko, Saudi-Arabien und Tunesien trafen Meldungen über unfaire Gerichtsverfahren gegen eine Vielzahl »terroristischer« Straftaten angeklagter Personen ein. In Algerien, Libyen und Tunesien, deren Behörden willkürliche Festnahmen und unfaire Prozesse mit dem Hinweis auf den »Krieg gegen den Terror« zu rechtfertigen versuchten, bestand für festgenommene Menschen ein besonders hohes Risiko, Folterungen zu erleiden.

Die Länder der Region setzten im »Krieg gegen den Terror« ihre Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen fort. Berichten zufolge vereinbarten der Iran, Jemen, Saudi-Arabien und andere Golfstaaten die gegenseitige Überstellung von als »Sicherheitsrisiko« eingestuften Personen, ohne zuvor vom Empfängerland Garantien für die Wahrung der Menschenrechte der Betroffenen eingeholt zu haben. Die im Kontext des »Krieges gegen den Terror« festgenommenen oder an andere Staaten ausgelieferten Menschen waren in großer Gefahr, willkürlich in Haft gehalten, gefoltert oder misshandelt und in unfairen Prozessen abgeurteilt zu werden. Viele Staaten der Region beriefen sich in ihrem Vorgehen auf die Arabische Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 1998, die so gut wie keine Vorkehrungen zum Schutz vor Folterungen, unfairen Gerichtsverfahren und anderweitigen Menschenrechtsverletzungen enthielt. Im Berichtszeitraum wurden auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay in Kuba und in anderen Staaten inhaftierte Personen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt, unter ihnen jemenitische, kuwaitische und marokkanische Staatsbürger.

Frauenrechte und Gewalt gegen Frauen

Die Rechte von Frauen waren zunehmend Gegenstand von Diskussionen nicht nur innerhalb der Zivilgesellschaft, sondern auch in Regierungskreisen. In Marokko trat ein neues Familiengesetz in Kraft, das den rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen deutlich verbesserte. Frauengruppen und Nichtregierungsorganisationen setzten sich gleichwohl weiterhin für eine verstärkte Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben und für ein entschiedeneres Vorgehen gegen Gewalt an Frauen ein.

Im Irak und in Israel und den besetzten Gebieten wurden Frauen Opfer von Gewalt nicht nur als unmittelbare Folge der dortigen Konflikte, sondern auch wegen des leichten Zugangs zu Waffen und der sozialen Verwerfungen, die durch den Krieg ausgelöst worden waren. Überall in der Region trugen die Untätigkeit des Staates, unzulängliche oder diskriminierende Gesetze sowie gesellschaftliche Vorurteile zu einer Verfestigung der Gewalt gegen Frauen im familiären Umfeld bei. Im Iran sahen sich Frauen Diskriminierung durch die Gerichte des Landes ausgesetzt. Im Berichtszeitraum wurde dort ein offenbar erst 16-jähriges Mädchen nach einem grob unfairen Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Flüchtlinge und Migranten

In den meisten Ländern der Region existierte kein rechtlicher Rahmen zum Schutz von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Zu den Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und ihrem Zusatzprotokoll von 1967 zählten allein Ägypten, Algerien, Iran, Israel, der Jemen, Marokko und Tunesien.

Die restriktive Einwanderungspolitik vieler europäischer Staaten hatte zur Folge, dass sich Flüchtlinge und Migranten oftmals Schlepperbanden anvertrauten, um nach Europa zu gelangen. Bei dem Versuch, das Mittelmeer per Boot zu überqueren, kamen erneut zahlreiche Menschen ums Leben, die gehofft hatten, in europäischen Ländern Asyl zu finden oder dorthin einwandern zu können. Auf der Grundlage eines bilateralen Abkommens wiesen die italienischen Behörden im Oktober und Dezember Hunderte Menschen zumeist nordafrikanischer Herkunft nach Libyen aus. Weder in Italien noch in Libyen erhielt der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Zugang zu Betroffenen. Die libyschen Behörden wiesen im Berichtszeitraum ihrerseits zahlreiche Personen in Länder aus, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Auch in diesen Fällen fanden die Ausweisungen ohne Einschaltung des UNHCR statt. Die algerischen Sicherheitsdienste gaben bekannt, dass sie in den ersten zehn Monaten des Jahres 2004 rund 3500 der illegalen Einwanderung verdächtigte Personen aus überwiegend afrikanischen Staaten festgenommen haben. Die meisten wurden in Nachbarländer oder in ihre Herkunftsländer ausgewiesen, ohne dass zuvor ihre Schutzbedürftigkeit geprüft worden wäre. Die iranischen Behörden übten auf Flüchtlinge aus Afghanistan erheblichen Druck aus, in ihre Heimat zurückzukehren, indem sie für afghanische Flüchtlingskinder Grundschulgebühren einführten und Aufenthaltsgenehmigungen für Afghanen nicht verlängerten. Diese Maßnahmen setzten sie durch, obwohl eine dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen nach Afghanistan unter Wahrung ihrer Sicherheit und Würde nicht gewährleistet war.

Palästinensische Flüchtlinge, eine der weltweit größten Flüchtlingsgruppen, litten in den Aufnahmeländern vielfach unter extremer Not und warteten weiterhin vergeblich auf die Einlösung ihres Rechts, in ihre Heimat zurückkehren zu können. Aufgrund der unzureichenden Ressourcen des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) konnten viele palästinensische Flüchtlinge nicht in dem notwendigen Umfang humanitär unterstützt werden. Vor allem im Libanon war ihre Situation unerträglich, da sie dort in Politik und Praxis in einer Weise diskriminiert wurden, dass sie ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte faktisch nicht wahrnehmen konnten.

Gerechtigkeit, Straflosigkeit und die Todesstrafe

Kaum eine Regierung im Nahen Osten und Nordafrika kam ihren Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsübereinkommen nach. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folterungen und Misshandlungen sowie unfaire Prozesse – zum Teil vor Sondergerichten – waren weithin an der Tagesordnung. In Algerien, Iran, dem Jemen, Libyen, Syrien, Tunesien und anderen Staaten verfügten die Behörden regelmäßig Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit und griffen bisweilen mit aller Härte durch, um solche Einschränkungen durchzusetzen. Dies hatte unter anderem die Inhaftierung gewaltloser politischer Gefangener zur Folge. In Ländern wie Iran, Libyen und Syrien mussten politisch engagierte Bürger damit rechnen, willkürlich in Haft genommen oder nach unfairen Gerichtsverfahren zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt zu werden.

In den allermeisten Staaten der Region genossen die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen fast durchgängig Straffreiheit. Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit und Versöhnung durch die marokkanische Regierung, deren Aufgabe darin besteht, Fällen von »Verschwindenlassen« und willkürlichen Inhaftierungen der vergangenen Jahrzehnte nachzugehen, war deshalb ein ermutigendes Signal, dass der Kreislauf der Straflosigkeit durchbrochen werden kann.

Fast überall in den nahöstlichen und nordafrikanischen Ländern fand die Todesstrafe nach wie vor Anwendung. In Libyen und anderen Staaten verhängten Gerichte Todesurteile nach Prozessen, die internationalen Standards der Fairness bei weitem nicht gerecht geworden sind. Die Rechtslage im Iran erlaubte nach wie vor die Hinrichtung von Menschen, die im Alter von weniger als 18 Jahren straffällig geworden waren. Ein schwerer Rückschlag im Kampf um die weltweite Abschaffung der Todesstrafe waren Entwicklungen im Libanon, wo Anfang 2004 nach einem fünfjährigen Hinrichtungsmoratorium erstmals wieder Todesurteile vollstreckt wurden. Menschenrechtsverteidiger riefen eine Kampagne ins Leben, um weitere Exekutionen im Libanon zu verhindern. Auch in Ägypten keimte eine öffentliche Debatte über die Todesstrafenproblematik auf. Generell war die Todesstrafe ein innerhalb der Menschenrechtsbewegung im Nahen Osten und Nordafrikas viel diskutiertes Thema.

Die Arabische Menschenrechtscharta

Im Mai verabschiedete die Arabische Liga eine überarbeitete Fassung der aus dem Jahr 1994 datierenden Arabischen Menschenrechtscharta. In die Beratungen über den Entwurf waren internationale und regionale Menschenrechtsorganisationen eingebunden worden. amnesty international beispielsweise hatte Empfehlungen unterbreitet, fundamentale Menschenrechte notstandsfest zu verankern, die Todesstrafe abzuschaffen, Folterungen per Gesetz zu untersagen, die Rechte von Frauen verbindlich zu stärken, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten und das Recht auf freie Meinungsäußerung vor Angriffen zu schützen. Viele dieser Empfehlungen fanden Eingang in die überarbeitete Charta. Andere der darin enthaltenen Bestimmungen liefen hingegen internationalen Menschenrechtsnormen zuwider. Beispielsweise erlaubten sie die Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegenüber minderjährigen Straftätern in Staaten mit entsprechenden Todesstrafengesetzen. Außerdem sahen sie vor, dass in Notstandssituationen das Recht auf Leben außer Kraft gesetzt werden kann. Die Charta enthält zwar ein Verbot der Folter, aber keines der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger in der Region ließen sich in ihrem Einsatz für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte nicht beirren. Menschenrechtsthemen waren zunehmend Gegenstand öffentlicher Diskussionen, was in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Folge hatte, dass sich dort neue Menschenrechtsgruppen gründeten. Die Behörden in Kuwait erteilten Menschenrechtsorganisationen die offizielle Zulassung. Trotz dieser positiven Entwicklungen unterlagen Menschenrechtler und Menschenrechtsvereinigungen im Nahen Osten und Nordafrika weiterhin verbreitet Einschränkungen in ihrer Arbeit und in ihrer Bewegungsfreiheit. In den meisten Staaten mussten sie mit Einschüchterungsversuchen und Schikanen rechnen. Die ägyptischen Behörden verweigerten Menschenrechtsorganisationen die offizielle Zulassung und leiteten gegen deren Mitglieder wegen »nicht genehmigter Aktivitäten« strafrechtliche Schritte ein. Ähnlich wie in Ägypten gingen auch mehrere andere Regierungen mit strafrechtlichen Mitteln gegen Menschenrechtsverteidiger vor, um sie einzuschüchtern und in ihrer Arbeit einzuschränken. Im Berichtszeitraum wurden in Algerien, Bahrain, Iran, Saudi-Arabien und Syrien Menschenrechtler willkürlich in Haft genommen und viele von ihnen vor Gerichte gestellt, deren Verfahren gegen internationale Standards für einen fairen Prozess verstießen. In einigen Ländern wie etwa dem Irak erfuhren Frauenrechtlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger, die von Einzelpersonen oder von Organisationen wegen ihres menschenrechtlichen Engagements mit Todesdrohungen terrorisiert wurden, keinen Schutz durch den Staat.

Regionale Initiativen

Im März stellte amnesty international auf einer Pressekonferenz in der jordanischen Hauptstadt Amman ihre weltweite Kampagne gegen Gewalt an Frauen vor. Ein Symposium brachte Teilnehmerinnen aus fast allen Staaten der Region zusammen, um über notwendige Gesetzesreformen zur Stärkung der Rechte von Frauen und zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen zu beraten. amnesty international wies insbesondere auf die unbefriedigende Situation hin, dass das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von den meisten Ländern der Region nur mit Vorbehalten ratifiziert worden ist.

Im April organisierte amnesty international in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa gemeinsam mit einer örtlichen Menschenrechtsorganisation – der Vereinigung für die Verteidigung der Rechte und Freiheiten – eine Konferenz, die unter dem Motto »Menschenrechte für alle« stand. Zu den Teilnehmern zählten Rechtsanwälte aus der Region und anderen Staaten, Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige der Opfer von Menschenrechtsverstößen. Sie riefen die USA und Regierungen der Golfstaaten auf, die Situation des rechts-freien Raums, in dem des »Terrorismus« verdächtigte Personen in US-Gewahrsam gehalten werden, unverzüglich zu beenden und den Gefangenen uneingeschränkt Zugang zu Rechtsanwälten, Ärzten, ihren Familien und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zu gewähren.

amnesty international

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