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Asylpolitik - Stellungnahme


Anke Clodius, Asylreferentin der deutschen ai-Sektion
07/22/2003


Richter-Beschluss zur Auslieferung nach Indien

22. Juli 2003 - amnesty international (ai) bewertet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Auslieferungen nach Indien ohne weitere Prüfung eventuell drohender Menschenrechtsverletzungen im Einzelfall zuzulassen, als juristisch fragwürdig und in seiner Konsequenz gefährlich.

Das Gericht hatte am 22.7.2003 einen Beschluss veröffentlicht, mit dem die Verfassungsbeschwerde eines Inders abgewiesen wurde, der aus Sorge vor drohender Folter gegen seine Auslieferung geklagt hatte. Das Gericht hatte unter anderem auf ein Auslieferungsabkommen zwischen Indien und Deutschland verwiesen. Dieser dokumentiert nach Auffassung der Richter die Einschätzung der Bundesregierung, dass menschenrechtliche Mindeststandards im indischen Strafverfahren und Strafvollzug eingehalten würden.

Davinder Pal Singh wurde nach seiner Abschiebung aus Deutschland in Indien gefoltert und zum Tode verurteilt© privat
Davinder Pal Singh wurde nach seiner Abschiebung aus Deutschland in Indien gefoltert und zum Tode verurteilt © privat
Doch Berichte von ai und auch Berichte des Auswärtigen Amts selbst widersprechen solch einer Einschätzung.

Indien hat zwar die Antifolterkonvention unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Auch wenn sich Indien damit verpflichtet hat, sich gegen die Folter stark zu machen, sind Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte im Land weiterhin an der Tagesordnung. Viele Täter bleiben ungestraft. Nur weil Folter auf dem Papier verboten ist, heißt das leider noch nicht, dass auch in der Praxis nicht mehr gefoltert wird. Das Gebot der Menschenwürde und das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung muss höher wiegen als ein Auslieferungsvertrag.

Weitere Informationen

Indien: Offene Wunden (ai-Journal April 2003)

Indien: Den Teufelskreis von Folter und Straflosigkeit durchbrechen (PE vom 20.1.2003)

Jahresbericht 2003/Indien

amnesty international

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