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Jahresbericht 2003

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

GRIECHENLAND

Amtliche Bezeichnung:
Hellenische Republik
Staatsoberhaupt:
Konstantinos Stephanopoulos
Regierungschef:
Konstantinos Simitis
Todesstrafe:
für gewöhnliche Straftaten abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof:
Statut ratifiziert


     
Es trafen zahlreiche Vorwürfe über Misshandlungen an Häftlingen durch die Polizei ein. Zwei Personen wurden, angeblich in Notwehr, von Polizisten erschossen. In zwei voneinander unabhängigen Fällen sollen Soldaten im Grenzdienst zwei unbewaffnete Albaner mit Schusswaffengewalt am illegalen Grenzübertritt nach Griechenland gehindert und dabei schwer verletzt haben. Berichten zufolge wurde mehreren Ausländern, die keine Papiere vorweisen konnten, das Recht verweigert, einen Asylantrag zu stellen. Die Bedingungen, unter denen Ausländer inhaftiert waren, sollen in einigen Fällen unmenschlich und erniedrigend gewesen sein. Die Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes blieben hinter internationalen Standards zurück.

Hintergrundinformationen

Im Mai unterzeichnete Griechenland das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zum Gegenstand hat. Im Oktober wurde ein Gesetz verabschiedet, in dem Frauen- und Kinderhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zwangsarbeit als eine Form des organisierten Verbrechens eingestuft, das dafür vorgesehene Strafmaß verschärft und ein Zeugenschutzprogramm vorgesehen wurde.

Misshandlungen

Obwohl die Regierung gegenüber dem UN-Ausschuss gegen Folter wiederholt versichert hat, die Einhaltung der Bestimmungen der Anti-Folter-Konvention sei lückenlos sichergestellt, wurden weiterhin zahlreiche Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei sowohl bei der Festnahme als auch in der Haft laut. Zu den Opfern sollen Roma und illegale Einwanderer, aber auch Angehörige der Bevölkerungsmehrheit gehört haben.

Im Juni erhob der nigerianische Einwanderer Joseph Emeka Okeke den Vorwurf, er sei von Polizisten geschlagen und mit Elektroschocks misshandelt worden, als er sich gegen seine Abschiebung zur Wehr setzte. Nachdem er Anzeige erstattet hatte, wurde er Berichten zufolge von drei Polizeibeamten in Zivil bedroht. Die Behörden erklärten später, eine rechtsmedizinische und eine polizeiinterne Untersuchung hätten ergeben, dass die Vorwürfe des Nigerianers unbegründet seien. Er habe sie im Übrigen mittlerweile auch zurückgenommen, was Joseph Emeka Okeke Berichten zufolge jedoch bestritt.

Im August erklärte der Wehrpflichtige Yannis Papakostas, der festgenommen worden war, weil er ohne Führerschein ein Motorrad gefahren hatte, er sei auf der Polizeiwache Aspropyrgos von einem Beamten in Zivil an den Schultern und an den Genitalien mit Elektroschocks misshandelt worden.

Der Roma Thomas Mihalopoulos erhob den Vorwurf, er und sein Cousin Georgios Mihalopoulos seien im Juli nach ihrer Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein auf der Polizeiwache Zefyri von Beamten mit Fäusten geschlagen und mit Fußtritten traktiert worden.

Schusswaffengebrauch durch Angehörige der Sicherheitskräfte

Im Berichtsjahr erhielt amnesty international von mehreren Vorfällen Kenntnis, bei denen Polizisten beziehungsweise Soldaten unter Verstoß gegen internationale Standards von der Schusswaffe Gebrauch gemacht und dabei Menschen getötet oder verletzt haben. Im November wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei und die Schulung der Beamten in ihrem Gebrauch regeln soll.

In mindestens zwei Fällen wurden unbewaffnete Albaner beim Versuch, illegal die Grenze nach Griechenland zu überschreiten, um dort zu arbeiten, von Grenzpolizisten angeschossen und schwer verletzt.

Im März wurde der 67-jährige Albaner Ferhat Çeka beim Grenzübertritt nach Griechenland aufgegriffen. Er erklärte, die Soldaten hätten ihn zuerst mit Schlägen traktiert, dann habe ihn einer der Männer in den Rücken geschossen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo man ihm eine Niere und einen Teil der Leber entfernen musste. Zur weiteren Behandlung wurde Ferhat Çeka nach Albanien zurückgeführt. Nach Abschluss einer Verwaltungsuntersuchung zu diesem Vorfall im Mai des Berichtsjahres wurde gegen einen der Soldaten Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben und ein Prozesstermin für 2003 anberaumt.

Im Oktober fügte ein Polizist dem jungen Griechen Anastasios Limouras eine tödliche Schussverletzung zu. Angeblich hatte Anastasios Limouras den Beamten angegriffen, nachdem dieser ihn bei einem versuchten Taschendiebstahl beobachtet hatte. Der Polizeibeamte wurde wegen Mordes und Notwehrexzesses in Untersuchungshaft genommen.

Ermittlungen und Straflosigkeit

In einer Reihe von Fällen zogen Beschwerden über Misshandlungen keinerlei gerichtliche Untersuchung nach sich. Geschah dies jedoch, verliefen die Ermittlungen sehr schleppend. Im Berichtsjahr wurde kein Polizeibeamter wegen Misshandlung verurteilt. Des Totschlags für schuldig befundene Polizisten wurden entweder nur zu einer Geldstrafe verurteilt oder zu einer Haftstrafe von weniger als drei Jahren, die nach griechischem Recht auch durch Zahlung einer Geldbuße abgegolten werden kann.

Im April wurde der albanische Immigrant Arnesto Nesto verhaftet und des versuchten Mordes sowie anderer Straftaten angeklagt. Er erhob später gegenüber dem Ermittlungsrichter und dem Staatsanwalt den Vorwurf, nach seiner Festnahme hätten ihn Polizeibeamte mit Schlägen misshandelt, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Obwohl er Berichten zufolge deutlich sichtbare Verletzungen davongetragen hatte, wurden seine Bitte um eine rechtsmedizinische Untersuchung abgelehnt und auch keine gerichtlichen Ermittlungen zur Aufklärung der von ihm erhobenen Vorwürfe eingeleitet.

Im Januar erstattete Nikos Kambourelis, bei dem man eine geringe Menge Cannabis gefunden hatte, Strafanzeige, in der er geltend machte, er sei bei seiner Festnahme in Thessaloniki von Polizisten derart schwer geschlagen worden, dass er Verletzungen im Gesicht sowie an den Händen und Füßen davongetragen habe. Seine Angaben wurden Berichten zufolge durch zwei Augenzeugen und ein ärztliches Attest bestätigt. In diesem Fall fand eine Voruntersuchung statt, doch erst im September, acht Monate nach dem Vorfall, wurden zwei Polizisten wegen Körperverletzung unter Anklage gestellt.

Im Berichtsjahr wurden zwei Polizisten des Totschlags für schuldig befunden.

Im Februar erhielt der Polizeibeamte Athanasios Ziogas eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, nachdem ihn ein Gericht für schuldig befunden hatte, im Jahr 1996 einem Mann namens Stephanos Sapounas eine tödliche Schussverletzung zugefügt zu haben, nachdem dieser an einer Straßensperre in der Nähe von Athen nicht angehalten hatte. Im September wurde die Strafe im Berufungsverfahren auf drei Jahre Haft herabgesetzt, sodass sie durch Zahlung einer Geldbuße abgegolten werden konnte.

Im April wurde der Polizist Dimitrios Trimmis wegen der Erschießung des Roma Anastasios Mouratis im Jahr 1996 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand, er habe während einer Personenkontrolle bei einer Gruppe von Roma versehentlich den Abzug seiner Maschinenpistole betätigt. Der Beamte legte Berufung gegen das Urteil ein.

Im Juli wurde ein Polizeibeamter wegen Totschlags unter Anklage gestellt, der im November 2001 den albanischen Immigranten Gentjan Çelniku erschossen hatte. An der Gründlichkeit und Unparteilichkeit der in diesem Fall durchgeführten Untersuchung bestanden Zweifel. Den Angehörigen des Opfers, die auf Anklageerhebung wegen Mordes gedrängt hatten, wurde das Recht vorenthalten, Berufung einzulegen. amnesty international hatte den Chefankläger des Obersten Gerichtshofs aufgefordert, er möge sicherstellen, dass vor Eröffnung der Hauptverhandlung alle Aspekte des Falls gründlich und unparteiisch untersucht würden, doch wurde die Anklage nicht geändert.

Immigranten und Asylsuchende ohne Papiere

Berichten zufolge verhinderten die Behörden in mehreren Fällen die Stellung von Asylanträgen, indem sie potenzielle Asylsuchende nicht über ihre Rechte aufklärten und sich weigerten, ihnen die erforderlichen Antragsformulare auszuhändigen. Einige Immigranten beziehungsweise Asylsuchende, die ohne Papiere illegal eingereist waren, wurden nach vorliegenden Meldungen in Schnellverfahren ohne Rechtsbeistand zu Haftstrafen oder zur Abschiebung verurteilt. Ihre Haftbedingungen waren bisweilen derart hart, dass sie als unmenschlich und erniedrigend betrachtet werden mussten. Im Juni veröffentlichte die nationale Menschenrechtskommission Vorschläge zur Verbesserung des Aufnahmeverfahrens für Asylsuchende, um unter anderem ihr Recht auf Zugang zu einer umfassenden Anhörung sicherzustellen.

Im Juni besuchte der Menschenrechtskommissar des Europarats das Polizeipräsidium von Attika in Athen, wo Dutzende von Ausländern in Abschiebehaft saßen. Anschließend erklärte er, die räumliche Enge, der Mangel an körperlicher Betätigung und an Möglichkeiten zum Aufenthalt an der frischen Luft sowie die »äußerst prekären sanitären Bedingungen« kämen seiner Meinung nach erniedrigender Behandlung gleich. Der Minister für öffentliche Ordnung teilte ihm später mit, man werde die Haftbedingungen verbessern und die Örtlichkeiten, die er besichtigt hatte, nicht mehr zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen verwenden. Auch wenn ihre Zahl anscheinend abgenommen hat, wurden Berichten zufolge am Jahresende nach wie vor Abschiebehäftlinge im Polizeipräsidium in Athen unter harten Bedingungen festgehalten.

Bei mehreren Vorfällen kamen mindestens vier Personen, darunter drei türkische Kurden, durch Landminen ums Leben, als sie illegal die türkisch-griechische Grenze zu überqueren versuchten. Diese und fünf weitere Personen, die mit Verletzungen davonkamen, waren offensichtlich in gekennzeichnete Minenfelder geraten. Obwohl Griechenland im März das UN-Übereinkommen von Ottawa über das Verbot von Antipersonenminen ratifizierte, waren die Minen am Jahresende noch immer nicht entfernt und vernichtet worden.

Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung

Im April hob der Oberste Gerichtshof im Berufungsverfahren die gegen den türkischstämmigen Moslem Mehmet Emin Aga wegen illegaler Betätigung als religiöser Führer verhängte viermonatige Haftstrafe auf. Er hatte an Moslems in Xanthi religiöse Botschaften versandt und diese als »Mufti von Xanthi« unterzeichnet. Im Oktober befand der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in seiner Entscheidung über zwei Klagen, die Mehmet Emin Aga 1999 wegen insgesamt acht Verurteilungen aufgrund derselben Anschuldigungen erhoben hatte, Griechenland habe das Recht des Beschwerdeführers auf freie Religionsausübung verletzt.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Die Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes blieben hinter den internationalen Standards zurück. Der alternative Zivildienst hatte aufgrund seiner Länge nach wie vor diskriminierenden und bestrafenden Charakter.

Acht Zeugen Jehovas, ein evangelischer Christ und mindestens 16 weitere Männer, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden waren oder denen man diesen Status wieder aberkannt hatte, mussten Berichten zufolge mit ihrer Inhaftierung rechnen. In einigen Fällen scheiterte die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer allein daran, dass die Behörden den Antragstellern die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zukommen ließen. Im September versprach der stellvertretende Verteidigungsminister, rechtliche Reformen zur Regelung des alternativen Zivildienstes auf den Weg bringen zu wollen.

Im September wurde der Kriegsdienstverweigerer Lazaros Petromelidis erneut unter der Anklage der »Gehorsamsverweigerung in Zeiten der allgemeinen Mobilmachung« verhaftet und drei Tage lang im Korydallos-Gefängnis festgehalten, weil er seinem Einberufungsbefehl nicht Folge geleistet hatte. Im Berufungsverfahren gegen seine unter der gleichen Anklage bereits erfolgte Verurteilung zu einer vierjährigen Haftstrafe kam es auch im Berichtsjahr nicht zur Verhandlung. Lazaros Petromelidis war 1998 der Status des Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen aberkannt worden, weil er sich geweigert hatte, den alternativen Zivildienst anzutreten, der nach seiner Meinung aufgrund seiner Länge einer Bestrafung gleichkam.

Haftbedingungen

Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen 18 mutmaßliche Mitglieder der illegalen Gruppe »17. November«, die für 23 politische Morde und andere in den Jahren 1975 bis 2000 begangene Straftaten verantwortlich gemacht wurde, gab Grund zur Besorgnis. Am 29. Juni wurde ein Mann n amens Savvas Xiros mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, die er sich anscheinend in Piräus beim Umgang mit Sprengstoff zugezogen hatte. Während seines mehrwöchigen Klinikaufenthalts stand er unter Polizeibewachung und durfte – angeblich aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen – nur sehr eingeschränkt von seiner Familie besucht werden. Ein Staatsanwalt durfte ihn hingegen ausführlich vernehmen, nach Angabe der Behörden als Zeugen. Zur Anklageerhebung gegen Savvas Xiros kam es erst am 31. Juli. Einige der 17 weiteren Verdächtigen wurden nach ihrer Festnahme im Juli in völliger Isolation in Haft gehalten. Im Oktober beschwerte sich Angeliki Sotiropoulou, die einzige Frau in der Gruppe, über ihre Haftbedingungen und erhob den Vorwurf, sie dürfe mit ihrem Anwalt keinerlei schriftliche Unterlagen austauschen. Außerdem erklärte sie, in der Presse erschienene Artikel ließen vermuten, dass die Telefonate zwischen ihr und ihrem Verteidiger abgehört würden.

Berichte und Missionen von amnesty international

Bericht

Greece: In the shadow of impunity – ill-treatment and the misuse of firearms (ai-Index: EUR 25/022/2002), gemeinsame Veröffentlichung mit der Helsinki-Föderation für Menschenrechte.

Mission

Im September statteten aus Anlass der Veröffentlichung des vorgenannten Berichts Delegierte von amnesty international Griechenland einen Besuch ab, um Gerichtsverhandlungen als Beobachter beizuwohnen und Gespräche mit Vertretern der Regierung zu führen.

amnesty international

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