| Richter-Beschluss zur Auslieferung nach Indien
22. Juli 2003 - amnesty international (ai) bewertet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Auslieferungen nach Indien ohne weitere Prüfung eventuell drohender Menschenrechtsverletzungen im Einzelfall zuzulassen, als juristisch fragwürdig und in seiner Konsequenz gefährlich.
Das Gericht hatte am 22.7.2003 einen Beschluss veröffentlicht, mit dem die Verfassungsbeschwerde eines Inders abgewiesen wurde, der aus Sorge vor drohender Folter gegen seine Auslieferung geklagt hatte. Das Gericht hatte unter anderem auf ein Auslieferungsabkommen zwischen Indien und Deutschland verwiesen. Dieser dokumentiert nach Auffassung der Richter die Einschätzung der Bundesregierung, dass menschenrechtliche Mindeststandards im indischen Strafverfahren und Strafvollzug eingehalten würden. |  | 
Davinder Pal Singh wurde nach seiner Abschiebung aus Deutschland in Indien gefoltert und zum Tode verurteilt © privat |