suchen / sitemap / kontakt / shop
suchen  

Pressemitteilung


Sperrfrist: Dienstag, 18. Mai 1999, 15.00 Uhr MEZ

Tödliche Vorurteile: Rassendiskriminierung und die Todesstrafe in den USA

ai-Bericht zur Todesstrafenpraxis in den USA dokumentiert fatale Benachteiligung von Schwarzen bei der Verhängung der Todesstrafe

Accra/Bonn, 18. Mai 1999 - Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Straftäter in den USA zum Tod verurteilt wird, ist eng an seine Hautfarbe gekoppelt. Wie die Menschenrechtsorganisation amnesty international in dem Bericht “Tödliche Vorurteile: Rassendiskriminierung und die Todesstrafe in den USA” dokumentiert, sind über 40 Prozent aller Gefangenen, die derzeit in US-amerikanischen Todestrakten einsitzen, afro-amerikanischer Herkunft, obwohl ihr Anteil in der Bevölkerung lediglich 12 Prozent ausmacht. Obwohl Schwarze und Weiße in gleicher Anzahl Opfer von Tötungsdelikten werden, wurden in den vergangenen zwei Jahren über 80 Prozent der in den USA zum Tod Verurteilten wegen Mordes an einem weißen Opfer verurteilt: Die Wahrscheinlichkeit, daß der Mörder eines weißen Opfers die Todesstrafe bekommt, ist 11 Mal höher als die Wahrscheinlichkeit für den Mörder eines schwarzen Opfers.

“Zwar ist die Zeit der rassistischen “Nur für Weiße”-Schilder vorbei, dafür gibt es jedoch einen subtileren Rassismus, der zur Folge hat, daß die Lebenschancen schwarzer Straftäter deutlich schlechter sind als die der weißen”, erklärte der internationale ai-Generalsekretär Pierre Sané bei der Vorstellung des Berichts anläßlich des Afrikanisch-Afro-Amerikanischen Gipfels in Ghana. So zeige der ai-Bericht deutlich, daß US-amerikanische Staatsanwälte die Todesstrafe häufiger gegenüber Schwarzen als gegenüber Weißen beantragten, daß die Geschworenen bei ihren Beratungen häufig offen rassistische Ausdrücke verwendeten und daß oft mögliche Geschworene bei Verfahren gegen Schwarze wegen ihrer (schwarzen) Hautfarbe für befangen erklärt und deshalb nicht zum Verfahren zugelassen werden.

Der ai-Bericht dokumentiert in erster Linie die Benachteiligung schwarzer Straftäter; andere Minderheiten wie Amerikaner lateinamerikanischer, asiatischer oder indigener Herkunft sind aber ebenso betroffen. Abgesehen von dieser fatalen Diskriminierung bei der Anwendung der Todesstrafe wendet sich amnesty international in allen Fällen gegen diese grausame und unmenschliche Strafe. Entgegen dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe halten die USA als einzige westliche Industrienation an der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen fest. Seit 1996 gibt es - erstmals in der Geschichte der Menschheit - weltweit mehr Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben oder in der Praxis nicht mehr anwenden, als Staaten, in denen noch hingerichtet wird. Trotz dieser Entwicklung machen die USA offenbar keine Anstalten, ihre Politik kritisch zu hinterfragen. So wurden im vergangenen Jahr 68 Personen hingerichtet, unter ihnen auch Straftäter, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Im ersten Drittel dieses Jahres wurden bereits 44 Menschen hingerichtet, darunter der zur Tatzeit erst 16jährige Sean Sellers aus Oklahoma. Das ist ein klarer Bruch des Völkerrechts, denn der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbietet die Hinrichtung von Jugendlichen. Darüber hinaus werden nach Informationen von ai auch geistig Behinderte hingerichtet sowie Menschen, deren Schuld zweifelhaft ist. Schließlich nennt ai die Zahl von 75 Menschen, die in den vergangenen 25 Jahren aus dem Todestrakt in die Freiheit entlassen wurden, weil nachträglich ihre Unschuld bekannt wurde.



Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an:

amnesty international( + 49 - (0)228 - 98373-36 / - 0
- Pressestelle - 4 + 49 - (0)228 - 630036
53108 Bonn E-Mail: press-de@amnesty.de


amnesty international

Zurück Druckversion

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36
Spendenkonto: 80 90 100 - Bank für Sozialwirtschaft - BLZ 370 205 00

E-mail:info@amnesty.de