Oberverwaltungsgericht des
Landes Sachsen - Anhalt
- 2. Senat -
z. Hd. Frau Schmidt
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| 11.08.2003 | 2 L 215/00 | AFR 57-03.057 | 10/21/2003 |
Verwaltungsstreitverfahren eines togoischen Staatsangehörigen
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Ihre Fragen aus dem Beweisbeschluss vom 11. August 2003 kann amnesty international wie folgt beantworten:
Frage 1: Werden togoische Asylbewerber, die an der Demonstration vor der togoischen Botschaft anlässlich des Afro – Französischen Gipfels am 19.02.2003 in Paris teilgenommen haben und hierbei von hochrangigen Mitgliedern der Regierungspartei RPT beobachtet worden sind, im Falle ihrer Rückkehr nach Togo mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatlichen Repressionsmaßnahmen an Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein?
amnesty international liegen keine Informationen über die Behandlung togoischer Staatsangehöriger, die freiwillig oder zwangsweise nach Togo zurückgekehrt sind, vor. Vor diesem Hintergrund ist eine Einschätzung über den Wahrscheinlichkeitsgrad mutmaßlicher Repressionsmaßnahmen gegen togoische Asylbewerber, die an der genannten Demonstration in Paris teilgenommen haben, im Falle einer Rückkehr nach Togo nicht möglich.
Wie prekär aber die Menschenrechtslage in Togo nach wie vor ist, wird unter anderem in dem am 25. April 2003 veröffentlichten Bericht von amnesty international “Togo. Quiet, there´s an election” (AFR 57/003/2003), deutlich, in dem aktuelle Beispiele für die Methoden aufgeführt werden, die seit Beginn des Jahres 2003 von den togoischen Behörden angewandt wurden, um jegliche Opposition und unabhängige Berichterstattung zum Schweigen zu bringen, Methoden der Einschüchterung, Inhaftierung und Folter.
Seit Beginn diesen Jahres wurden mehr als 30 Oppositionelle festgenommen, inhaftiert oder gefoltert. Verhaftet und gefoltert wurden u.a. Personen, die Flugblätter verteilten oder dessen verdächtigt wurden, Personen, die an friedlichen Parteiveranstaltungen teilnahmen oder sich zu Demonstrationen zu versammeln suchten.
Eingeschüchtert und verfolgt wurden auch Menschenrechtsverteidiger (z.B. Angehörige der Organisation ACAT, Association des Chrétiens pour l´Abolition de la Torture) und Mitglieder der Zivilgesellschaft.
Bevorzugte Opfer der Repression waren Journalisten, die seit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens von Lomé 1999 die politische Entwicklung kritisch begleitet haben und sich weigerten, der Linie der Regierung zu folgen. Sie wurden verfolgt, in ihrer Arbeit behindert, verhaftet und die entsprechenden Zeitungen wurden verboten oder am Erscheinen gehindert.
Die im Vorfeld der Parlamentswahlen vom Herbst 2002 und Präsidentschaftswahlen vom Juni 2003 vom Ministerrat am 1. Februar 2002 – unter Verletzung des Rahmenabkommens von Lomé vom Juli 1999 – vorgenommene Änderung des Wahlgesetzes, führte national und international nicht nur zu scharfen Protesten, sondern seitens der togoischen Behörden auch zu einer weiteren Verschärfung der Repression in den ersten Monaten des Jahres 2003.
Das Gesetz regelte u.a. die Zusammensetzung der Wahlkommission neu, sah die Beschränkung der Wahlen auf einen Wahldurchgang und die Einführung der einfachen Mehrheit bei der Wahlentscheidung vor und bestimmte, dass nur Personen als Präsidentschaftskandidaten zugelassen wurden, die mindestens ein Jahr vor der Wahl in Togo gewohnt haben.
Ende Dezember 2002 nahm das togoische Parlament eine Verfassungsänderung vor (Revision der Verfassung vom Oktober 1992), die u.a. die mehrfache Wiederwahl des Präsidenten ermöglicht (bisher war nur eine einmalige Wiederwahl zugelassen). Die EU stellte daraufhin ihre Unterstützung des Wahlprozesses ein.
Während und nach der Verfassungsänderung hat es keine von der Opposition veranstaltete Demonstration oder Versammlung gegeben, die nicht durch das Regime unterbunden oder z.T. gewalttätig aufgelöst worden wäre. Zahlreiche Personen wurden in diesem Zusammenhang verhaftet. Seit Januar 2003 hat amnesty international mindestens 15 derartige Angriffe registriert, allein neun im Monat Februar 2003. Es handelte sich dabei um Fälle von Einschüchterung, um Verhaftungen und Folter von politischen Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern.
Im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2003 kam es zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen. Präsident Eyadéma ging offiziellen Angaben zufolge als Sieger aus der nicht freien und fairen Wahl hervor, nachdem der aussichtsreichste Kandidat der Opposition, Gilchrist Olympio, zuvor von den Wahlen ausgeschlossen worden war. Der zu den Wahlen angetretene Oppositionskandidat Bob Akitani warf der Regierung Wahlbetrug vor und tauchte nach der Wahl aus Furcht vor Repressionen unter, nachdem mindestens acht Oppositionsanhänger bei Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften getötet und Dutzende verletzt worden sein sollen.
Die in den Berichten von amnesty international aufgeführten Beispiele bezeugen die systematische Repression jeder abweichenden Meinung und jeder Kritik an der Regierung im Vorfeld und im Verlaufe der Präsidentschaftswahlen. Die Behörden haben ein Repressionssystem etabliert, das in allen Stadien der Produktion und Veröffentlichung von Meinungsäußerung eingreift, gleich ob diese Äußerungen im Rahmen politischer Parteien oder Vereinigungen, in der Zeitung, auf Radiowellen oder selbst auf Internet – Seiten geschehen.
Aktive Angehörige politischer Parteien, Menschenrechtsverteidiger oder einfache Mitglieder der Zivilgesellschaft, Journalisten, Drucker, Verteiler von Flugblättern oder Zeitungen, niemand in Togo kann es gegenwärtig wagen, eine abweichende Meinung zu äußern ohne Einschüchterungen oder Repressionen befürchten zu müssen.
Frage 2: Ist es im Rahmen der Demonstration vor der togoischen Botschaft in Paris am 19.02.2003 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen, die auch zu polizeilichen Maßnahmen seitens der französischen Polizei geführt haben?
Im Rahmen der Demonstration vor der togoischen Botschaft in Paris am 19. Februar 2003 ist es zu Handgreiflichkeiten gekommen.
In ihrer Ausgabe Nr. 323 vom 4. – 10. März 2003 berichtete die togoische Oppositionszeitung “Le Regard”, anlässlich des XXII. Frankreich – Afrika – Gipfels (19. – 21. Februar 2003 in Paris) hätte am 19.02.03 eine Gruppe von Togoern, Mitglieder der ATLMC (Association Togolaise de Lutte contre la Manipulation des Consciences), die aus Deutschland gekommen seien, vor der togoischen Botschaft demonstriert. Anwesend war auch eine Gruppe von PDR – Anhängern aus Hamburg und andere in Deutschland lebende Togoer.
Es kam zu Handgreiflichkeiten mit Personen, die aus Lomé angereist bzw. von der togoischen Regierung als “Helfer” rekrutiert worden waren. Angehörige der französischen Sicherheitskräfte griffen ein und nahmen 19 aus Deutschland gekommene Demonstranten vorläufig fest.
Frage 3: Spielt es für die Verfolgungswahrscheinlichkeit eine Rolle, ob der Asylbewerber zuvor in untergeordneter Stellung an exilpolitischen oppositionellen Aktivitäten teilgenommen hat?
Wie schon in der Antwort auf Frage 1 erwähnt, sind sowohl einfache Mitglieder der Zivilgesellschaft, als auch aktive Angehörige politischer Parteien staatlichen Repressionen in Togo ausgesetzt, wobei prominente Dissidenten besonders bedroht sind.
Frage 4: Stammen die Herren Ali Akondo und Uro Abbas, Mitglieder der Regierungspartei RPT, aus der togoischen Stadt Sokodé?
Die beiden Togoer Uro Abbas und Ali Akondoh (nicht zu verwechseln mit der Person gleichen Namens, Mitglied der Menschenrechtsbewegung ATLMC und Oppositioneller, der in Deutschland als anerkannter Asylbewerber lebt) leben in Frankreich. Ob sie aus Sokodé stammen, entzieht sich allerdings unserer Kenntnis. Sie stellen sich der togoischen Regierung und der Einheitspartei RPT für pro – Eyadéma – Demonstrationen und andere regimefreundliche Aktionen zur Verfügung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
gez. Togo Koordinationsgruppe
f.d.R.
Susanne Jesih
Referat Afrika