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Asylpolitik - Stellungnahme
Julia Duchrow, Wolfgang Grenz
04/07/2006
Stellungnahme zur Problematik: "Umgang mit traumatisierten und kranken Menschen bei Abschiebung"
Immer wieder erreichen amnesty international Berichte über Fälle, in denen kranke, traumatisierte oder suizidgefährdete Ausländer trotz umfangreicher medizinische Gutachten, die ihnen ihre schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bescheinigen, abgeschoben oder rückgeführt werden.
Erinnert sei an den Fall einer psychisch kranken Tunesierin, welche im Jahr 2004 aus einem Frankfurter Krankenhaus heraus vom Bundesgrenzschutz abgeführt und nach Tunesien abgeschoben wurde, obwohl die behandelnden Ärzte bei ihr eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie erhöhte Suizidgefahr diagnostiziert hatten.
C.M., ein Kurde aus der Türkei wurde nach erfolglosem Asylverfahren 1998 abgeschoben und kehrte 2003 wieder zurück nach Deutschland. Das Folgeverfahren wurde im Januar 2004 ebenfalls abgelehnt, daraufhin wurde C.M. in eine Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik eingeliefert. Diagnose: schwere chronifizierte, posttraumatische Belastungsstörung, schwere depressive Episode, akute Suizidalität. Das Gesundheitsamt bestätigte im Juli 2004 die PTBS und bescheinigte Reiseunfähigkeit. Das Bundesamt lehnte Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen ab. Als der Mann beim Konsulat zwecks Passbeschaffung vorsprechen soll, kommt es zur suizidalen Krise. Daraufhin wird er in die Klinik eingewiesen. Am 23. Februar 2005 wird C.M. von der Polizei festgenommen und zwangsweise dem türkischen Konsulat vorgeführt. Am folgenden Tag wird er erneut in die Klinik aufgenommen. Am 3. März 2005 morgens um 4 Uhr wird C.M. von vier Polizeibeamten im Beisein eines Arztes abgeholt und in die Türkei abgeschoben. Die behandelnden Ärzte protestieren.
Nur zwei Fälle unter vielen.
Amnesty International als unabhängige Menschenrechtsorganisation setzt sich u.a. dafür ein, schwerwiegende Verletzungen des Rechtes auf körperliche und geistige Unversehrtheit zu verhindern bzw. zu beenden.
In diesem Zusammenhang stellt amnesty international fest, dass die Abschiebung kranker, traumatisierter oder suizidgefährdeter Menschen zu einer schwerwiegenden Gefahr für Leib und Leben dieser Personen führen kann; insbesondere wenn durch die Abschiebung eine Retraumatisierung stattfindet oder es in ihrem Heimatland nicht möglich ist, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen angemessen zu behandeln.
Vollständiges Dokument zum Download:
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